Neubau einer dreizügigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde St. Johann; Fachplanung/-überwachung Technische Ausrüstung Anlagegruppen 4-5 & 7-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-904 II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elisabethenstraße 1
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 06701201-191
Fax: +49 06701201-9000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer dreizügigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde St. Johann; Fachplanung/-überwachung Technische Ausrüstung Anlagegruppen 4-5 & 7-8
Errichtung einer 3-zügigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Sankt Johann gemäß vorliegender Baugenehmigung - Planungsleistungen Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Anlagengruppe 4 und 5 sowie 7 und 8
Baugrundstück Friedhofsstraße/Auf dem Schleich 55578 Sankt Johann
Die Ortsgemeinde Sankt Johann beabsichtigt die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück
Friedhofstraße/Auf dem Schleich. Neben den üblichen gebäudetechnischen Anforderungen müssen auch die Belange des
Klimaschutzes und eines gesunden Raumklimas erfüllt werden.
Beauftragt wird die Planung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI
4. Starkstromanlagen
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Zunächst wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Da der zum Angebot aufgeforderte Bieter, vorher mitteilte, keine Kapazität für das Projekt zu haben, und demnach kein Angebot eingereicht hat, musste das Verfahren aufgehoben werden.
Daraufhin wurde das Projekt in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Bei dem Verfahren wurden drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Eröffnungstermin am 30.01.2023, 11.00 Uhr ist allerdings kein Angebot form- und fristgerecht eingegangen. Das Verhandlungsverfahren wurde demnach erneut aufgehoben.
Bei dem Bietergespräch zur Fachplanung Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1-3, erzählte Herr Falley, dass sein Büro auch Elektroplanung anbietet. Das Ingenieurbüro Carsten Falley hat bereits den Auftrag für die Anlagengruppe 1-3 erhalten. Aufgrund dessen, dass alle anderen Teilleistungen bereits erteilt sind und nur dieses Verfahren an der Weiterarbeit hindert. Lag es nun, anhand der besonderen Situation, nah ein neues Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur mit dem Ingenieurbüro Falley zu führen.
Mit dem Ingenieurbüro Falley wurde im Vorfeld nach § 17 Abs. 7 Satz 1 VgV eine verkürzte Angebotsfrist aufgrund der Dringlichkeit festgelegt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindertagesstätte Sankt Johann; Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4-5 + 7-8
Postanschrift: in der Rodung 8
Ort: Rödern
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55481
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6763-5559790
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YM8B
Postanschrift: Georg-Rückert-Straße 11
Ort: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.mainz-bingen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.