Neubau Hallenbad - Technische Wärmedämmung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad - Technische Wärmedämmung
Hallenbad mit -25m- Sport-/Sprungbecken mit Sprunganlage 1 m + 3 m, Lehrschwimmbecken mit Hubboden - Wasserfläche ca. 320 qm, Kleinkinderbereich - Wasserfläche ca. 125 qm
57610 Altenkirchen
Der Leistungsumfang enthält die komplette Erstellung der technischen Wärmedämmung an Heizungs- Lüftungs- und Sanitäranlagen.
Grobmassen:
Dämmung an Heizungsanlagen: ~ 1200m Mineralwolle
Dämmung an Lüftungsanlagen: ~ 1400m² Mineralwolle
~ 600m²
Dämmung an Sanitäranlagen: ~ 600m Mineralwolle
~ 1140 Weichschaum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hellenhahn-Schellenberg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.