Ahrquartier Süd, Planungsleistungen nach HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-11_QG9030PL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ag-bnaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ahrquartier Süd, Planungsleistungen nach HOAI 2021
Der Auftraggeber möchte auf der westlichen Seite, den durch die Hochwasserkatastrophe zerstörten Campingplatz wieder ersetzen. Auf der östlichen Seite der Ahrbrücke soll die zerstörte Freizeit- und Sportanlage ersetzt werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach § 39 HOAI, Lph 1 bis 9 in stufenweiser Beauftragung. Mit Auftragserteilung wird der Stand der Entwurfsplanung beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Bad Neuenahr-Ahrweiler
s.o. II.1.4
Bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen
Art der Baumaßnahme
- Neuanlage: 3 Punkte
- Sanierung: 2 Punkte
- Umbau: 1 Punkt
Honorarzone
- Honorarzone III oder höher: 1 Punkt
Leistungsumfang
- Je einzelner Leistungsphase von 1 bis 9: je 1 Punkt
- LP 1 bis 9 zusammenhängend erbracht: zzgl. 6 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellung:
- Spiel- und Sportplätze: 1 Punkt
- Innerstädtische Lage: 2 Punkte
- Naturschutz und Biodiversität: 5 Punkte
- Lage in von Hochwasser gefährdeten Gebieten: 7 Punkte
- Hochwasserschutzmaßnahmen: 4 Punkte
- Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern: 2 Punkte
- Berücksichtigung von Inklusion bei Sport- und Spielplätzen: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und / oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Die Beauftragung erfolgt als Stufenvertrag mit verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung (zunächst nur verbindliche Beauftragung der in Teil B näher beschriebenen Leistungen der 1. Stufe – bereits jetzt verbindliche Festlegung auf die Beauftragung der weiteren Leistungen der weiteren Stufe/n für den Fall, dass der AG das Projekt weiter realisiert).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (soweit einschlägig),
Eintragung in einer Architektenkammer, die zur Berufsausübung berechtigt
Folgende Punkte sind nachzuweisen:
- Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Freianlagen) in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zur Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Folgende Punkte sind nachzuweisen:
- Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Freianlagen, § 38 ff. HOAI:2021), die nicht vor 2014 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
o a) Ort des Projekts,
o b) Art und Nutzung der Freianlage,
o c) Art der Baumaßnahme (Neuanlage / Umbau / Sanierung),
o d) Zeitpunkt der Auftragserteilung,
o e) beauftragte Leistungsphasen,
o f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen),
o g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft / mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil),
o h) Honorarzone,
o i) Baukosten netto (KG 500 netto),
o j) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Neubau Freianlagen, Spiel- und Sportplätze, innerstädtisch, naturnahe Ausprägung),
o k) Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Anzahl der Architekten / -innen, die im Bereich Objektplanung Freianlagen tätig sind, einschließlich freier Mitarbeitende und Büroinhabende.
- Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen: Es werden nur Referenzen mit Baukosten (KG 500) über 0,5 Mio. € netto oder höher berücksichtigt. Es muss
mindestens 1 Referenzprojekt mit Honorarzone III (oder höher), nachgewiesen werden, bei dem mindestens die Leistungsphasen 3 – 8
erbracht worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).