Programm- und Zentrumsmanagement Stadtentwicklung Dorschberg

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörth am Rhein
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabestelle-woerth-kandel-hagenbach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E27357127
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E27357127
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Programm- und Zentrumsmanagement Stadtentwicklung Dorschberg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag umfasst Leistungen für das Programmmanagement und das Zentrumsmanagement für die Transformation des Stadtteils Dorschberg in Wörth am Rhein.

Im Rahmen des Förderprojekts „Reallabor Transformation Dorschberg“, das durch das Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" gefördert wird, benötigt die Stadt Wörth am Rhein eine Projektmanagementeinheit, die die Stadtverwaltung bei der Begleitung und Umsetzung des Gesamtprojekts und der geförderten Einzel-Maßnahmen / Planungen / Projektbausteine sowie alle dabei anfallenden Aufgaben / Arbeitsschritten und Aktivitäten unterstützt.

Es soll ein Planungsbüro beauftragt werden, das über einschlägige Erfahrung in den Bereichen Programmmanagement / Management von Förderprogrammen des Bundes und der Länder, Fördermittelmanagement und der Steuerung von Stadt- und Regionalmanagementprozessen (insb. Innenstadt- / Zentrums- / Citymanagementprozessen) verfügt.

Das zu beauftragende Büro soll sowohl das Programmmanagement (als Projektbegleitung) als auch das Zentrums- / Citymanagement für das Gesamtprojekt „Reallabor Transformation Dorschberg“ und die einzelnen Maßnahmen / Planungen / Projektbausteine übernehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
71410000 Stadtplanung
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Wörth am Rhein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst Leistungen für das Programmmanagement und das Zentrumsmanagement für die Transformation des Stadtteils Dorschberg in Wörth am Rhein.

Das Fördergebiet „Reallabor Transformation Dorschberg“ liegt im Ortsbezirk Wörth am Rhein der Stadt Wörth am Rhein im Südosten von Rheinland-Pfalz.

Das „Zentrum Dorschberg“ wurde in den 1960er Jahren als Zentrum der Stadt und des Ortsbezirks Wörth am Rhein konzipiert. Es umfasst das Rathaus, eine Bücherei, die städtische Festhalle, eine Einkaufspassage und ein Gesundheitszentrum. Unmittelbar nördlich liegen die Sportanlagen von Wörth (Stadion, Hallenbad, Fußball- und Tennisplätze).

Das Fördergebiet weist eine Größe von ca. 11 ha auf. Der erweiterte Projektbereich mit angrenzenden Wohngebieten umfasst ca. 30 ha.

Aufgrund von Trading-Down-Effekten und des Strukturwandels ist eine Revitalisierung und Neudefinition des Zentrums erforderlich. Durch die Verlagerung der Sportanlagen an den Stadtrand werden Entwicklungspotenziale für ein neues Innenstadtquartier frei.

Um die Transformation des Zentrums einzuleiten und zu unterstützen, sollen mit Hilfe der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ überwiegend nicht-investive Maßnahmen gefördert werden.

Eine wichtige Rolle im Transformationsprozess soll ein Transformationsrat spielen, der sich hauptsächlich aus Vertretern des 2017 begründeten Netzwerks für das „integrierte Standortentwicklungskonzept 2030“ zusammensetzen soll.

Projektziele:

(A) Projektziel Umsetzung Projektbausteine

.

Projektbausteine Programm- und Zentrumsmanagement:

u.a. sollen vom Programm- und Zentrumsmanagement folgende Projektbausteine vorbereitet, koordiniert und größtenteils in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und der Verwaltung durchgeführt bzw. umgesetzt werden;

.

Gestaltungsplanung:

Erstellung Gestaltungsplanung mit Gestaltfibel,

Durchführung Veranstaltungsreihe Gestaltung der öffentlichen Räume,

Durchführung Bürgerwettbewerb zur Gestaltung der öffentlichen Räume,

Umgestaltung der Eingangsbereiche und Verknüpfungspunkte zum Zentrum;

.

Nutzungsmischung

Begleitung Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines "Dritten Ortes" (inklusive Bücherei, VHS, Medienzentrum)

.

Durchführung/Begleitung Architektur-/ Realisierungswettbewerb;

.

Rahmenplanung:

Erstellung Pflichtenheft und (darauf basierend) Erarbeitung Rahmenplanung,

Koordination von Fachgutachten (u.a. Boden, Lärm, Verkehr);

.

Durchführung/Begleitung städtebaulicher Ideenwettbewerb

.

Imagekonzept und Imagekampagne:

Identifikation des Selbstimages,

Entwicklung Identität und Profilidee,

Durchführung Veranstaltungsreihe;

.

Eine detailliertere Beschreibung der Projektbausteine enthält die Anlage "Projekt- und Leistungsbeschreibung Programm- / Zentrumsmanagement".

Es ist möglich, dass im Laufe des Projekts einige der hier aufgelisteten Projektbausteine entfallen und / oder weitere Projektbausteine hinzukommen.

.

(B) Projektziel Einhalten der Richtlinien für die Förderung

.

(C) Projektziel kontinuierliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen Akteuren des Prozesses

.

(D) Projektziel Förderung Eigeninitiative der Bewohnerschaft über die genannten Beteiligungsformate über den Zeitraum der Ausführung

.

(E) Projektziel zielgruppengerechte Aufarbeitung von Informationen und Vermittlung der Grundlagen und Fortschritte der Zentrumstransformation

.

(F) Projektziel Einhaltung der vorgegebenen Termine und des Kostenrahmens

.

Zeitraum der Ausführung

.

Das Projekt beginnt unmittelbar nach Auftragsvergabe und endet voraussichtlich am 31.08.2025.

.

Ort der Leistungserbringung für das Zentrums-/ Citymanagement ist das Fördergebiet Zentrum Dorschberg. Das zu schaffende „Büro für Zentrums-/ Citymanagement“ soll an 2-3 Tagen pro Woche besetzt sein.

.

Förderung

.

Insgesamt voraussichtlich maximal 322.000 EUR (brutto) an staatlichen Fördermitteln, die für das Programm- und Zentrumsmanagement zur Verfügung stehen

.

Weitere Angaben s. VI.3

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Maßnahme / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Qualitätsmanagement (Zeitmanagement, Kostenmanagement) / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Honorare / Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 26
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.

.

1. Personalstruktur:

Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,

≥ 3 Personen = 40 Punkte;

2 Personen = 20 Punkte.

.

2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:

Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.

.

2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:

.

Wertungskriterium 1 Büro/Unternehmen 7,5 v.H.

Wertungskriterium 2 Büro/Unternehmen 7,5 v.H.

Wertungskriterium 1 Projektleitung Programmmanagement 7,5 v.H.

Wertungskriterium 2 Projektleitung Zentrumsmanagement 7,5 v.H.

.

Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung Programmmanagement und Projektleitung Zentrumsmanagement, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:

≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 30 Punkte

= 2 Referenzen je WK = 20 P.

= 1 Referenz je WK = 10 P.

.

2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen

.

Wertungskriterium 1 Büro/Unternehmen 15 v.H.

Wertungskriterium 2 Büro/Unternehmen 15 v.H.

Wertungskriterium 1 Projektleitung Programmmanagement 15 v.H.

Wertungskriterium 2 Projektleitung Zentrumsmanagement 15 v.H.

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Programmmanagement jeweils:

.

Wertungskriterium 1 Programmmanagement (maximal 60 Punkte):

.

Erfahrungen Programmmanagement, Koordination einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche.

.

A)

Bewertung der in der Referenz erbrachten Leistungen:

- Allgemeine Programm-/ Projektbegleitung 10 Punkte;

- Gesamtkoordination Machbarkeitsstudien, Fachgutachten, Rahmenplan/Wettbewerbe 10 Punkte;

- Zeit- und Finanzplanung, Fördermittelmanagement, Projektfinanzierung und Controlling 10 Punkte;

- Maßnahme mit Bundesförderung 10 Punkte;

- Dokumentation und fortlaufende Evaluation/ Monitoring 10 Punkte

.

B)

10 ha und mehr: 10 Punkte;

ab 5 ha: 5 Punkte;

Zwischenwerte werden linear interpoliert.

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Zentrumsmanagement jeweils:

.

Wertungskriterium 2 Zentrumsmanagement (maximal 60 Punkte):

.

Erfahrungen Zentrums-/Citymanagement mit vergleichbarer Komplexität und Projektumfang, mindestens 100.000 EUR Projekt-Honorar (brutto):

.

A)

Bewertung der in der Referenz erbrachten Leistungen:

Betrieb einer zentralen Anlaufstelle (Zentrums- / Citybüro) mit Vor-Ort-Präsenz 10 Punkte

Ausrichtung und Koordination des Entwicklungs- / Transformationsprozesses 10 Punkte

Netzwerkarbeit, Kontaktaufnahme zu Akteuren der Zentrumsentwicklung/-transformation 10 Punkte

Öffentlichkeitsarbeit, Begleitung / Koordination / Durchführung von Beteiligungsprozessen 10 Punkte

Begleitung von baulich-investiven Maßnahmen 10 Punkte

B)

Vergleichbares Volumen der Fördermaßnahme:

Projekt-Honorar (brutto)

250.000 EUR und mehr 10 Punkte;

ab 100.000 EUR 5 Punkte;

Zwischenwerte werden linear interpoliert.

.

Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert.

.

Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):

Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium

arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.

.

Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.

Insgesamt max. 400 Punkte.

.

Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.

Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.

.

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.

.

Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.

Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.

Webseite zur Erstellung einer EEE:

https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 Abs. 1 Ziff. 3 VgV:

Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Programmmangament und die Projektleitung Zentrumsmanagement, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.

.

Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1

.

Die Projektleitung Programmmangament und die Projektleitung Zentrumsmanagement müssen eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.

.

Die Referenz darf nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt der Abschluss der Referenzprojekte muss 2018 oder später erfolgt sein.

.

Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:

.

Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitungen Programmmangament und Zentrumsmanagement ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.

.

Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Im Projektteam muss ein/e Stadtplaner*in vertreten sein. Berufsbezeichnung „Stadtplaner*in” oder vergleichbar. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in Programmmangement und eine/n qualifizierten Projektleiter*in Zentrumsmanagement zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.

- Projektbesprechungen finden in Wörth am Rhein statt.

- Die Präsenz in Wörth am Rhein ist gemäß den Projekterfordernissen sicherzustellen.

- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.

- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.

- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu II.2.9:

Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.

.

Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.

.

Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.

.

IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 (3) GWB

.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

.

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

.

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2023

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