Rahmenvereinbarung zur Grubenentleerung und Abfuhr in der Verbandsgemeinde Weißenthurm Referenznummer der Bekanntmachung: 01-01-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenthurm
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56575
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgwthurm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Grubenentleerung und Abfuhr in der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Die Dienstleistung umfasst das Entleeren und Reinigen der Abwassersammelgruben im vorgenannten Gebiet inklusive der Abfuhr der angefallenen Abwässer in die zentrale Kläranlage Urmitz/Bhf.
Die Dienstleistung umfasst das Entleeren und Reinigen der Abwassersammelgruben im vorgenannten Gebiet
inklusive der Abfuhr der angefallenen Abwässer in die zentrale Kläranlage Urmitz/Bhf.
10 Gruben Bassenheim
15 Gruben Kettig
24 Gruben Mülheim-Kärlich
3 Gruben St. Sebastian
5 Gruben Kaltenengers
1 Grube Urmitz
3 Gruben Weißenthurm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.