Neubau Hallenbad - Fliesenarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad - Fliesenarbeiten
Hallenbad mit 25 m Sport- und Sprungbecken mit Sprunganlage 1 m + 3 m, Lehrschwimmbecken mit Hubboden
- Wasserfläche ca. 320 qm, Kleinkindbereich - Wasserfläche ca. 125 qm.
57610 Altenkirchen
Neubau Hallenbad - Fliesenarbeiten
Grobmengen und -massen:
- ca. 302,5 qm Trennlage PE Folie
- ca. 32,5 qm Estrichdämmung
- ca. 270 qm Zementestrich auf Trennschicht
- ca. 32,5 qm Schwimmender Zementestrich auf Trennsicht
- ca. 1.047,5 qm Zement-Verbundestrich
- ca. 25 qm Heiz-Zementestrich
- ca. 1.350 qm Verbundabdichtung Bodenflächen
- ca. 670 qm Verbundabdichtung Wandflächen
- ca. 1.200 m Verbundabdichtung Bodenfugen
- ca. 85 qm Verbundabdichtung Kinderplanschbecken
- ca. 400 m Anschluss Verbundabdichtung an Linienentwässerung
- ca. 250 St. Dichtmanschetten
- ca. 1.325 qm Bodenfliesen
- ca. 1.400 m Bodenfugen
- ca. 640 qm Wand-/ Sockelfliesen
- ca. 60 qm Fliesen Wärmebänke
- ca. 100 qm Fliesen Kinderplanschbecken
- ca. 22 St. Fliesenbelag Tritt-/ Setzstufen Treppenanlage
- ca. 1.400 qm Schutzmaßnahmen Bodenflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nisterau
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der
vergebenden Stelle spätestens innerhalb der Frist schriftlich zu Rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie der Rüge nicht abhelfen will hat der Bieter bei der in Ziffer VI.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu
stellen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.