B 44 Strombrücke über den Rhein - Kurt-Schumacher-Brücke - Nachrechnung von BW 6516/903.A1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 069
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walzmühlstraße 65
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 44 Strombrücke über den Rhein - Kurt-Schumacher-Brücke - Nachrechnung von BW 6516/903.A1
Nachrechnung und optionale Ertüchtigungsplanung von BW 6516/903.A1, Aufgrund der neuen Straßenbahnen (Rhein-Neckar-Tram) u. der wachsenden Verkehrsbelastung auf dem Verkehrsweg zwischen Mannheim und Ludwigshafen ist Nachrechnung erforderlich.
Ludwigshafen am Rhein
Nachrechnung der Kurt-Schumacher-Brücke gemäß Nachrechnungsrichtlinie der Stufen 1 und 2. Die Nachrechnung umfasst Überbau, Seile und Pylon sowie optional Pfähle, Lager und Gründungen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 3 Stufen:
1.Stufe: Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2.Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen.
3.Stufe: Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen der 1. Und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien in der 3.Stufe insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Unter einer Mindestpunktzahl von 55 (von 100) Punkten gilt ein Bewerber als nicht geeignet. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Zur Angebotsabfrage werden drei bis vier Bewerber aufgefordert. Bei einer eventuellen Punktegleichheit kann die Auswahl durch Los getroffen werden. (§75 Abs. 6 VgV).
Die maßgebenden Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge sind der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Punkt 7) zu entnehmen.
Vor Angebotsabgabe hat der Bieter einen Ortstermin mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Ortstermin dient allein der Besichtigung. Für den Besichtigungstermin ist eine Dauer von 0,75 Stunde angesetzt. Der genaue Termin ist vom Bieter mit dem Auftraggeber über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung abzustimmen. Sollten sich aus
der Besichtigung für den Bieter Fragen ergeben, sind diese im Nachgang zur Ortsbesichtigung über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I. 3. dieser Auftragsbekanntmachung einzureichen. Im Zuge des Ortstermins werden vom Auftraggeber keine Fragen beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen und Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag (10105_HVA F StB Teilnahmeantrag) beizufügen:
1. Das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (10008_HVA F StB Eigenerklärung_Eignung). Alternativ können die Bewerber die Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV ausfüllen und einreichen. Die EEE kann über den Link (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) online ausgefüllt werden.
2.Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular Erklärung Bewerbergemeinschaft (10106_HVA F StB Erklärung Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die unter 1. genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend von "Bewerber" die Rede, ist immer auch die Bewerbergemeinschaft gemeint.
3. Beabsichtigt ein Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen (Unterauftragnehmer), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des Formulars 10005_HVA F StB Verzeichnis_Unterauftragnehmer angeben. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber, soweit zumutbar, diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens aber bei Angebotsabgabe zu benennen und unter Verwendung des Formulars 10006_HVA F StB Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Unterauftragnehmer haben dann auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bewerber nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht geeignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er/sie - anders als beim Unterauftragnehmer im Sinne der vorstehenden Ziff. 3 - bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er das/die Unternehmen unter Verwendung des Formulars 10005a_HVA F StB Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) im Teilnahmeantrag benennt und mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen vorlegt (10006a_HVA F StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe). Im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe muss auch die Haftungserklärung des in Anspruch genommenen Unternehmens vorliegen. Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben darüber hinaus eine Eigenerklärung zu diesen Eignungskriterien sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben.
5. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
6. Die im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
7. Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die Teilnahmebedingungen gemäß HVA F StB (10104_HVA F StB EU Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb).
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
a. Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz).
b. Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
c. Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen- sowie 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertragsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arbeitsgemeinschaft eintritt. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens den Bewerber aufzufordern, eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen mit den genannten Bedingungen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung:
a. einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Planungsleistungen im Leistungsbereich Fachplanung Tragwerksplanung - in Summe 400.000 € pro Jahr (insgesamt 1,2 Mio. €)
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmereinsatzes/einer Eignungsleihe ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.
b. In den vergangenen drei Geschäftsjahren Beschäftigung von durchschnittlich mindestens fünf festangestellten technischen Fachkräften (d.h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften etc. verfügen) bzw. die mindestens über einen Abschluss als "Dipl.-Ing." (FH/TH/TU) oder vergleichbar, inkl. einer Berechtigung zur Erstellung prüffähiger Statiken verfügen
c. den Abschluss bzw. die Abschlussmöglichkeit einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Anforderungen
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
a. Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung
b. Unternehmensreferenzen
Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß §6 Abs. 4 VOL/A mittels Einreichung des Formblattes 10008 Eigenerklärung zur Eignung ggfs. nebst Anlage(n), dem Formblatt "Anlage zum Teilnahmeantrag Eignungskriterien" oder durch eine vom Bieter selbsterstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt 10008 bzw. Formblatt "Anlage zum Teilnahmeantrag Eignungskriterien" erbracht werden.
a. Abschlüsse als "Dipl.-Ing." (FH/TH/TU) oder vergleichbare Abschlüsse, inkl. der Berechtigung zur Erstellung prüffähiger Statiken
b. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
b1) Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit setzt mindestens voraus, dass die Referenzleistungen die Nachrechnungen gemäß Nachrechnungsrichtlinie in der Kategorie Brückenbauwerke für Spannbeton- und Stahlbrücken betrafen.
b2) Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 12.04.2015 abgeschlossen worden sein. Ist die Referenzleistung noch nicht abgeschlossen, müssen mindestens 75 Prozent der beauftragten Leistungen ausgeführt sein.
b3) Es müssen vom Bieter mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
s. unter III.1.3)
Die persönliche Qualifikation der ausführenden Kräfte ist für die Auftraggeberin von hohem Interesse. Die Auftraggeberin behält sich ein Zustimmungsrecht vor, wenn das im Vergabeverfahren zur Ausführung vorgesehene und namentlich benannte Personal im Leistungsfall ausgetauscht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a)Rechnungen sind unter Angabe der BPG-Auftragsnummer ausschließlich als Scankopien an zu stellen.
b)Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
c)Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift: Rathausplatz 20
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: