Modernisierung der Straßenbeleuchtung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm Referenznummer der Bekanntmachung: 01-06-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenthurm
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56575
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verbandsgemeindeweissenthurm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Straßenbeleuchtung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Die Verbandsgemeinde Weißenthurm und die Städte Mülheim-Kärlich und Weißenthurm sowie die Ortsgemeinden Bassenheim, Kettig, St. Sebastian und Urmitz beabsichtigen die Modernisierung der Straßenbeleuchtung in LED-Technik zu vergeben.
Verbandsgemeinde Weißenthurm Kärlicher Straße 4 56575 Weißenthurm Die Maßnahme findet auf dem gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Weißenthurm statt, siehe Leistungsverzeichnis.
Die Verbandsgemeinde Weißenthurm und die Städte Mülheim-Kärlich und Weißenthurm sowie die Ortsgemeinden Bassenheim, Kettig, St. Sebastian und Urmitz beabsichtigen die Modernisierung der Straßenbeleuchtung in LED-Technik zu vergeben.
1049.00 St. Demontage der Leuchtenköpfe
677.00 St. Bogenleuchten liefern und montieren
287.00 St. Umrüstung Technische Leuchten
85.00 St. Zylinderleuchten liefern und montieren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung der Straßenbeleuchtung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierten Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und ev. Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform möglich. Schriftliche Angebote in Papierform sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig an die Vergabestelle zu wenden. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen gefordert, erkennt der Auftraggeber auch gleichwertige Bescheinigungen an, auch von Stellen in anderen Staaten.
Mehrere Hauptangebote sind ausgeschlossen. Vom Bieter beigefügte Ausführungsbedingungen oder AGB werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert und werden nicht Vertragsbestandteil.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX. Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YD0YMPK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 GWB. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen 10 Kalendertagen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.