Abfallentsorgung und Reinigung auf den Parkplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Kaisersesch und AM Wittlich Referenznummer der Bekanntmachung: 04-23-4025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung und Reinigung auf den Parkplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Kaisersesch und AM Wittlich
Abfallentsorgung und Reinigung auf den Parkplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Kaisersesch und AM Wittlich
Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur
Deutschland
Die Arbeiten umfassen die Bereitstellung, die Unterhaltung und Leerung der Abfallbehälter, sowie Abfuhr und Entsorgung (Verwertung) des angefallenen Mülls von Parkplätzen und Rastanlagen im Zuge der BAB A 48 im Unterhaltungsbereich der Autobahnmeisterei Kaisersesch, der BAB A 1 und BAB A60 im Unterhaltungsbereich der Autobahnmeisterei Wittlich.
Verlängerungsoption von max. 3 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem
geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mit dem Angebot:
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
- Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der
Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (vgl. § 45 Abs. 4VgV) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Entsprechende Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen zum Nachweis der Unternehmensumsätze
- Entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.500.000 €.
Es sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand nahe kommt (=Abfallentsorgung und Reinigung von Parkplätzen an klassifizierten Straßen).
Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb.
Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen an die Vergabestelle sind über die Vergabeplattform zu stellen. Voraussetzung für eine Beantwortung ist die rechtzeitige Einreichung der Fragen, spätestens bis zum 11.05.2023. Später eingegangene Fragen werden in der Regel
nicht mehr beantwortet. Anfragen, die auf anderem Weg als über die Vergabeplattform übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
b) Das Angebot inklusive aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform elektronisch einzureichen. Hierzu ist
ausreichend Zeit einzuplanen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine allgemeine technische Netzwerkumgebung und Internetverbindung leistungsfähig sind, um die erforderliche Datenmenge zu transportieren und im erforderlichen Maß mit
der Vergabeplattform zu kommunizieren. Eine Angebotsabgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
c) Mit dem Angebot müssen folgende Nachweise, Angaben bzw. Unterlagen zusätzlich eingereicht werden (siehe Ziffer 3.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe):
-Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb
-Angaben über weitere Verwendung (Verwertung)
-Grundlagen der Angebotskalkulation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de