Wohnungsbau Haardtstraße/Erlenbachstraße, 76829 Landau in der Pfalz; Zimmer-und Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 34/2023 VOB GML
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnungsbau Haardtstraße/Erlenbachstraße, 76829 Landau in der Pfalz; Zimmer-und Holzbauarbeiten
Wohnungsbau Haardtstraße/Erlenbachstraße, 76829 Landau in der Pfalz; Zimmer-und Holzbauarbeiten
76829 Landau in der Pfalz,
Haardtstraße/Erlenbachstraße
Bau von 3 Wohngebäuden in teilw Holzbauweise mit Holz-Innenwänden einschl. Laubengangkonstruktion in Holz
z.B. Holzständerwand 24cm 1000qm
z.B. Holzständerwand 12cm 440qm
Holzfassade Rhombusleiste 1700qm
Dämmung der Hozwände
Terrassenbeläge Lärche 300qm
zu II.2.7 Ausführungstermine:
Es gelten die hier genannten Ausführungstermine!
Ausführungstermine: ab 3. Quartal 2023 (technische Bearbeitung); ab 1. Quartal 2024 (Ausführung)
Ausführungsende: letztes Quartal 2024
Strom- und Wasseranschluss stehen auf der Baustelle zur Verfügung. WC-Nutzung ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124zvs):
- Angaben zur Eintragung in das Berufs-, Handelsregister, Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- gültige Gewerbeanmeldung, gültiger Handelsregisterauszug und gültige Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben
(Formblatt 124zvs):
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angaben zur ordnungsgemäß Zahlung der Beiträge an die
Berufsgenossenschaft
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb
einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise
vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
falls beitragspflichtig *)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
(Bescheinigung in Steuersachen) *)
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen*)
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls
kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate
sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/
A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt,
wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes
beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/
Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse,
Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich
sind
Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens
maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich
sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen
Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs)
- Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb
einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise
vorzulegen:
- drei Referenzerklärungen nach Formblatt 444 ZVS
Referenzerklärung als Eigenerklärung
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/
A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt,
wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes
beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/
Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse,
Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich
sind.
Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens
maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich
sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen
Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung LandauWaffenstraße 576829 Landau in der PfalzDeutschland
Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zuzulassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
-- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
Frage stellt
-- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §
6e EU VOB/A vorliegen
-- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt 124zvs),
- Formblatt 221/222 Kalkulationsblätter
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit
Angebotsabgabe
- Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu
benennen
(Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- die Namen der Nachunternehmer,
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs) für jeden
Nachunternehmer,
- die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur
Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124zvs) bzw.
entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
- eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im
Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung
stehen
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz
Rheinland-Pfalz - LTTG
- 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
bzw. Nachweis der Gleichwertigkeit bei Verwendung von zu
PEFC oder FSC gleichwertigen Zertifikaten oder
Einzelnachweis der FSC- oder PEFC- Kriterien für die
verwendeten Holzprodukte (bei Abgabe mehrerer
Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
- und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung
übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot
vorzulegen:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden
Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234) und für
jedes Mitglied:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124zvs)
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz
Rheinland-Pfalz - LTTG
- die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise
sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied
vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/
A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt,wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform
www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche
Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht
zugelassen werden.
Der Auftragswert ist Teil eines Gesamtauftragswertes > EUSchwellenwert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse: www.auftragsboerse.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird
auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134
Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse: www.landau.de