LUH SK Marineanteil - Flugstundenausbildung Referenznummer der Bekanntmachung: Q/L2CD/R8749
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LUH SK Marineanteil - Flugstundenausbildung
Es soll ein Rahmenvertrag mit einem Bieter abgeschlossen werden. Die Dauer des Rahmenvertrags beträgt sieben Jahre. Der Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Erbringung einer Seeflugausbildung mittels Bereitstellung von Flugstunden (FH) auf einem marinespezifischen Ausbildungshubschrauber mit anschließendem Erfahrungsaufbau (gesamt BFT = Basic Flight Training) für angehende Hubschrauberführeroffiziere (HFO) durch den Auftragnehmer (AN).
Deutschland oder alternativ ausländischer Nord- und Ostseeraum. Sowohl bei Standorten im Bundesgebiet als auch im ausländischen Nord- und Ostseeraum muss der Standort jeweils max. 20 km von der Küstenlinie und innerhalb des Gebiets von Mitgliedstaaten NATO und/ oder EU gelegen sein.
Seeflugausbildung der Hubschrauberführeroffiziere mit anschließendem Erfahrungsaufbau (gesamt BFT).
Die Ausbildung soll im zivilen Regelungsraum unter Anwendung der Verfahren der Marine/AG stattfinden. Zur Erbringung der Kernleistung soll der AN Hubschrauber (HS) zur Durchführung des Schulungsflugbetriebes bereitstellen.
Für den Bereich der Seeflugausbildung sind zunächst mindestens ca. 120 Flugstunden pro HFO mit Lehrberechtigten des AN zu erbringen. Im Rahmen des folgenden Erfahrungsaufbaus werden mindestens ca. 80 FH ohne Lehrberechtigte benötigt.
Im ersten Jahr sollen ca. 1.400FH (Ausbildung von ca. 5 HFO und ca. 2 Marine Lehrberechtigte) abgerufen werden. Der Bedarf soll bis zum fünften Jahr bis auf ca. 2.400 FH pro Jahr (Ausbildung von ca. 11 HFO) kontinuierlich aufwachsen. Es ist mit einer Varianz von voraussichtlich +/- 400FH pro Jahr zu rechnen.
Muster, Ausrüstung und Anzahl der für diese Dienstleistung benötigten HS liegen in der alleinigen Verantwortung des AN.
Der diesbezügliche Vertrag soll einen Zeitraum von 7 Jahren beinhalten.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. Aufbau und Unterhalt des Schulungsbetriebs: Planung Seeflugausbildung (theoretische Ausbildung und gesamt BFT) und theoretische Ausbildung von ca. 5 - 11 HFO pro Jahr (kontinuierlich über die Vertragslaufzeit aufwachsend) gemäß Vertragsvorgaben.
Der AN soll die Seeflugausbildung mittels eines Simulators unterstützen.
2. Bereitstellung von geeigneten HS inkl. aller für den Betrieb notwendigen Ausrüstung, Materialien und Geräte (z.B. Verbrauchsmaterialien und Boden-, Prüf- und Sonderwerkzeuge (BPS)) auch auf auswärtigen Flugplätzen oder in auswärtigen militärischen Anlagen im europäischen Ausland.
3. Praktische Seeflugausbildung: Erbringung von Flugstunden (inkl. Treibstoff) gemäß Vertragsvorgaben.
4. Reise- und Übernachtungskosten des AN (zusätzliche Dienstreisen auf Anforderung AG im Rahmen des gesamten BFT)
5. Sicherstellung Schulung/Lizenzerhalt zweier Lehrberechtigter der Marine als Qualitätssicherer
6. Sicherstellung der für die Ausbildung erforderlichen Lizenzerteilung der HFO
7. Sicherstellung der Wartung, Betrieb und Instandhaltung der HS
8. Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, Unterrichtsmaterial und -mitteln
9. Bereitstellung von geeigneten Fluglehrerpersonal und Operatoren.
10. Regelungen zu luftrechtlichen Belangen
11. Teilnahme an Besprechungen/Konferenzen
12. Informationspflichten
13. Unterbringung und Transport (exkl. An-/Abreise) der Flugschüler
14. Erstellung von Dokumenten (Ausbildungsplanung, Technischen und fliegerischen Schulungsunterlagen, Syllabi, Debriefing Sheet, Ausbildungsnachweise, Ggf. Zwischenreports)
Die Gesamtmenge der Flugstunden für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt ca. 14.900 Flugstunden. Die Obergrenze beträgt ca. 17.700 Flugstunden. Die Gesamtanzahl der Dienstreisetage für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt ca. 140 (pro Dienstreise 2 Übernachtungen/ insgesamt ca. 70 Dienstreisen über den gesamten Vertragszeitraum). Die hierfür veranschlagte Obergrenze beläuft sich auf ca. 140 Dienstreisetage. Die Obergrenze für die monatlichen Pauschalen ist max. 84 Monate.
Bei den aufgeführten Mengen handelt es sich jeweils um Schätzmengen. Diese Schätzwerte basieren auf den Erfahrungen vergangener Jahre. Folglich können sich diese angegebenen Schätzmengen innerhalb der Vertragsdauer auch anders entwickeln. Es besteht kein Anspruch, dass die angegebenen Schätzmengen auch tatsächlich anfallen.
Die Bieter sollen die Kosten getrennt nach monatlichen Fixkosten, variablen Kosten (pro Flugstunde) sowie Reisekosten pro Dienstreisetag aufführen und mit einem diesbezüglichen Mengengerüst bzw. Nachweis der Kosten hinterlegen.
Der Ausbildungsstandort des AN soll in Deutschland (max. 20km von der Küstenlinie des Nord- und Ostseeraums) sein.
Alternative Standorte außerhalb Deutschlands werden akzeptiert, sofern sich auch hier der Standort im Bereich der Nord- und Ostsee (ebenfalls max. 20km von der Küstenlinie) befindet. Zudem müssen die Standorte im Gebiet von Mitgliedstaaten der NATO und/ oder EU belegen sein.
Der AN muss sicherstellen, dass Flüge mit Zwischenlandung und Übernachtung auf auswärtigen Flugplätzen oder in auswärtigen militärischen Anlagen auch im europäischen Ausland erfolgen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registerauszug
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden:
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU Bekanntmachung sein.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw -B-V 034/05.2022) ist zu nutzen.
- Ausgefülltes Formular - Eigenerklärung während Vergabeverfahren - ist zu nutzen.
Hinweis: Der Bieter/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft/ jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Erklärung zu den jeweils oben geforderten Nachweisen (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Der Bieter hat bei seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob der jeweils oben geforderte Nachweis, dem Teilnahmeantrag beiliegt oder nicht. Im Ersteren Fall ist der Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache sind Übersetzungen beizufügen.
Die Nichtbeibringung der jeweils oben aufgeführten Unterlagen führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden:
- Das Unternehmen darf in den letzten 3 Jahren nicht handelsbilanziell überschuldet gewesen sein; hierzu ist der Jahresabschluss nach Vorschriften des HGB für die letzten 3 Jahre vorzulegen (in Kopie),
- Bankerklärung (Kopie/ Nachweis darf nicht älter als max. 2 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein),
- Eigenerklärung zu Angaben zur Konzernzugehörigkeit (Nachweis darf nicht älter als maximal 2 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein).
Hinweis: Der Bieter/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft/ jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Erklärung zu den jeweils oben geforderten Nachweisen (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Der Bieter hat bei seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die jeweils oben geforderten Nachweise dem Teilnahmeantrag beiliegen oder nicht. Im Ersteren Fall sind die Nachweise dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache sind Übersetzungen beizufügen.
Die Nichtbeibringung der jeweils oben geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden:
• Nachweis der Erfahrung für die Betreuung, Unterstützung, Wartung und Instandhaltung einer Flotte von mindestens drei baugleichen Hubschraubern durch Vorlage einer Liste (Eigenerklärung) der wesentlichen erbrachten Leistungen der letzten drei Jahre sowie Angabe, ob diese für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht wurden,
• Nachweis der Erfahrung für die Durchführung von Halteraufgaben (Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit) durch Vorlage einer Liste (Eigenerklärung) der wesentlichen erbrachten Leistungen der letzten drei Jahre sowie Angabe, ob diese für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht wurden,
• Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten (Das Unternehmen muss mindestens 3 Fluglehrer und 3 Operator vorhalten. Der Nachweis darf nicht älter als maximal 2 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein),
• Beschreibung (mittels Eigenerklärung) der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Sicherheits- und Qualitätsstrategie, Instandhaltungsverfahren, und Qualitätssicherungssystem gemäß AQAP) und der QM-Dokumentation aus dem QM-System des Betriebs.
Hinweis: Der Bieter/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft/ jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Erklärung zu den jeweils oben geforderten Nachweisen (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Der Bieter hat bei seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die jeweils oben geforderten Nachweise dem Teilnahmeantrag beiliegen oder nicht. Im Ersteren Fall sind die Nachweise dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache sind Übersetzungen beizufügen.
Die Nichtbeibringung der jeweils oben geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Bieter muss eventuell einen hohen Betrag investieren, um die vertraglich geschuldeten Leistungen in dem angedachten Umfang erbringen zu können. Um diese Investition wieder auszugleichen, muss der Vertrag mindestens 7 Jahre laufen. Die Investitionen werden gleichmäßig auf die Jahresscheiben verteilt.
Nach Vertragsschluss muss dem AN Zeit gegeben werden, um den Flugbetrieb aufzubauen (Kauf/Miete HS, Aufbau Infrastruktur, Einstellung von zusätzlichem Personal, usw.). Innerhalb dieser "Anfangsphase" muss bis zu der Gewährleistung des störungsfreien Betriebs eine Karenzzeit von ca. 0,5 bis 1,5 Jahr eingeplant werden.
Während dieser Zeit kann die Ausbildung, wenn überhaupt, nur bruchteilhaft durchgeführt werden.
Das gleiche gilt für das Ende des Vertrags. Da die Ausbildung eines HFO ca. 18 Monate beträgt, kann mit einer reduzierten Flugstundenabnahme gerechnet werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Auf das den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügte Begleitschreiben B-V039 - Informationen zu Ausschreibungen der Bundeswehr im e-Vergabe-Portal des Bundes - wird hingewiesen.
Auf das Informationsblatt DSGVO B-V039a wird hingewiesen.
Im Falle der beabsichtigten Gründung einer Bewerbergemeinschaft/ Bieterschaftgemeinschaft ist das den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügte Formular B-V047 auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Frist gemäß IV.2.2 gilt für die Einreichung des Teilnahmeantrags.
Bitte dem bis zu diesem Zeitpunkt einzureichenden Teilnahmeantrag die in der Bekanntmachung genannten Unterlagen beifügen.
Die Bieter haben bei Abgabe des Teilnahmeantrags anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Textform auf elektronischem Wege einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit