Neubau Hallenbad - Gaderobenschränke und Trennwände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad - Gaderobenschränke und Trennwände
Neubau eines Hallenbades in Altenkirchen.
Hallenbad mit 25 m Sport- und Sprungbecken mit Sprunganlage 1 m + 3 m, Lehrschwimmbecken mit Hubboden
- Wasserfläche ca. 320 qm, Kleinkindbereich - Wasserfläche ca. 125 qm.
57610 Altenkirchen
Neubau Hallenbad - Garderobenschränke und Trennwände Umkleide
Grobmengen und -massen:
- ca. 1 St. Werk- u. Montageplanung
- ca. 320 qm Trennwandanlagen
- ca. 280 St. Garderobenschränke
- ca. 2 St. Taschenregale
- ca. 1 St. Helmfächer
- ca. 12 St. Ablagen
- ca. 4 St. Wickelablagen
- ca. 1 St. Wickeltisch
- ca. 1 St. Fönablage inkl. Rückwand
- ca. 10 St. Fönplätze
- ca. 200 St. Kleiderbügel ohne Schuhhaken
- ca. 1 St. Wand-Klappliege
- ca. 4 St. Kleiderbügelgaragen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Gandersheim
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der
vergebenden Stelle spätestens innerhalb der Frist schriftlich zu Rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie der Rüge nicht abhelfen will hat der Bieter bei der in Ziffer VI.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu
stellen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.