Neubau Kindertagesstätte Sankt Johann; Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-907 III
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elisabethenstraße 1
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 06701201-608
Fax: +49 06701201-9608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte Sankt Johann; Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3
Errichtung einer 3-zügigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Sankt Johann gemäß vorliegender Baugenehmigung
Baugrundstück Friedhofstraße/Auf dem Schleich 55578 Sankt Johann
Die Ortsgemeinde Sankt Johann beabsichtigt die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Friedhofstraße/Auf dem Schleich. Neben den üblichen gebäudetechnischen Anforderungen müssen auch die Belange des Klimaschutzes und eines gesunden Raumklimas erfüllt werden.
Beauftragt wird die Planung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. Wärmeversorgungsanlagen
3. Lufttechnische Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindertagesstätte Sankt Johann; Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3
Postanschrift: in der Rodung 8
Ort: Rödern
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55481
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6763-5559790
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YM8M
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.