Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - Schulbuchbeschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: 180, Ac - 27/2023-540
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - Schulbuchbeschaffung
Lieferung von preisgebundener Literatur für 17 Schulen in der Trägerschaft der Stadt Neustadt an der Weinstraße über die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 mit der Verlängerungsoption um ein weiteres Schuljahr
Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Angebote nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als ein Los zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die verbliebenen Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den Regularien gem. Punkt -VIII. der Leistungsbeschreibung.
Stadtbezirk 1
Neustadt an der Weinstraße
Lieferung von preisgebundener Literatur für nachfolgend genannten städtischen Schulen in Neustadt an der Weinstraße:
-Georg-von-Neumayer Realschule plus
-Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium
Die Vertragslauszeit kann bei zufriedenstellender Erstvertragslaufzeit um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Stadtbezirk 2
Neustadt an der Weinstraße
Lieferung von preisgebundener Literatur für nachfolgend genannten städtischen Schulen in Neustadt an der Weinstraße:
-Käthe-Kollwitz-Gymnasium
-Berufsbildende Schule Neustadt
Die Vertragslauszeit kann bei zufriedenstellender Erstvertragslaufzeit um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Stadtbezirk 3
Neustadt an der Weinstraße
Lieferung von preisgebundener Literatur für nachfolgend genannte städtische Schule in Neustadt an der Weinstraße:
-Leibniz-Gymnasium
Die Vertragslauszeit kann bei zufriedenstellender Erstvertragslaufzeit um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Stadtbezirk 4
Neustadt an der Weinstraße
Lieferung von preisgebundener Literatur für nachfolgend genannten städtischen Schulen in Neustadt an der Weinstraße:
-Grundschule August-Becker-Schule
-Grundschule Brüder-Grimm-Schule
-Grundschule Dr.-Albert-Finck-Schule
-Grundschule Eichendorff-Schule
-Grundschule Gimmeldingen
-Grundschule Hans-Geiger-Schule
-Grundschule Heinz-Sielmann-Schule
-Grundschule Michael-Ende-Schule
-Grundschule Mussbach
-Grundschule Schöntalschule
-Grundschule am Storchennest
-Grundschule Ostschule
Die Vertragslauszeit kann bei zufriedenstellender Erstvertragslaufzeit um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist folgende Eigenerklärung einzureichen:
-Eigenerklärung gem. beigefügtem FB 124
Die in diesem Abschnitt lll.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung
von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Mit dem Angebot ist folgende Nachweise einzureichen:
-zwei Referenzen über die Abwicklung eines vergleichbaren Schulbuchauftrags mit folgenden Angaben:
•Zeitraum (nicht älter als 5 Jahre, maßgeblicher Zeitraum ist hierbei die Abwicklung des Hauptauftrages zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2022)
•Mindestauftragsvolumen 30.000,00 € netto pro Schuljahr inkl. Nachbestellungen ohne Nachlass (mit Angabe der Auftraggeber und der Ansprechpartner) innerhalb des benannten Zeitraums
•Angabe des Auftragsvolumens in €
Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (5. EU-Sanktionspaket); Eigenerklärung nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in seiner aktuellen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.