Rückbau Rathaus-Center Ludwigshafen am Rhein; Containerburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 089
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Rathaus-Center Ludwigshafen am Rhein; Containerburg
Rückbau Rathaus-Center in Ludwigshafen am Rhein; hier: Containerburg Planen, herstellen, in Betrieb nehmen, vorhalten und Rückbau einer dreigeschossigen Containeranlage als Baustelleneinrichtung
Ludwigshafen am Rhein
Planen, herstellen, in Betrieb nehmen, vorhalten und Rückbau einer dreigeschossigen Containeranlage als Baustelleneinrichtung
Abhängig vom Endtermin der Gesamtbaumaßnahme
Vor Angebotsabgabe hat der Bieter einen Ortstermin mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Ortstermin dient allein der Besichtigung. Für den Besichtigungstermin ist eine Dauer von 0,75 Stunde angesetzt. Der genaue Termin ist vom Bieter mit dem Auftraggeber über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung abzustimmen. Sollten sich aus der Besichtigung für den Bieter Fragen ergeben, sind diese im Nachgang zur Ortsbesichtigung über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung einzureichen. Im Zuge des Ortstermins werden vom Auftraggeber keine Fragen beantwortet.
Die Durchführung von Ortsterminen ist in der Zeit vom 24.04.23 bis einschließlich 03.05.23 vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (124 Eigenerklärung_Eignung). Alternativ können die Bewerber die Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV ausfüllen und einreichen. Die EEE kann über den Link (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) online ausgefüllt werden.
2.Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es
übernehmen soll. Die unter 1. genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend von "Bieter" die Rede, ist immer auch die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gemeint.
3. Beabsichtigt ein Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen (anderer Unternehmen/Nachunternehmer), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des Formulars 235 Verzeichnis der Leistungen_anderer Unternehmen angeben. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter diese Unternehmen bereits bei der Angebotsabgabe zu benennen und unter Verwendung des Formulars 236 Verpflichtungserklärung_anderer Unternehmen Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Andere Unternehmen / Nachunternehmer haben dann auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter nachzuweisen, dass der Nachunternehmer geeignet ist. Der Bieter hat Nachunternehmer, bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht geeignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
5. Die im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen
Übersetzung notwendig.
6. Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die Teilnahmebedingungen gemäß VHB Bund (212 EU_Teilnahmebedingungen_EU).
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz)
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung
einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz (Gesamtumsatz) in den vergangenen drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen in Höhe von 500.000,00EUR (netto)
Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Damit sich Streitigkeiten während der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudication Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide Adjudikatoren sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Absachluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikatoren getreten. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden..
b) Rechnungen sind unter Angabe der BPG-Auftragsnummer ausschließlich als Scankopien an [gelöscht] zu stellen.
c) Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
d) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]