Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Hördt - Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: VGRH-2023-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rülzheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]77
Fax: [gelöscht]077
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruelzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Hördt - Technische Gebäudeausrüstung
Planungsleistungen der Technischen Anlagenplanung/ Technischen Ausrüstung im LEistungsbild der §§ 53 ff HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Deutschland
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hördt i.S. d. §§ 53 ff HOAI 2021 betreffend die Anlagengruppen1, 2, 3, 4, 5, 6 gem. Anlage Nr. 15.1 zur HOAI. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden - im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung - folgende Mindestanforderungen definiert: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm beauftragten Leistungen in allen Leistungsphasen des nachfolgend beschriebenen Leistungsbildes so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird. Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beiliegenden Ingenieurvertrag in Leistungsstufen. Die Leistungsstufe 1 umfasst dabei die Lph. 1 - 4; Leistungsstufe 2 die Lph. 5 - 9. Die gesamten Anlagen teilen sich in folgende Anlagengruppen auf: • Anlagengruppe 1; Abwasser, Wasser und Gasanlagen • Anlagengruppe 2; Wärmeversorgungsanlagen • Anlagengruppe 3; Lufttechnische Anlagen • Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen • Anlagengruppe 5; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • Anlagengruppe 6; Förderanlagen Da es sich um erstmalige Planung und Installation der technischen Anlagen handelt, liegt keine mitzuverarbeitende Bausubstanz vor. Ebenfalls entfällt ein Umbau-/ oder Modernisierungszuschlag. Die Planungsleistungen müssen entsprechend der aktuell gültigen Gesetze, Normen und Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Basis ist die vorliegende Objektplanung. Die Einhaltung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes sowie den daraus abgeleiteten Energiestandards, welche durch den beauftragten Bauphysiker gestellt werden sind dabei zwingend einzuhalten. (Nähere Aussagen s.u. Generell soll das Gebäude entsprechend dem KfW-Standard 45/ 45+ errichtet werden. Demnach sind insbesondere die Wärmeversorgungsanlagen entsprechend den hierdurch entstehenden Auflagen der Bauphysik auszulegen und zu planen. Die Errichtung des Gebäudes nach o.g. Energiestandard betrifft das Gesamtgebäude, ausgenommen der Fahrzeughalle. Weitere Einzelheiten finden sich in der beiliegenden Leistungsbeschreibung. Die Vergabestelle/ Der Auftraggeber betrachtet gemäß einschlägiger und bekannter Rechtsprechung des OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 - Verg 15/16, die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als "gleichartige Leistungen" i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes durch Addition im Sinne obiger Vorschrift aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren gemäß der Vergabeverordnung (VgV) durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der der Tragwerksplanung.
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung des unter Punkt Nr.II.2.4. dieser Veröffentlichung umschriebenen Leistungsbilds erfolgt in Leistungsstufen. a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt (Leistungsstufe 1) b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 teilweise - in einer zweiten Leistungsstufe durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Der AN wird zu seiner Verpflichtung der Erbringung weiterer Leistungen frei, wenn der Auftraggeber, nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe oben genannte Erklärung abgibt.. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch dem Auftraggeber gegenüber nicht geltend machen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der werkvertraglich geschuldeten Leistungen/ dem werkvertraglich geschuldeten Erfolg- auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen- sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten aus dem o.g. Leistungsbild zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Hördt - Technische Gebäudeausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Otterstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67166
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/startseite/