Rahmenvereinbarung über die Technisch-Logistische-Betreuung (TLB) für das Waffensystem MANTIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code CH04 Zürich
Umfang der zu vergebenden Leistung ist die Technisch-Logistische-Betreuung (TLB) für das Waffensystem MANTIS gemäß dem Betreuungsleistungskatalog (BLK-Katalog) sowie der Geräteliste K3.2 ("Anlage_Betreuungsumfang_Geräteliste_TLB_WaSys_MANTIS_Stand_August_2022"). Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 geschlossen werden. Die Inanspruchnahme von Leistungen erfolgt in Form von Einzelaufträgen
50620000 Reparatur und Wartung von Feuerwaffen und Munition, 50620000 Reparatur und Wartung von Feuerwaffen und Munition
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach Art. 15 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2014/24/EU, die die Richtlinie 2004/18/EG aufhebt und ersetzt, gilt diese nicht für die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG fallen. Das trifft hier zu. Eine vorherige Bekanntmachung konnte daher unterbleiben, weil der Auftrag aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden kann (Art. 28 Nr. 1 lit e der Richtlinie 2009/81/EG).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Rahmenvereinbarung über die Technisch-Logistische-Betreuung (TLB) für das Waffensystem MANTISAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zürich
Postleitzahl: 8050
Land: Schweiz
Wert: 0.01 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de