Fachplanung Gebäudeautomation (MSR) NB BBZ Referenznummer der Bekanntmachung: NB-BBZ-23-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Gebäudeautomation (MSR) NB BBZ
Gegenstand der Ausschreibung sind die Planungs- und Überwachungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Leistungsphasen 5 bis 9 zum Neubau des Berufsbildungszentrums II sowie der Hauptverwaltung der Handwerkskammer Rheinhessen auf dem Baugrundstück in 55129 Mainz-Hechtsheim.
Berufsbildungszentrum II Robert-Koch-Straße 7 55129 Mainz
Die Handwerkskammer Rheinhessen (kurz HWK) ist die gesetzliche Berufsstandvertretung des gesamten Handwerks im Kammerbezirk. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihren Satzungsaufgaben gehört auch die Berufsausbildung.
Die HWK ist Eigentümerin des Grundstücks Robert-Koch-Str. 7 (kurz: Baugrundstück) in 55129 Mainz-Hechtsheim bestehend aus den Flurstücken 92/5, 93/7, 93/8, 94/15 und 94/16, eingetragen im Grundbuch von Mainz-Hechtsheim Blatt 2769 und 3066.
Aufgrund der Entscheidung für eine komplette Neubebauung hat die HWK den Entschluss gefasst, mit der Neubebauung zudem ihren bisherigen Sitz der Hauptverwaltung in der Dagobertstraße 2, 55116 Mainz in die Robert-Koch-Str. 7 in 55129 Mainz-Hechtsheim zu verlegen. Mit der Errichtung des Neubaus des Berufsbildungszentrums II ist deshalb auch ein neues Hauptverwaltungsgebäude auf dem Baugrundstück zu errichten.
Nach europaweiter Ausschreibung beauftragte die HWK das Ingenieurbüro ITG Braun GmbH (kurz: "ITG" oder "Vorauftragnehmer") mit der Fachplanung Technische Ausrüstung als integrierte Gesamtplanung der Anlagengruppen 1 bis 8. Die (Stufen-)Beauftragung beschränkte sich auf die Bearbeitungsstufe I. Die Bearbeitungsstufe I umfasste sämtliche Fachplanungs-leistungen der Technischen Ausrüstung von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Genehmigungsplanung (LPH 4) einschließlich Besonderen Leistungen.
Die HWK entschied sich, die Bearbeitungsstufe II nicht abzurufen, sondern anstelle dessen die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung von der Ausführungsplanung (LPH 5) bis zur Objektbetreuung und Dokumentation (LPH 9) erneut in den Wettbewerb zu stellen und dabei eine Aufteilung der Anlagengruppen vorzunehmen. Zu den Leistungen gehört auch die Durchsicht, Prüfung und ggfs. Anpassung / Überarbeitung der vom Vorauftragnehmer erbrachten Planungsleistungen.
Die ausschreibungsgegenständlichen Planungsleistungen betreffen die Leistungsphasen von der Ausführungsplanung (LPH 5) bis zur Objektbetreuung (LPH 9), wobei sich die Ausschreibung auf die Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) beschränkt. Zu den ausgeschriebenen Planungsleistungen gehört als Besondere Leistung auch die Durchsicht, Prüfung und ggfs. Anpassung / Überarbeitung sowie Änderungsabstimmung mit den übrigen an der Planung fachlich Beteiligten bezüglich der Planung LPH 1 bis 4 des Vorauftragnehmers aus der Bearbeitungsstufe I. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere den Vertragsentwurf nebst Leistungskatalog verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der Referenzen gemäß Abschnitt III. 1.3 dieser Auftragsbekanntmachung. Für die Auswahlentscheidung werden für die Fachplanung Tragwerksplanung bis zu maximal 8 Punkte pro wertungsfähige Referenz für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben:
a) Umfang: Die Kostenberechnung des Referenzprojektes beträgt für das Bauwerk-Technische Anlagen (KG 400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 mindestens 2.000.000 EUR brutto: 1 Punkt.
b) Komplexität: Es handelt sich um ein vergleichbares Gebäude mit mindestens 4 unterschiedlichen Nutzungsbereichen, deren Räumlichkeiten unterschiedliche haustechnische Ausstattungen erfordern, z. B. Werkstätten, Hallen, Büro-/ Seminarräume, Kantine: 4 Punkte.
c) Aktualität: Es handelt sich um eine abgeschlossene Referenzleistung, mit einer durchschnittlichen, guten oder großen Aktualität: 1, 2 oder 3 Punkte.
Die Angaben zu den ausgewählten Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für jede Referenz ist ein gesondert ausgefülltes Formblatt ggfs. nebst Anlagen vorzulegen.
Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert. Bei der Bewertung wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet. Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale innerhalb einer Referenz werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Die Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzen jeweils erzielten Punktzahl dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ergibt die Gesamtpunktzahl und damit die für die Auswahlentscheidung maßgebende Wertungssumme.
Bei der Bewertung der einzelnen Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Addition zur Ermittlung der Wertungssumme fortgeschrieben wird.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 5 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" gemäß §§ 2 ff Ing-KaG Rh.-Pf. berechtigt ist durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß §§ 2 ff Ing-KaG Rh.-Pf. nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung sein.
Der vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden über EUR 1,5 Mio. ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von EUR 1,5 Mio. erreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbungsbogen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.
Beruft sich ein Einzelbewerber auf eine Referenz, die er im Rahmen einer Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft ausgeführt hat, ist durch den Einzelbewerber mit dem Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für den Eignungsnachweis in Anspruch genommene Referenzleistung innerhalb der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft von ihm erbracht worden sind. Die Möglichkeit einer Eignungsleihe bleibt unberührt
1. Die Referenzen müssen aus dem Leistungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung mindestens die Anlagengruppe AG-8 Gebäudeautomation umfassen; dabei müssen jeweils mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 (vgl. §§ 53, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1) erbracht worden sein.
2. Die Referenzen aus dem Leistungsbereich "Fachplanung Technische Ausrüstung" dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die Fertigstellung der Leistungsphase 8 ("Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation"). Sofern die Leistungserbringung bis dato noch nicht abgeschlossen ist, muss sie mindestens bis zu dem Beginn der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation) fortgeschritten sein.
3. Es müssen mindestens 2 Referenzen aus dem Leistungsbereich "Fachplanung Technische Ausrüstung" eingereicht werden, welche die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Wegen der einschlägigen Rechtsvorschriften wird auf die Ausführungen unter Abschnitt III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDVYEU7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.