Abfallentsorgung und Reinigung auf den Parkplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Wattenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 04-23-4049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung und Reinigung auf den Parkplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Wattenheim
Abfallentsorgung und Reinigung auf den Parkplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Wattenheim
Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur
Deutschland
Abfallentsorgung und Reinigung auf den Parkplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Wattenheim
'- 3-mal wöchentliche Entleerung von 120 Stk. Abfallbehälter auf den Rastplätzen
'- 2-mal wöchentliche Reinigung der gesamten Flächen auf den 11 Parkplätzen
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um ein
weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber der Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 4 Monaten vor
Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die
Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 6 Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform
erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des
Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet
spätestens zum 30.06.2029, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die
innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten
nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der
Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im
Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und
Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im
AVPQ/PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den
Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht
nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind
zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die
Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur
Eignung"
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und
Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise
zu erbringen.
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen
gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem
geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen
Auszug
aus dem Gewerbezentralregister und dem
Wettbewerbsregister
für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der
zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres
Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(falls beitragspflichtig) und eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mit dem Angebot:
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei
Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
- Erklärung, dass eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der
Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Erklärung, dass im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der
Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (vgl. § 45 Abs.
4
VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Entsprechende Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen zum Nachweis der Unternehmensumsätze
- Entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen
entsprechenden Versicherungsnachweis zum Bestehen einer
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für
Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 € und für
sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe
von
mindestens 1.500.000 €.
Es sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand nahe kommt (=Abfallentsorgung und Reinigung von Parkplätzen an klassifizierten Straßen).
Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen an die Vergabestelle sind über die Vergabeplattform
zu stellen. Voraussetzung für eine Beantwortung ist die
rechtzeitige Einreichung der Fragen, spätestens bis zum
11.05.2023. Später eingegangene Fragen werden in der Regel
nicht mehr beantwortet. Anfragen, die auf anderem Weg als
über die Vergabeplattform übermittelt werden, können nicht
berücksichtigt werden.
b) Das Angebot inklusive aller Angebotsunterlagen ist
ausschließlich über die entsprechende Funktion der
Vergabeplattform elektronisch einzureichen. Hierzu ist
ausreichend Zeit einzuplanen. Der Bieter hat sicherzustellen,
dass seine allgemeine technische Netzwerkumgebung und
Internetverbindung leistungsfähig sind, um die erforderliche
Datenmenge zu transportieren und im erforderlichen Maß mit
der Vergabeplattform zu kommunizieren. Eine
Angebotsabgabe
in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt
zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
c) Mit dem Angebot müssen folgende Nachweise, Angaben
bzw. Unterlagen zusätzlich eingereicht werden (siehe Ziffer 3.1
der Aufforderung zur Angebotsabgabe):
-Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb
-Angaben über weitere Verwendung (Verwertung)
-Grundlagen der Angebotskalkulation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de