Bauleistungen Realschule Plus - Los 5 - Durchführung der Malerarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinzig
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sinzig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen Realschule Plus - Los 5 - Durchführung der Malerarbeiten
Im Zuge des Flutereignisses am 14./15. Juli 2021 in Sinzig wurden viele Objekte und Flächen zerstört, welche es nun wieder zu errichten gilt. Die Realschule teilt sich in 3 Gebäudeteile: Bauteil E – Neubau, Bauteil B1 - Altbau sowie das Bauteil B2 – WC-Anlage. Ein Übersichtplan ist in der Vorbemerkung zu den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Vom Wiederaufbau betroffen sind vor allem das Kellergeschoss und das Erdgeschoss.
Durchführung der Malerarbeiten
Dreifaltigkeitsweg 37b
53489 Sinzig
Los 02 - Durchführung der Malerarbeiten. Maler- und Tapezierarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben werden folgende Lose jeweils separat ausgeschrieben:
Los 1 Baureinigung, Los 2 Bodenbelagsarbeiten, Los 3 Fassadenarbeiten, Los 4 Fliesenarbeiten, Los 5 Malerarbeiten, Los 6 Metallbauarbeiten, Los 7 Putzarbeiten, Los 8 Rohbau- und Mauererarbeiten, Los 9 Tischlerarbeiten, Los 10 Trockenbauarbeiten, Los 11 WC-Trennwände, Los 12 PV Anlage, Los 13 HLS, Los 14 Elektroarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.