LEADER-Region Rhein-Haardt - Regionalmanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monsheim
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67590
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vg-monsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
LEADER-Region Rhein-Haardt - Regionalmanagement
Die Region Rhein-Haardt, bestehend aus der Stadt Grünstadt und den Verbandsgemeinden Leiningerland, Freinsheim sowie Monsheim, hat sich erneut als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden.
Die Kommunen der kommunalen Zweckvereinbarung in der Region Rhein-Haardt unter der Federführung der VG Monsheim vertreten künftig die Lokale Aktionsgruppe (LAG) und sind Auftraggeber des Regionalmanagements für die LEADER-Region Rhein-Haardt. Zudem hat sie eine Lokale Integrierte Entwicklungsstrategie (LILE) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Die LILE, deren Inhalte zu beachtender Gegenstand dieser Ausschreibung sind, enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2023-2029.
Zur Steuerung des Regionalen Entwicklungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 1 AK erforderlich.
Das Regionalmanagement hat unter anderem folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Unterstützung bei der umsetzungsorientierten Entwicklung der Projekte, den Zuwendungsanträgen, dem Prozessmonitoring, der Evaluierung einschließlich Berichtswesen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Akquisition von Projektträgern und geeigneten Fördermitteln (RLP, Bund, EU) zur Maßnahmen-/Projektumsetzung, einschließlich Fördermittelberatung der regionalen Partner (Projektträger)
- Kontaktpflege mit politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern auf Regionsebene, mit den Nachbarregionen sowie auf Landes-, Bundes-, und EU-Ebene und der Bewilligungsbehörde
- Schulungen der Verwaltungsmitarbeiter:innen im Hinblick auf das LEADER-Antrags- und Vergabeverfahren
- Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung von Sitzungen der lokalen Aktionsgruppe bzw. des Regionalforums
- Vorbereitung, Durchführung und Moderation der jährlichen Regionalforen, Unterstützung der Fachforen und Durchführung eines regelmäßigen regionalstrategischen Dialogs mit den Gemeindespitzen in der Region
- Koordination der fachspezifischen LILE-Arbeitsinhalte mit den Aufgaben der beteiligten Kommunen der Zweckvereinbarung
- Erstellung eines Jahresberichts und von Quartalsberichten als Nachweis der Aufgabenerfüllung
- Führung von Nachweisen und Dokumentation zur Mittelverwendung
- Organisation des LEADER-Regionalmanagementprozesses
Weiteres können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
In der Region Rhein-Haardt, bestehend aus der Stadt Grünstadt und den Verbandsgemeinden Freinsheim, Leiningerland und Monsheim.
Detaillierte Angaben können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Im Detail entsprechende Darlegungen sind in dem Dokument "Leistungsbeschreibung" einsehbar.
noch nicht bekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weißt ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs.3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."