Sanierung Kloster Karthaus 1. BA - Fachwerk
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konz
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.konz.de/de/verwaltung-politik/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kloster Karthaus 1. BA - Fachwerk
Die Stadt Konz plant eine umfassende Aufwertung und Sanierung des Klosters Karthaus in 3 Bauabschnitten.
Im Rahmen der Aufwertungsarbeiten zur Fassade I. Bauabschnitt des Kloster Karthaus in Konz, ist geplant die notwendige Fachwerksanierung auszuschreiben. Der voraussichtliche Ausführungszeitraum für die Arbeiten ist für das Zweite Quartals 2023 geplant.
Kloster Konz-Karthaus
Brunostraße 23a
54329 Konz
Hauptmassen:
26 m Fußholz ersetzen
12 Stk Brüstungsdiagonale ersetzen
10 Stk Brüstungsholm ersetzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das
Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§
19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft .
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.) Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister .
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 254).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise
vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines
Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder,
Handwerksrolle)
- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von
Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die
vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten
abzugeben.
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen
bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
.
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch
vom Dritten abzugeben.
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren (Denkmalschutz)
2.) Eigenerklärung
über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte 3.) Erklärung, ob und
hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise
vorzulegen:
- Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch
vom Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Konz
Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls
erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls
ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch
informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen
anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen
Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter I.3)
genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die
Vergabeplattform beantwortet.
3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die
Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer
Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem
bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die
Vergabeplattform.
5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen
Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform
einzureichen.
6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
beizufügen.
7.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
8.) Durch eine veröffentlichte Vorinformation wurde die Angebotsfrist nach §10a Abs 2. VOB/A EU auf unter 30
Tage verkürzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter
bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die
Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter
binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.