GefSimZH Regeneration FunkKommAnl
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wildflecken
NUTS-Code DE265 Bad Kissingen
Die Funk-Kommunikationsanlage (FunkKommAnlage) am GefSimZH dient zur Realisierung, Steuerung und Aufzeichnung des taktischen Funksprechverkehrs in den konstruktiven Gefechtsübungssimulationssystemen (GefÜbSimSys) SIRA und GUPPIS in den oben genannten Übungen.
Die hier einzurüstende Hard- und Software muss in das stationäre Simulationsnetzwerk der Rhön-Kaserne integriert werden. Der zu beauftragende Leistungsgegenstand dient sowohl für die Durchführung stationärer Plan- und Stabsübungen als auch zur Unterstützung von Rahmenübungen im freien Gelände.
Die technische Auslegung der Ausstattung ermöglicht eine Verbesserung des Grundsatzes für Ausbildungsmittel (Train as you fight) für die Übungstruppe. Dazu wird eine Realisierung, Steuerung und Aufzeichnung des gesamten Funksprechverkehrs in den Gebäuden sowie extern zu den Gefechtsständen und den dort verfügbaren Sprechfunkgeräten benötigt.
Aufgrund defekter und obsoleter Hardware muss die derzeit vorhandene Anlage zeitnah regeneriert werden, um die Befähigung des Heeres zur Durchführung simulationsgestützter Plan- und Stabsübungen weiterhin sicherzustellen.
Hierzu ist der vollständige Funktionsumfang der bisherigen FunkKommAnlage am GefSimZH in die neue FunkKommAnlage zu überführen (Softwareanteile) und die obsolet gewordene Hardware des Bestandsystems durch neue Hardware zu ersetzen. Dabei müssen ebenfalls alle Schnittstellen zu den Simulationssystemen (SimSys) SIRA und GUPPIS sowie zum Sprachaufzeichnungssystem am GefSimZH weiterhin vollumfänglich verfügbar sein.
Der Projektumfang umfasst folgende Teilkomponenten und Dienstleistungen:
• Zentrale Baugruppe inklusive Software zur digitalen Umwandlung von analogen Signalen und zur Administration der gesamten FunkKommAnlage,
• Hardwarebasierte Clients zur autarken Funknutzung,
• Softwarebasierte Clients zur Funknutzung auf vorhandener Hardware,
• Hardware zum Anschluss Truppenfunkgeräte (SEM 80/90),
• Hardware zum Anschluss Ein-Kanal handelsübliche Funkgeräte,
• Kommunikationsgerät für die Übungsleitung,
• Sonstige Funkausstattung wie schnurlose Push-to-Talk (PTT) Taster, kabel-gebundene und schnurlose Headsets,
• Lieferung, Installation und Inbetriebnahme am Bestimmungsort in der Systemgesamtverantwortung,
• Integrierte Nachweisführung (Güteprüfung, Abnahmeprüfung),
• Einweisung,
• Dokumentation.
32570000 Kommunikationsanlage
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug in Form eines aktueller Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.2. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer.3. Angaben zur Eigentümerstruktur.4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw- B-V 034).5. Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Formular B-V 047).6. Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierrüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Vollmacht vorzulegen.7. Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung-RUS-Sanktionen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geeignet ist ein Unternehmen, wenn es in den letzten drei Jahren einen Mindestumsatz von 4 Mio Euro pro Jahr nachweist.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
2. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
a. Der Bewerber muss darlegen, dass er bereits Erfahrungen mit den IT-gestützten Simulationssystemen hat, die militärisch genutzt werden. Diese Darlegung erfolgt durch Eigenerklärung mit Benennung mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren mit Angabe der Ansprechpartner (Name der Auskunftsperson(en)), Wert der Leistung, Zeit der Leistungserbringung, Angabe, ob die Lieferleistung sachmangelfrei und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
b. Der Bewerber muss Kenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen der Bundeswehr darlegen. Diese Darlegung erfolgt durch Eigenerklärung mit Benennung mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren über Projekte in der Bundeswehr mit Angabe der Ansprechpartner (Name der Auskunftsperson(en)), Wert der Leistung, Zeit der Leistungserbringung, Angabe, ob die Lieferleistung sachmangelfrei und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber über ein Qualitätssicherungssystem gemäß NATO Standard (AQAP) oder EN ISO 9001 verfügt oder ein solches bis zur Angebotsabgabe etablieren wird.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit