Variantenentwicklung und Ausarbeitung des Lahnkonzeptes im Rahmen des integrierten EU-LIFE-Projektes „LiLa - Living Lahn“ (LIFE14 IPE/DE/022) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-808-PS1-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-mosel-saar-lahn.wsv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wsa-mosel-saar-lahn.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Variantenentwicklung und Ausarbeitung des Lahnkonzeptes im Rahmen des integrierten EU-LIFE-Projektes „LiLa - Living Lahn“ (LIFE14 IPE/DE/022)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, diese vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn, plant im Rahmen des integrierten EU-LIFE-Projektes „LiLa - Living Lahn“ die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für die Bundeswasserstraße Lahn und ihre Aue. Der Auftrag kann in drei Bearbeitungsphasen unterteilt werden, bei denen u.a. folgende Planungsleistungen zu erbringen sind:
1. Vorbereitende Arbeiten
Zunächst sind alle erforderlichen Grundlagen für die anschließende Variantenentwicklung zusammenzutragen und zu vervollständigen. Dabei sind die derzeitigen Nutzungen, Defizite und Entwicklungspotenziale darzustellen und weitere Teilleistungen zu erbringen (u.a. Gliederung des Planungsraumes, Ermittlung der heutigen potenziell natürlichen Gewässerentwicklungsfläche, Berücksichtigung von Ökosystemleistungen etc.). Im Zentrum dieser Bearbeitungsphase steht die Erstellung eines umfangreichen Maßnahmenpools, welcher Maßnahmensteckbriefe mit allgemeinen, nach Möglichkeit auch auf andere Gewässer übertragbare Informationen enthalten wird.
2. Variantenentwicklung und -bewertung
Nach Herleitung einer geeigneten Bewertungsmethodik sind eine variantenspezifische Maßnahmenzuordnung und Potenzialanalyse durchzuführen und die entwickelten Varianten in enger Abstimmung mit den Projektverantwortlichen zu bewerten. Anschließend sind abschnittsweise Vorzugsvarianten vorzuschlagen, die schließlich in einer Gesamtvorzugsmaßnahme zusammengeführt werden sollen.
3. Abschließende Arbeiten
Die ermittelte Gesamtvorzugsvariante ist weiter auszuarbeiten und in sich geschlossen zu dokumentieren.
Koblenz
Variantenentwicklung und Ausarbeitung des Lahnkonzeptes im Rahmen des integrierten EU-LIFE-Projektes „LiLa - Living Lahn“ (LIFE14 IPE/DE/022), inklusive Grundlagenermittlung, Variantenentwicklung und -bewertung sowie Ausarbeitung des Entwurfes für das Lahnkonzept.
Neben der Leistungserbringung werden eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und die Mitwirkung an verschiedenen Veranstaltungen erwartet. Es handelt sich bei allen Positionen des Leistungsverzeichnisses um wesentliche Leistungen.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. 6 VgV durch Losverfahren.
LIFE 14 IPE/DE/022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung EU“ (Formblatt 133/333b-L/F V2.3, Anlage 4) erbracht werden.
Die vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zu finden in der Datei "A20_Übersicht_Aussschreibungsunterlagen.pdf".
Zur Ermittlung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden der Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre und im Verhältnis dazu der erbrachte Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen herangezogen. Das Kriterium wird mit 20 % gewichtet. Die Unterkriterien gehen mit gleichem Anteil in die Wertung ein.
1.1 Gesamtumsatz
Bitte geben Sie im Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ unter Punkt 7.1 an, welchen Gesamtumsatz Ihr Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hatte. Bei Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaften wird der Mittelwert der Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder berücksichtigt. Aus den anzugebenden jährlichen Gesamtumsätzen wird ein Mittelwert gebildet und dieser wie folgt gewertet:
5 Punkte: Gesamtumsatz > 1.000.000 €/a
4 Punkte: Gesamtumsatz > 750.000 - 1.000.000 €/a
3 Punkte: Gesamtumsatz > 500.000 - 750.000 €/a
2 Punkte: Gesamtumsatz > 250.000 - 500.000 €/a
1 Punkt: Gesamtumsatz ≥ 100.000 - 250.000 €/a
0 Punkte: Gesamtumsatz < 100.000 €/a
1.2 Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen
Bitte geben Sie im Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ unter Punkt 7.2 an, welchen Umsatz Ihr Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Rahmen der Dienstleistung „Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten“ hatte. Bei Bewerber-/Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften wird der Mittelwert der Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder berücksichtigt. Ihre Angaben (Mittelwert) werden wie folgt gewertet:
5 Punkte: Umsatz > 90 % vom Gesamtumsatz
4 Punkte: Umsatz > 70 - 90 % vom Gesamtumsatz
3 Punkte: Umsatz > 50 - 70 % vom Gesamtumsatz
2 Punkte: Umsatz > 30 - 50 % vom Gesamtumsatz
1 Punkt: Umsatz ≥ 10 - 30 % vom Gesamtumsatz
0 Punkte: Umsatz < 10 % vom Gesamtumsatz
entfällt
2. Berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
Die berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens wird anhand von unternehmensbezogenen Referenzen der letzten 10 Jahre ermittelt. Da diese Erfahrung von großer Bedeutung für die Auftragsabwicklung ist, wird dieses Kriterium mit 70 % gewichtet. Bei Nichterreichung der Mindestanforderung scheidet der Bewerber aus und wird nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Bitte geben Sie im Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ unter Punkt 9 mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und abgeschlossene unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten zehn Jahren zur Darstellung Ihrer fachlichen Eignung an. Die Referenzen beziehen sich auf die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und werden nach drei unterschiedlichen Aspekten (Vergleichbarkeit des Gewässers, Berücksichtigung von Nutzungsaspekten, Variantenentwicklung und -bewertung, s. auch Anlage 17: Eignungskriterien) bewertet. Der Mittelwert aller wertbaren Referenzen wird der Eignungsprüfung und Teilnehmerauswahl wie folgt zugrunde gelegt:
5 Eignungspunkte: ≥ 8,00 Bewertungspunkte
4 Eignungspunkte: ≥ 7,00 - 7,99 Bewertungspunkte
3 Eignungspunkte: ≥ 5,00 - 6,99 Bewertungspunkte
2 Eignungspunkte: ≥ 3,00 - 4,99 Bewertungspunkte
1 Eignungspunkte: ≥ 1 - 2,99 Bewertungspunkte
0 Eignungspunkte: < 1 Punkt / < 3 Referenzen (= Ausschluss)
3. Berufliche Leistungsfähigkeit - Beschäftigte
Die berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens wird anhand der mittleren Zahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre ermittelt. Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet.
Bitte geben Sie im Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ unter Punkt 10 das jährliche Mittel Ihrer Beschäftigten der letzten drei Jahre an. Bei Bewerber-/Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften wird der Mittelwert aller Beschäftigten gebildet. Ihre Angaben (Mittelwert) werden wie folgt gewertet:
5 Punkte: > 15 Beschäftigte
4 Punkte: 14 - 15 Beschäftigte
3 Punkte: 11 - 13 Beschäftigte
2 Punkte: 9 - 10 Beschäftigte
1 Punkt: 6 - 8 Beschäftigte
0 Punkte: 1 - 5 Beschäftigte (= Ausschluss)
zu 2. Berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen: Mindestens ein Eignungspunkt, mindestens drei wertbare Referenzen
zu 3. Berufliche Leistungsfähigkeit - Beschäftigte: Mindestens 6 Beschäftigte
Siehe Abschnitt III.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Registrierung, Anforderung Teilnahmeunterlagen, Vergabeunterlagen: Die interessierten Unternehmen haben sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu registrieren und über die dort bereit gestellte Web-Anwendung „ANA-Web“ ihre Teilnahme für das Vergabeverfahren zu aktivieren, sofern dies (z.B. in einem nicht offenen oder Verhandlungsverfahren) nicht bereits im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs geschehen ist. Die Registrierung umfasst mindestens die eindeutige Bezeichnung des Unternehmens und eine aktive E-Mail-Adresse, unter der das Unternehmen während des Vergabeverfahrens erreichbar ist. Den Interessenten obliegt es, die Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren unverzüglich ab Kenntnis vom Vergabeverfahren vorzunehmen. Etwaige Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen sowie Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen wird nur registrierten Teilnehmern über die e-Vergabe-Plattform mitgeteilt. Unterlässt ein Interessent die rechtzeitige Registrierung und Teilnahmeaktivierung, so liegt das sich daraus ergebende Risiko unvollständiger, veralteter oder verspäteter Informationen bei ihm.
b) Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
c) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
d) entfällt
e) Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
f) Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
g) Fragen, Auskünfte zur e-Vergabe-Plattform: Technische Fragen der Bieter im Zusammenhang mit der e-Vergabe-Plattform des Bundes sollen die Bieter vorrangig anhand der auf www.evergabe-online.info bereitgestellten Informationen und/oder über die technische Hotline der e-Vergabe-Plattform klären. Bei technischen Störungen ist von den Bietern umgehend die technische Hotline zu kontaktieren. Die technische Hotline (ServiceDesk) steht zu den unter www.evergabe-online.de (Kontakt) angegebenen Geschäftszeiten zur Verfügung unter der Telefonnummer: +49 (0) 228 / 99 610 - 1234 oder per E-Mail an: [gelöscht].
h) Prüfung der Vergabeunterlagen: Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen vollständig durchgearbeitet und geprüft hat und anerkennt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach der Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder Fehler, die die Erstellung des Angebotes einschließlich der Preisermittlung beeinflussen können, oder hat der Bieter Zweifel an der rechtlichen, fachlichen oder rechnerischen Richtigkeit der Vergabeunterlagen (insgesamt „Fehler“ genannt), so hat er den Kontakt unter I.1 sofort über die Vergabeplattform in Textform zu informieren; um möglichst frühzeitig vor Angebotsabgabe eine Klärung im noch laufenden Vergabeverfahren herbeizuführen. Der Bieter kann sich auf einen solchen Fehler später im Vergabeverfahren und in der Auftragsausführung nicht mehr berufen, wenn er den Fehler nicht binnen zehn Kalendertagen ab Kenntnis des Fehlers oder im Falle der Erkennbarkeit des Fehlers nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist mitgeteilt hat, es sei denn, der Bieter hat die unterlassene Mitteilung nicht zu vertreten. Als erkennbar gelten Fehler, die ein durchschnittlich sorgfältiger, fachkundiger und mit dem Gegenstand der Vergabe vertrauter Bieter erkennen kann, es sei denn, dass aufgrund der individuellen subjektiven Kenntnisse und Fähigkeiten des Bieters ein höherer Maßstab anzulegen ist, dann gilt dieser. Im Falle einer Verlängerung der Angebotsfrist ist deren ursprünglich festgelegter Ablauf (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich. § 160 Abs. 3 GWB bleibt unberührt. Sofern die Vergabeunterlagen den Bietern uneingeschränkt und direkt zum elektronischen Abruf bereitgestellt werden, obliegt es den (auch registrierten) Bietern, die zum Abruf bereitgestellten Vergabeunterlagen wiederholt und jedenfalls vor Angebotsabgabe nochmals zu prüfen. Etwaige Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen sowie Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen können bis sieben Kalendertage (bei beschleunigten Verfahren gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV vier Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. § 20 Abs. 3 Nr. 2 VgV bleibt unberührt. Den Bietern obliegt es, ihre Angebote möglichst nicht vor diesem Zeitpunkt (vorzeitig) abzugeben. Sofern ein Angebot dennoch vorzeitig abgegeben wurde, ist der Bieter verpflichtet, die letztgültigen Vergabeunterlagen (nach dem vorgenannten Zeitpunkt) nochmals zu prüfen und, sofern erforderlich, sein Angebot anzupassen bzw. erneut einzureichen. Unterbleibt eine entsprechende Anpassung/Erneuerung führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes, wenn dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist oder ein anderer zwingender Ausschlussgrund vorliegt (z.B. unzulässige Änderung der letztgültigen Vergabeunterlagen infolge der unterbliebenen Anpassung/ Erneuerung). Sofern kein Ausschluss in Betracht kommt, wird angenommen, dass das vorzeitig abgegebene Angebot auch nach Prüfung und in Ansehung der letztgültigen Vergabeunterlagen unverändert aufrecht erhalten bleiben soll, soweit sich aus dem Angebot oder den Umständen der Angebotsabgabe nicht eindeutig etwas abweichendes ergibt.
i) Verfahrenssprache: Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot und alle seine Anlagen sowie nach Angebotsabgabe, gegebenenfalls verlangte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Nachweise oder Bestätigungen ausländischer Stellen) ist stets gleichzeitig eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Gewährleistung der Richtigkeit der Übersetzung, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen bzw. nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.