Konzeption und Durchführung KIPKI Wettbewerb Block 2 und 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0005#2022/0002-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Durchführung KIPKI Wettbewerb Block 2 und 3
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms, sowie die administrative Begleitung und Beratung der Projektanträge des KIPKI Wettbewerbs in den Blöcken 2 ("Klimafreundliche Innenstädte der Zukunft") und 3 ("Aufbau sozialer und nachhaltiger Orte in den Kommunen").
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms, sowie die administrative Begleitung und Beratung der Projektanträge des KIPKI Wettbewerbs in den Blöcken 2 ("Klimafreundliche Innenstädte der Zukunft") und 3 ("Aufbau sozialer und nachhaltiger Orte in den Kommunen"). Hierfür sind folgende Leistungsbausteine aus derzeitiger Sicht erforderlich. Die Bausteine sind chronologisch nach ihrem Bedarf im Ablauf des Wettbewerbsverfahrens gegliedert, eine zeitliche Abfolge der Leistungserbringung sollte daraus jedoch ausdrücklich nicht abgelesen werden. Das bedeutet: Einige Leistungen müssen bereits vor der, dieser Leistung zugeordneten Projektphase erbracht worden sein.
1. Projektmanagement
2. Entwicklungs- und Bewerbungsphase
3. Bewertungsphase
4. Antragsphase
5. Umsetzungsphase
6. Kommunikation
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Organisation und Durchführung von bis zu fünf zusätzlichen Workshops
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Diese Erklärung ist von jedem Bewerber oder Bieter / jeder Bewerberin oder Bieterin und von sämtlichen Mitgliedern einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch die "Erklärung Bieter-/Bewerbergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet vorzulegen.
Die Formulare sind auf der Vergabeplattform hinterlegt.
Zur Beurteilung der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind von der Bieterin bzw. dem Bieter folgende Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:
Die Durchführung des Auftrags erfordert ein flexibles Arbeiten, das eine enge und vorausschauende Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erforderlich macht. Aufgrund der hohen politischen Aufmerksamkeit muss damit gerechnet werden, effizient zielorientierte Ergebnisse auch unter kurzfristig erhöhtem Zeitdruck vorweisen zu können. Bewerber sollten Erfahrungen in diesem Umfeld vorweisen können. Ferner werden zahlreiche und umfassende Erfahrungen in der Begleitung und Umsetzung von Förderprogrammen vorausgesetzt.
Neben dieser grundlegenden Voraussetzung muss der Auftragnehmer über die folgenden spezifischen Kompetenzen verfügen und diese nachweisen:
- Fundierte konzeptionelle und inhaltliche Kompetenzen und Erfahrung in Fragen des europäischen Beihilferechts sowie des landesrechtlichen Haushalts- und Zuwendungsrechts.
- Umfangreiche praktische Erfahrung bei der Begleitung und Bearbeitung von Förderprogrammen und -anträgen des Bundes und der Länder.
- Erfahrungen in der praktischen Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Akteuren aus Wirtschaft, Politik sowie öffentlicher Verwaltung und der Vernetzung derselben.
- Erfahrungen in der administrativen, kommunikativen und organisatorischen Begleitung von politisch und öffentlichkeitswirksam intensiv begutachteten Projekten der öffentlichen Verwaltung, insb. von Bundes- oder Landesministerien oder deren nachgeordneten Stellen
Der Nachweis der oben aufgeführten Kompetenzen ist anhand geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen zu erbringen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird unter Bezugnahme auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass darüber hinaus auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die länger als drei Jahre, maximal jedoch sechs Jahre, zurückliegen.
Die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
(Siehe Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", das auf der Vergabeplattform hinterlegt ist.)
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYEJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de