Fahrdienst für beeinträchtigte Kinder der städt. integrativen Kindertagesstätte Pusteblume Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142628
Fax: +49 6232-142458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienst für beeinträchtigte Kinder der städt. integrativen Kindertagesstätte Pusteblume
Fahrdienst bzw. Transport von Kindern mit Beeinträchtigung vom Wohnort in die städt. integrative Kindertagesstätte Pusteblume (Birkenweg 61 in 67346 Speyer) und zurück.
Städt. integrative Kindertagesstätte Pusteblume
Birkenweg 61
67346 Speyer
Der Fahrdienst wird von max. 25 beeinträchtigten Kindern im Alter von 2 Jahren bis zur Schulpflicht an durchschnittlich 226 Tagen im Jahr in Anspruch genommen.
Die Anzahl der Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kann im Laufe der Vertragsdauer differieren (Stand 03/2023: Zwei Kinder im Rollstuhl und drei nicht-laufende Kinder). Ein Anstieg der Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind bzw. der nicht-laufenden Kinder kann nicht ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot
vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes
- darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet - oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt bzw. keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen bzw. dass keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 € verhängt wurde
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle
auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124
LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot
vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle
auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124
LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Der Auftragnehmer muss im Fall der Auftragserteilung sicherstellen und nachweisen, dass
- eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 300 Tsd. Euro für Vermögensschäden abgeschlossen wird
- für das Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme pro Schadensfall in Höhe von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (darin enthalten: Personenschäden in Höhe von 12 Mio. Euro je Person, Vollkasko, Unfallversicherung für Insassen) abgeschlossen wird
- sofern nicht bereits eine Pflichtmitgliedschaft besteht, dass die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. eines zuständigen Versicherungsträgers - auch bei Vorliegen von Befreiungsgründen - eingegangen wurde.
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot
vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- darüber, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden (Mind. ein Referenzkunde aus den letzten fünf Jahren ist bei Angebotsabgabe zu benennen - Anlage 3)
- darüber, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle
auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten
Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist
vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124
LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Berücksichtigt werden ausschließlich Bieter, die über eine Erfahrung in der Beförderung von beeinträchtigten Kindern verfügen. Darüber sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Es ist mindestens ein Referenzkunde aus den letzten fünf Jahren zu benennen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und Ansprechpartner des Auftraggebers (mit Telefonnummer).
Grundsätzlich haben alle eingesetzten Fahrzeuge dem gültigen STVG, der FZV, der STVO, der StVZO, dem PBefG und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenkraftverkehr (BOKraft) sowie den Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen.
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) entsprechen.
Für den Fahrer müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, dass die Person nicht wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden ist
- Gültiger Führerschein
- Gültiger Personenbeförderungsschein
- Bestätigung über Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für Betriebshelfer (max. 2 Jahre alt ab dem 04.09.2023 oder Bestätigung über Auffrischung)
Für den Beifahrer müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, dass die Person nicht wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden ist
- Bestätigung über Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für Betriebshelfer (max. 2 Jahre alt ab dem 04.09.2023 oder Bestätigung über Auffrischung)
Fahrer, Beifahrer bzw. Begleitperson verfügen über Deutschkenntnisse die mindestens der Niveaustufe B2 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B, etc.).
Der Einsatz von Nachunternehmern ist ausgeschlossen (§ 47 Abs. 5 VgV).
Mit dem Angebot abzugeben ist auch eine Abfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG (Anlage 2).
Mit dem Angebot abzugeben ist auch eine Eigenerklärung in Bezug auf Russland-Sanktionen - Anlage BMWK-Rundschreiben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-0
Fax: +49 6131-164331
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142208
Fax: +49 6232-142286
Internet-Adresse: www.speyer.de