Schulmittagessen Grundschule Horeb - Stadt Pirmasens Referenznummer der Bekanntmachung: 202305151100
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 50
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 633114890-24
Fax: +49 633114890-38
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pirmasens.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.pirmasens.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulmittagessen Grundschule Horeb - Stadt Pirmasens
Die geforderten Leistungen umfassen die Produktion und Bereitstellung von verzehrfertiger Speisen zur Versorgung der Schüler*Innen und sonstigen vom Auftraggeber zugelassenen Bezugsberechtigten und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die zur Bewirtschaftung der Mensa in der Grundschule Horeb sowie zur Versorgung mit Mittagessen erforderlich sind.
Grundschule Horeb Herzogstr. 41 66953 Pirmasens
Der Umfang der Leistung umfasst die Herstellung und Ausgabe von ca. 100 verzehrfertigen Mittagessen an ca. 160 Verpflegungstagen pro Jahr (jeweils Mo bis Do).
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.07.2025. Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2026 zu verlängern.
Leistungsbeginn ist der 01.09.2023.
Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2026 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handelsregister- oder Berufsregisterauszug in Kopie bzw. ist auf andere Weise die Berufsausübung nachzuweisen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate)
- Das Vergabeverfahren wird beschränkt auf Werkstätten für Menschen mit Behinderung und
Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen (§ 118 GWB) ist. Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der in diesen Werkstätten oder Unternehmen Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind.
Zum Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist den Vergabestellen auf Verlangen vorzulegen:
- bei Werkstätten für behinderte Menschen:
die von der Bundesagentur für Arbeit nach § 225 SGB IX ausgesprochene Anerkennung und ein Auszug aus dem Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und deren Leistungsangebot, das bei der Bundesagentur für Arbeit geführt wird.
Die bestehenden Anerkennungen im Sinne der §§ 5 und 13 des am 14. September 2007außer Kraft getretenen Blindenwarenvertriebsgesetzes vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311), zuletzt geändert durch Artikel 148 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), genügen weiterhin als Nachweis
- bei Integrationsprojekten:
eine Bescheinigung des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz über die Anerkennung als Integrationsprojekt.
Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft kann für Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und vergleichbare Einrichtungen anderer Staaten durch eine entsprechende Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands dieser Einrichtung erbracht werden.
- Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars "VVB 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019"
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.
- Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz, LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000,00 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung auf der e-Vergabeplattform.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters kann der öffentliche Auftraggeber in der Regel die Vorlage einer oder mehrerer der folgenden Unterlagen verlangen:
- entsprechende Bankerklärungen,
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall i.H.v. 5.000.000,00 EUR für Personenschäden sowie 2.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Sollte die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist die/der Bewerber/in verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen bzw. eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Der oder die Auftragnehmer/in hat den vorgenannten Versicherungsschutz über den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten. Der Auftragnehmer hat für die ihm vom Auftraggeber im Pachtvertrag zur Verfügung, Benutzung oder zu einem sonstigen Zweck überlassenen Sachen in seiner Haftpflichtversicherung das Risiko der gesetzlichen Haftung aus "Beschädigung oder Zerstörung durch Feuer und Explosion" eingeschlossen. Die Höchstentschädigung hierfür beträgt 5.000.000,00 EUR,
-Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
-eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
- Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars "VVB 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019"
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringenden Liefer- oder Dienstleistungen ausschließlich die Vorlage von einer oder mehreren der folgenden Unterlagen verlangen:
- eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge / falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Referenz aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Anforderung an die Vergleichbarkeit: Lieferung verzehrfertiger Mittagsverpflegung inkl. weiterer Lebensmittel (z.B. Obst, Gemüse, Salate) und Übernahme weiterer Dienstleistungen im Rahmen der Bewirtschaftung einer Schulmensa mit ca. 100 Essen täglich.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
- Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
- Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
- bei komplexer Art der zu erbringenden Leistung oder bei solchen Leistungen, die ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen sollen, eine Kontrolle, die vom öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt wird; diese Kontrolle betrifft die Produktionskapazität beziehungsweise die technische Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens sowie die von diesem für die Qualitätskontrolle getroffenen Vorkehrungen,
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
- bei Lieferleistungen:
a) Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist, oder
b) Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
- Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars "VVB 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019"
- Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
- eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge / falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Referenz aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Anforderung an die Vergleichbarkeit: Lieferung verzehrfertiger Mittagsverpflegung inkl. weiterer Lebensmittel (z.B. Obst, Gemüse, Salate) und Übernahme weiterer Dienstleistungen im Rahmen der Bewirtschaftung einer Schulmensa mit ca. 100 Essen täglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Aufklärungs- und Bieterfragen:
Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 04.05.2023 endet.
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Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters:
Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes.
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Eignung von Nachunternehmern:
Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
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Elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Zur Abwicklung ist eine Leitweg-ID erforderlich, die in der E-Rechnung enthalten sein muss.
Diese lautet wie folgt: 073170000000-001-32
Die elektronische Rechnung kann via E-Mail an versendet werden. Alternativ kann die Rechnungsstellung nach vorangegangener Registrierung über das Landesportal unter https://e-rechnung.service.rlp.de/de/startseite/ erfolgen.
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Form der Angebote:
Die Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Angebote per E-Mail oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen.
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Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation bei allen elektronischen Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform.
Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, FAX etc.) werden nicht bearbeitet.
Die Vollständigkeit der eingereichten Vergabeunterlagen obliegt alleine dem Bieter.
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Ergänzung zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Freie Verhältniswahl 30% Bruttopreis / 70% Leistung
Die detaillierten Vorgaben zur Auswertung der Angebote und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind unter Angabe der Unterkriterien und deren Gewichtung in Ziff. 3 des Dokuments "Aufforderung_Angebotsabgabe" geregelt.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YDEYW1K6CJ1W
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Bahnhofstraße 50
Ort: Pirmasens
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 633114890-24
Fax: +49 633114890-38
Internet-Adresse: http://www.pirmasens.de