[J4-23V-030] Sicherstellen der Einsatzverfügbarkeit Fregatte Klasse 123 (Substitutionsleistung- F123 SdEV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEB1 Koblenz
Der PBL-Bedarf betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:
• Zentralisierte Bevorratung, Instandsetzung und Just-in-time Bereitstellung von Ersatz- und Austauschteilen
• Obsoleszenzmanagement und Obsoleszenzbeseitigung
• Ausbildung von Instandhalter und Instandsetzer (technisches Personal des Auftraggebers) im Rahmen der Regelausbildung
• Umsetzung des Standards ASD S4000P zur präventiven Wartung erstmalig für eine schwimmende Plattform der Marine
• Teilbereiche der Logistik (u.a. Stammdatenpflege, Pflege technischer Dokumentation)
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in allen Phasen des Projektes F123 SdEV in den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitspaketen.
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Arbeitspaket 2: 500 Personenstunden
Arbeitspaket 3: 1.000 Personenstunden
Arbeitspaket 4: 2.500 Personenstunden
Arbeitspaket 5: 1.500 Personenstunden
Arbeitspaket 6: 5.000 Personenstunden
Arbeitspaket 7: 2.500 Personenstunden
Arbeitspaket 8: 2.500 Personenstunden
Summe: 16.000 Personenstunden
Bei den oben veranschlagten Personenstunden handelt es sich um Schätzwerte im Zeitpunkt der Erstellung dieser Leistungsbeschreibung (siehe Kopfzeile), nicht aber um eine vom Auftraggeber vorgegebene zu leistende Maximalstundenzahl. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richten sich ausschließlich nach den in dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten Leistungsanforderungen, die vollumfänglich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umzusetzen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A.1 Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister (oder vergleichbar).Nachweisführung: Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).A.2 Zertifizierung nach ISO 9001Der Bewerber muss über eine Zertifizierung nach ISO 9001 für ein geprüftes Qualitätsmanagement verfügen, die während der gesamten Vertragslaufzeit durch den Bewerber aufrechterhalten werden muss.Nachweisführung: Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung des Bewerbers.D.1 Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB.Nachweisführung: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 031.D.2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.Nachweisführung: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 034.D.3 Nur im Falle der Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft: Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.Nachweisführung: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 047.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: D.4 Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB.Nachweisführung: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 032.D.5 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe durch Unterauftragnehmer gem. §§ 123, 124 GWB.Nachweisführung: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 034.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: B.1 Nachweis eines Gesamtjahresumsatzes i.H. von mindestens 3 Mio. EUR netto innerhalb der letzten 3 Jahre.Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Auftragnehmers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Auftragnehmer über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 3 Mio. EUR exkl. USt verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
B.2 Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und/ oder Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mind. 1 Mio. EUR pro Jahr für Personen-, Sach-, Vermögensfolge- sowie reine Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder eine rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Be-stehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass die-se eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen.
Weiterhin eine ergänzende Erklärung des Bewerbers, dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum auf-rechterhalten wird.
Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen werden.
Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann:
Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden aufkommt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:C.1 Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Integration taktischer Radarsysteme in Marineeinheiten.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über eine mindestens 2-jährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Integration taktischer Radarsysteme in Marineeinheiten verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet Integration taktischer Radarsysteme in Marineeinheiten für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.2 Praxiserfahrung in Projekten mit Anteil Führungs- und Waffeneinsatzsystem in Marineeinheiten.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über eine mindestens 2-jährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Führungs- und Waffeneinsatzsystem in Marineeinheiten verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet Führungs- und Waffeneinsatzsystem in Marineeinheiten für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.3 Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Integration radargestützter Feuerleitanlagen in Marineeinheiten.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über eine mind. 2-jährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Integration radargestützter Feuerleitanlagen in Marineeinheiten verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet Integration radargestützter Feuerleitanlagen in Marineeinheiten für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.4 Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten mit Anteilen am Projektelement Informationssicherheit auf Basis A-960/1 und A-962/1.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über eine mind. 2-jährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten mit Anteilen am Projektelement Informationssicherheit auf Basis A-960/1 und A-962/1 in Marineprojekten verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bearbeitung von Projekten mit Anteilen am Projektelement Informationssicherheit auf Basis A-960/1 und A-962/1 in Marineprojekten für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.5 Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Marine-Projekten mit einem Leistungskomplex "Performance Based Logistics" zur Ersatzteil-/Austauschteilversorgung.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über eine mindestens 2-jährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Marine-Projekten mit einem Leistungskomplex "Performance Based Logistics" zur Ersatzteil-/Austauschteilversorgung verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet Marine-Projekten mit einem Leistungskomplex "Performance Based Logistics" zur Ersatzteil-/Austauschteilversorgung in Marineeinheiten für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.6 Kenntnisse in der Bearbeitung von Waffenfunktionsketten eines FüWES seegehender Einheiten.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über Kenntnisse in der Bearbeitung von Waffenfunktionsketten eines FüWES seegehender Einheiten verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte, in denen der Mitarbeiter mind. 12 Monate eingesetzt wurde, auf dem Gebiet der Bearbeitung von Waffenfunktionsketten eines FüWES seegehender Einheiten für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.7 Kenntnisse in der Bearbeitung von Infosicherheitsanforderungen an das FüWES seegehender Einheiten.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen Kenntnisse in der Bearbeitung von Infosicherheitsanforderungen an das FüWES seegehender Einheiten nachweisen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte von mind. 12 Monaten Dauer auf dem Gebiet Infosicherheitsanforderungen an das FüWES seegehender Einheiten für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.8 Praxiserfahrung in technischen Lösungen und Prozessen zum Management der Kryptomittel der Bw.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über über eine mindestens 2-jährige Praxiserfahrung in technischen Lösungen und Prozessen zum Management der Kryptomittel der Bw verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet von technischen Lösungen und Prozessen zum Management der Kryptomittel der Bw für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.9 Praxiserfahrung in der Anwendung in mind. einem Projekt (laufend oder abgeschlossen) von Sharepoint-Lösungen, die unter einer On-Premise Instanz unter Verwendung der Produkte Sharepoint 2019 in Verbindung mit einem MS SQL Server 2019 laufen.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens 12-monatige Praxiserfahrung in der Anwendung in mindestens einem Projekt (laufend oder abgeschlossen) von Sharepoint-Lösungen verfügen, die unter einer On-Premise Instanz unter Verwendung der Produkte Sharepoint 2019 in Verbindung mit einem MS SQL Server 2019 laufen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet von Sharepoint-Lösungen, die unter einer On-Premise Instanz unter Verwendung der Produkte Sharepoint 2019 in Verbindung mit einem MS SQL Server 2019 laufen für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.10 Kenntnisse der Standards ASD S1000D, S2000M, S3000L und S4000P.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über Kenntnisse der Standards ASD S1000D, S2000M, S3000L und S4000P verfügen.
Nachweisführung:
Angabe von jeweils einem Projekt von mind. 12 Monaten Dauer für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter aus dem hervorgeht, dass diese über Kenntnisse der Standards ASD S1000D, S2000M, S3000L und S4000P verfügen.
C.11 Kenntnisse des NATO Architecture Frameworks.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter müssen über Kenntnisse des NATO Architecture Frameworks in Marineeinheiten verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte von mind. 12 Monaten Dauer zum Nachweis von Kenntnissen des NATO Architecture Frameworks für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
C.12 Sprachkenntnisse Deutsch.
Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung des "Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens für Sprachen" (GER) mindestens auf dem Niveau C1 für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter.
C.13 Sprachkenntnisse Englisch.
Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über englische Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung des "Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens für Sprachen" (GER) mindestens auf dem Niveau C1 für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter.
C.14 Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter.
Die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter üben mit Leistungsbeginn eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und müssen VS-Vertraulich eingestuftes Material bearbeiten dürfen. Weil mit dieser Bearbeitung unmittelbar nach Vertragsschluss begonnen wird, müssen die mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Mitarbeiter (mind. 1 bis 2 Personen) des Bewerbers sicherheitsüberprüft sein. Für den vorliegenden Auftrag ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG erforderlich.
Nachweisführung:
Vorlage der Nachweise des Bewerbers, dass die jeweils mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter des Bewerbers sicherheitsüberprüft sind (erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG erforderlich).
Soweit die Mitarbeiter des Bewerbers bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer noch nicht sicherheitsüberprüft sind, Vorlage des Nachweises bzw. der Erklärung, dass der Bewerber die Sicherheitsüberprüfungen veranlasst hat bzw. veranlassen wird.
Weil mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unmittelbar nach Vertragsschluss zu beginnen ist, müssen die Voraussetzungen spätestens mit Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote vorliegen. Bewerber, die diese Voraussetzung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen, können für eine Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.
C.15 Abgeschlossenes MINT-Studium.
Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einem der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft oder der Technik zugehörigen Bereich verfügen. Dabei wird mindestens ein Abschluss Diplom oder Master vorausgesetzt.
Nachweisführung:
Vorlage von Kopien der Abschlusszeugnisse eines jeden vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiters, aus denen hervorgeht, dass der jeweilige Mitarbeiter über einen Hochschulabschluss (Diplom, Diplom FH, Bachelor oder Master) in einem der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft oder der Technik zugehörigen Bereich verfügt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für die in den Kriterien C.1 - C.9 geforderten Referenzen gilt folgendes:
Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leitenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Für die in den Kriterien C.1 - C.5 geforderten Referenzen gilt folgendes: Die Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden. Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
Für die in den Kriterien C.6 - C.11 geforderten Referenzen gilt folgendes: Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden. Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
Für das Kriterium C.12 gilt: Alternativ ist vom Bewerber eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass jeder von ihm eingesetzter Mitarbeiter
• Deutsch als Muttersprache spricht, oder
• einen Bildungsabschluss in einem Land mit deutschsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, Österreich oder in einem anderen im Schwerpunkt deutschsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der deutschen Sprache, oder
• dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig deutschsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann.
Für das Kriterium C.13 gilt: Alternativ ist vom Bewerber eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass jeder von ihm eingesetzter Mitarbeiter
• Englisch als Muttersprache spricht, oder
• einen Bildungsabschluss in einem Land mit englischsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• aktuell seit mindestens drei Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA, in Großbritannien oder in einem anderen im Schwerpunkt englischsprachigen Staat hat und in dieser Zeit beruflich im Schwerpunkt Englisch spricht, oder eine mindestens dreijährige Mitarbeit in einem im Schwerpunkt englischsprachigen Projekt innerhalb der letzten drei Jahre vorweisen kann.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit