Heinrich-Völker-Bad - Schadstoffrückbau Referenznummer der Bekanntmachung: 75-2022-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heinrich-Völker-Bad - Schadstoffrückbau
Umbau und Sanierung in ein energetisch optimiertes und barrierefreies Sport-und Lehrschwimmbad
1200qm Demontage abgehängte Decke
160qm Faserdichte Abschottung von Türen und sonstigen Öffnungen
45qm Entfernung von asbesthaltigen Putzen/Spachtelmassen an Rabitzwänden als umfangreiche Maßnahme gemäß TRGS 519.
100 Stck Demontage von asbesthaltigen Flanschdichtungen
1220m Demontage von gedämmten Rohrleitungen,Dämmmaterial bestehend aus unkaschierten, kaschierten oder losen Mineralwollmatten
3 Stck.Demontage von Lüftungsanlagen mit KMF-Dämmung
600 Stck.Demontage von Lampen mit Leuchtstoffröhren
160 Stck. PCB-haltige Kleinkondensatoren in Leuchten demontieren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grünstadt
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn.1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]