21.Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gemäß dem Leistungsbild der HOAI 2021 §§ 18 ff. HOAI (Los 1) und des dazugehörigen Landschaftsplans nach §§ 23 ff. HOAI (Los 2).
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nastätten
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgnastaetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
21.Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gemäß dem Leistungsbild der HOAI 2021 §§ 18 ff. HOAI (Los 1) und des dazugehörigen Landschaftsplans nach §§ 23 ff. HOAI (Los 2).
Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Leistungen der Flächennutzungsplanung und der Landschaftsplanung.
Es soll die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten bis einschließlich der genehmigungsreifen Schlussfassung (Fassung gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB) nebst dem dazugehörigen Landschaftsplan erarbeitet werden. Ebenfalls soll die Digitalisierung des Plankartenwerks des noch in Kraft befindlichen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS" der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP) erarbeitet werden.
Ein Angebot kann nur für beide Planungsleistungen gleichzeitig abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe der beiden Planungsdisziplinen ist ausgeschlossen. Für beide Leistungsbilder wird ein einheitlicher Auftrag erteilt. Den Zuschlag erhält das Angebot, dass in der Gesamtbewertung beider Lose die höchste Punktzahl erreicht hat.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus dem beiliegende Vertragsentwurf.
Flächennutzungsplan
56355 Nastätten
Die Verbandsgemeinde Nastätten beabsichtigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie eines Landschaftsplanes. Seit dem Jahr 1972 ist Nastätten Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeindeverwaltung mit ursprünglich 33 und seit 1979 noch 32 Ortsgemeinden. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten basiert im Wesentlichen auf der 8. Änderung, welche seinerzeit eine allgemeine Gesamtüberplanung des Verbandsgemeindegebietes war und dadurch alle früheren Flächennutzungspläne aufgehoben hatte. Danach wurde noch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurden alle vorangegangenen und abgeschlossenen Änderungen im Flächennutzungsplan als Gesamtplanwerk zusammengeführt. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Teilplan Windenergienutzung- der Verbandsgemeinde Nastätten sollte die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich vorgenommen werden. Es folgten die 15., 16., 17., 18. und 20. Änderungen des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten die mit Bekanntmachung ihre Rechtskraft erlangt haben. Die 19. Änderung ist derzeit geplant aber nach derzeitigem Stand noch nicht rechtskräftig. Sondergebiete für großflächige Photovoltaikanalgen sollen in die Planung mit einbezogen werden.
Die weiteren Leistungsanforderungen können der in Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Anlage 10 entnommen werden. Wegen der Größe der Pläne wird darauf verwiesen, dass diese unmittelbar durch Klick in der Planbezeichnung in Anlage 10 abgerufen werden können.
Vorliegend zu beauftragender Leistungsumfang:
Der Auftragnehmer erarbeitet die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten genehmigungsreif (Fassung des Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB). Ebenfalls erarbeitet er die Digitalisierung des Plankartenwerks des wirksamen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS“ der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP)
Begleitend zum FNP soll für das ganze Gemeindegebiet; als räumlicher und sachlicher Teilplan ein Landschaftsplan gemäß § 23 Abs. 1 HOAI erstellt werden, der ebenfalls Gegenstand der Leistungsverpflichtung ist.
Wichtig: Ein Angebot kann nur für beide Planungsleistungen gleichzeitig abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe der beiden Planungsdisziplinen ist ausgeschlossen. Für beiden Leistungsbilder wird ein einheitlicher Auftrag erteilt.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus dem beiliegende Vertragsentwurf.
Für den Planungsablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
Die Leistungen der Leistungsphase 1 des § 18 Abs. 1 i.V.m Anlage 2 HOAI und die Leistungen des begleitenden Landschaftsplanes gemäß § 23 Abs.1 HOAI i.V. m. Anlage 4) sollen nach Absprache unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die weiteren Leistungen sind nach den Vorgaben und in Absprache mit der Auftraggeberin zu erbringen.
1.Durchschnittlicher Nettojahresumsatz - 25 %
3 Punkte erhält der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Nettojahresumsatz. Die Mitbewerber erhalten proportional weniger Punkte.
2.Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Stadtplaner*innen, bzw. Ortsplaner*innen, bzw. Raumplaner*innen, bzw. Raum- und Umweltplaner*innen oder Geograph*innen mit Schwerpunkt Siedlungsplanung - 25 %
3 Punkte erhält der Bewerber mit dem höchsten Wert. Die Mitbewerber erhalten proportional weniger Punkte.
3. Referenzen - 50 %
Die eingereichten vergleichbaren Referenzen werden bewertet. Dabei wird insbesondere positiv berücksichtigt,
- wenn die Referenzprojekte hohe Qualität aufweisen (Honorarzone, Baufläche, etc.),
- wenn die Referenzprojekte im speziellen gemeinsame Flächennutzungspläne bzw. Landschaftsplanung betreffen.
- wenn mehr als die zwei als Mindestanforderung vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
Werden bei einer vergleichbaren Referenz des Bewerbers die genannten Aspekte in besonderem Maße erfüllt, erhält er 3 Punkte. Werden die Aspekte erfüllt, erhält er 2 Punkte. Werden die Aspekte teilweise erfüllt, erhält er 1 Punkt. Werden die Aspekte nicht erfüllt, erhält er 0 Punkte.
Liegen mehrere Bewerber*innen nach dieser Auswahl auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Landschaftsplan
56355 Nastätten
Die Verbandsgemeinde Nastätten beabsichtigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie eines Landschaftsplanes. Seit dem Jahr 1972 ist Nastätten Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeindeverwaltung mit ursprünglich 33 und seit 1979 noch 32 Ortsgemeinden. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten basiert im Wesentlichen auf der 8. Änderung, welche seinerzeit eine allgemeine Gesamtüberplanung des Verbandsgemeindegebietes war und dadurch alle früheren Flächennutzungspläne aufgehoben hatte. Danach wurde noch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurden alle vorangegangenen und abgeschlossenen Änderungen im Flächennutzungsplan als Gesamtplanwerk zusammengeführt. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Teilplan Windenergienutzung- der Verbandsgemeinde Nastätten sollte die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich vorgenommen werden. Es folgten die 15., 16., 17., 18. und 20. Änderungen des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten die mit Bekanntmachung ihre Rechtskraft erlangt haben. Die 19. Änderung ist derzeit geplant aber nach derzeitigem Stand noch nicht rechtskräftig. Sondergebiete für großflächige Photovoltaikanalgen sollen in die Planung mit einbezogen werden.
Die weiteren Leistungsanforderungen können der in Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Anlage 10 entnommen werden. Wegen der Größe der Pläne wird darauf verwiesen, dass diese unmittelbar durch Klick in der Planbezeichnung in Anlage 10 abgerufen werden können.
Vorliegend zu beauftragender Leistungsumfang:
Der Auftragnehmer erarbeitet die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten genehmigungsreif (Fassung des Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB). Ebenfalls erarbeitet er die Digitalisierung des Plankartenwerks des wirksamen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS“ der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP)
Begleitend zum FNP soll für das ganze Gemeindegebiet; als räumlicher und sachlicher Teilplan ein Landschaftsplan gemäß § 23 Abs. 1 HOAI erstellt werden, der ebenfalls Gegenstand der Leistungsverpflichtung ist.
Wichtig: Ein Angebot kann nur für beide Planungsleistungen gleichzeitig abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe der beiden Planungsdisziplinen ist ausgeschlossen. Für beiden Leistungsbilder wird ein einheitlicher Auftrag erteilt.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus dem beiliegende Vertragsentwurf.
Für den Planungsablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
Die Leistungen der Leistungsphase 1 des § 18 Abs. 1 i.V.m Anlage 2 HOAI und die Leistungen des begleitenden Landschaftsplanes gemäß § 23 Abs.1 HOAI i.V. m. Anlage 4) sollen nach Absprache unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die weiteren Leistungen sind nach den Vorgaben und in Absprache mit der Auftraggeberin zu erbringen.
1.Durchschnittlicher Nettojahresumsatz - 25 %
3 Punkte erhält der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Nettojahresumsatz. Die Mitbewerber erhalten proportional weniger Punkte.
2.Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Stadtplaner*innen, bzw. Ortsplaner*innen, bzw. Raumplaner*innen, bzw. Raum- und Umweltplaner*innen oder Geograph*innen mit Schwerpunkt Siedlungsplanung - 25 %
3 Punkte erhält der Bewerber mit dem höchsten Wert. Die Mitbewerber erhalten proportional weniger Punkte.
3. Referenzen - 50 %
Die eingereichten vergleichbaren Referenzen werden bewertet. Dabei wird insbesondere positiv berücksichtigt,
- wenn die Referenzprojekte hohe Qualität aufweisen (Honorarzone, Baufläche, etc.),
- wenn die Referenzprojekte im speziellen gemeinsame Flächennutzungspläne bzw. Landschaftsplanung betreffen.
- wenn mehr als die zwei als Mindestanforderung vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
Werden bei einer vergleichbaren Referenz des Bewerbers die genannten Aspekte in besonderem Maße erfüllt, erhält er 3 Punkte. Werden die Aspekte erfüllt, erhält er 2 Punkte. Werden die Aspekte teilweise erfüllt, erhält er 1 Punkt. Werden die Aspekte nicht erfüllt, erhält er 0 Punkte.
Liegen mehrere Bewerber*innen nach dieser Auswahl auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber*innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;
2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbendengemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;
Im Falle von Bewerbendengemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbendengemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbendengemeinschaft durch die Bewerbendengemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbendengemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu den hier betroffenen Leistungsbildern der Flächennutzungsplanung in Verbindung mit der Erstellung von Landschaftsplänen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1):
Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2):
Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 200.000 € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der Mindestumsatz für jedes der drei Geschäftsjahre nachzuweisen ist. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu den hier betroffenen Leistungsbildern der Flächennutzungsplanung, wobei auch die Landschaftsplanung eingeschlossen sein muss.
Der Bewerber (das Unternehmen) hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung oder Fortschreibung (Änderung) von Flächennutzungsplänen und Landschaftsplänen durch jeweils mindestens zwei geeignete Referenzen für die Flächennutzungsplanung und zwei Referenzen für die Landschaftsplanung nachzuweisen, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung können auch in einer Referenz zusammengefasst sein. Umfasst eine Referenz beide Leistungsbereiche muss jeweils eine gesonderte Referenz für die Landschaftsplanung nicht eingereicht werden. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn der Auftragnehmer Leistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplanung bzw, Landschaftsplanung im Rahmen der Aufstellung oder Änderung in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 als Hauptauftragnehmer erbracht hat und sie die Neuaufstellung oder Fortschreibung (Änderung) eines Flächennutzungsplans in den Leistungsphasen 1 bis 3 und des Landschaftsplans in den Leistungsphasen 1-4zum Gegenstand haben. Der Planungsbereich aller Referenzen muss eine Flächengröße von mindestens 10.000 ha mit mindestens 15 Gemeinden innerhalb von Rheinland-Pfalz aufweisen.
Die Verfahren müssen innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2014 bis zum Abgabetermin abgeschlossen worden sein, wobei sich bei einem Verfahren die Leistungsphase 3 bei der Flächennutzungsplanung und die Leistungsphase 4 bei der Landschaftsplanung noch in der Bearbeitung befinden darf.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Bürogröße:
Inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
- Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV), insbesondere Erläuterung, zur beruflichen Qualifikation der Beschäftigten insgesamt und ggf. deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Stadtplaner*innen, bzw. Ortsplaner*innen, bzw. Raumplaner*innen, bzw. Raum- und Umweltplaner*innen oder Geograph*innen mit Schwerpunkt Siedlungsplanung) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
- Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
- Der Bewerber muss für die Erbringung der Leistungen ein Projektteam von mind. 3 Personen nachweisen, wobei die Person des Projektleiters über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Raum - und Umweltplanung, Stadtplanung, Geografie oder vergleichbar verfügen und in diesem Planungsbereich eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Mindestens eine weitere Person (stellv. Projektleiter) im Projektteam muss ebenfalls über o.g. berufliche Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren nach Abschluss des Studiums ausreichend ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Alle Personen, die im Projektteam mitarbeiten, sind mit Namen, ihrer Funktion im Projekt sowie mit Ausbildungsnachweisen zu benennen.
Will sich der Bewerber bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Juristische Personen sind als Auftragnehmende zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende qualifizierte Mitarbeiter benennen.
Für die Referenzangaben des Unternehmens ist die entsprechende Anlagen A 7 des Teilnahmeantrages pro Referenz zu nutzen. Die Referenzangaben für das Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer*innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerber*in an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbendengemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbendengemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber*innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem/der Bewerber*in die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber*innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber*in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der/die Bewerber*in hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/