Promotion-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: PW-2023-4 - ex-post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Promotion-Dienstleistungen
Promotion im LEH, im Weinfachhandel, der Gastronomie sowie im Online-Weinhandel
Details können den bereitgestellten Vergabeunterlagen, hier insbesondere der "Leistungsbeschreibung", entnommen werden
Pfalzwein e.V. Martin-Luther-Straße 69 67433 Neustadt an der Weinstraße Rechtlicher Haupterfüllungsort für die ausgeschriebenen Leistungen ist der Sitz der Vergabestelle.
Die tatsächliche Erbringung der Leistungen (konzeptionelle Tätigkeiten etc.) erfolgen am Sitz des künftigen Auftragnehmenden Unternehmens bzw. ggf. am Ort der jeweiligen Promotion-Leistung.
Siehe im Detail die eingestellten Vergabeunterlagen, hier insbesondere die "Leistungsbeschreibung"
Die nachgefragten Leistungen wurden zunächst fest für das laufende Geschäftsjahr 2023 ausgeschrieben.
Unter Beachtung von zuwendungsrechtlichen Rahmenbedingungen besteht die Möglichkeit, den betreffenden Vertrag in den Jahren 2024 bis inkl. 2027 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Promotion-Dienstleistungen
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRAYE77
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."