Errichtung einer SF6 Mittelspannungsanlage inkl. 1250 kVA Trafo, Niederspannungshauptverteilung und Betonstation
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prüm
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54595
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kne-web.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer SF6 Mittelspannungsanlage inkl. 1250 kVA Trafo, Niederspannungshauptverteilung und Betonstation
Erweiterung Wasserwerk Bettingen,
Errichtung einer SF6 Mittelspannungsanlage inkl. 1250 kVA Trafo, Niederspannungshauptverteilung und Betonstation
Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Betonstation (inkl. Haustechnik und Blitzschutz) als Energieanschluss des WW Bettingen zu liefern und aufzustellen.
In der Betonstation sind folgende Komponenten ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme zu liefern und aufzustellen: eine SF6 Mittelspannungsschaltanlage, eine Niederspannungshauptverteilung und ein Mittelspannungstrockentransformator (1250kVA). Alle Komponenten sind betriebsfertig anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Die erforderliche Baugrube wird bauseits erstellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
- aktueller, vollständiger Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als drei Monate)
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
1. Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro je Versicherungsfall oder Bestätigung eines Versicherers, dass er den Bieter im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
1. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben hat.
2. Nachweis der Eintragung im "Elektro-Installateurverzeichnis" des Verteilungsnetzbetreibers (VNB)
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
1. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche die Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
2. Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP)
Vertragserfüllungsbürgschaft (5% der Auftragssumme)
Gewährleistungsbürgschaft (3% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme)
- Der Auftraggeber gewährt eine Vorauszahlung bei Auftragserteilung in Höhe von 30% der Auftragssumme (gegen Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft)
gesamtschuldnerisch haftend, mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2. Das Angebot, mit den Nachweisen, ist elektronisch, ohne elektronische Signatur (Textform), bis zum Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2), einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
4. Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich bis zu 7 Kalendertagen vor dem Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2) über das elektronische Vergabeinformationssystem ElViS der Vergabeplattform Subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechendem Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem erteilt. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
Nur Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung vorliegt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.