VPN Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2022-1159
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unimedizin-mainz.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pwc.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VPN
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KdöR beabsichtigt, einen Auftrag über die Erweiterung und Aktualisierung ihrer bestehenden aktiven VPN-Infrastruktur ("VPN") gemäß den beiliegenden Unterlagen zu vergeben. Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist der Leistungsbeschreibung und den Anlagen zu entnehmen.
VPN-Infrastruktur einschl. Support
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KdöR beabsichtigt, einen Auftrag über die Erweiterung und Aktualisierung ihrer bestehenden aktiven VPN-Infrastruktur ("VPN") gemäß den beiliegenden Unterlagen zu vergeben. Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist der Leistungsbeschreibung und den Anlagen zu entnehmen
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber muss spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer in Schriftform erklären, dass er von der Option Gebrauch macht.
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber muss spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer in Schriftform erklären, dass er von der Option Gebrauch macht.
HTML5 Lizenzen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55131 Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KdöR beabsichtigt, einen Auftrag über die Erweiterung und Aktualisierung ihrer bestehenden aktiven VPN-Infrastruktur ("VPN") gemäß den beiliegenden Unterlagen zu vergeben. Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Leistungsmerkmale ist der Leistungsbeschreibung und den Anlagen zu entnehmen.
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber muss spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer in Schriftform erklären, dass er von der Option Gebrauch macht.
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber muss spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer in Schriftform erklären, dass er von der Option Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(i) Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
(ii) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen.
(iii) Eigenerklärung Russlandsanktionen.
(i) Gefordert ist die Angabe des durchschnittlichen Netto-Jahresgesamtumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren.
(ii) Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins mit einer marktüblichen Deckungssumme jedenfalls für Personen- und Sachschäden. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft soll - sofern vorhanden - mit dem Angebot den Nachweis über eine gültige Zertifizierung für ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 (oder gleichwertig) in Kopie vorlegen (informatorische Abfrage). In jedem Fall ist die als Anlage beigefügte "Verpflichtungserklärung Sicherheitsanforderungen" abzugeben.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte (Eignungsleihe) ist dies durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Formblatt "Einsatz Eignungsleihe" zu erklären. Für das sich zur Eignungsleihe verpflichtende Unternehmen ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einzureichen.
Mit dem Angebot ist die Erklärung zum Mindestentgelt einzureichen. Nach Zuschlag und auf gesonderte Aufforderung des zuständigen Fachbereichs ist ggf. ein Masernschutz gem. Para. 20 Absatz 9 IfSG und die Bestätigung des Impfschutz gegen das Corona Virus SARS-CoV-2 vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(i) Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Dokumente einschließlich des Formblatts "Angebotsschreiben" zu verwenden.
(ii) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Gespräche sowie der Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und Leistungsausführung werden in deutscher Sprache geführt.
(iii) Die Angebote sind in Textform nach § 126b BGB elektronisch abzugeben. Hierzu genügt, dass die natürliche Person benannt wird, die die Erklärung abgibt. Diese Voraussetzung wird durch die ordnungsgemäße Nutzung des Bietertools des Vergabeplattform der DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH unter www.dtvp.de ("Vergabeplattform") erfüllt. Somit muss das Angebot und / oder einzelne Formblätter nicht unterschrieben und / oder mit einem Firmenstempel versehen werden.
(iv) Erklärungen Dritter im Angebot sind unterschrieben dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung.
(v) Die Bieter haben diejenigen Bestandteile des Angebots zu kennzeichnen, die Geschäfts- und / oder Betriebsgeheimnisse beinhalten.
(vi) Fragen zum Vergabeverfahren bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu richten. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vergabeverfahren direkt von Mitarbeitern der Auftraggeberin oder dessen Beratern zu fordern oder zu erlangen.
(vii) Die Universitätsmedizin Mainz beantwortet ausschließlich Fragen, deren Beantwortung für die Erstellung des Angebots erforderlich sind. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht un-ternehmensspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
(viii) Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern beantworten zu können, müssen sie bis acht Tage vor Ende der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung gestellt werden. Auf die Beantwortung später gestellter Fragen besteht kein Anspruch.
(ix) Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen.
(x) Sollten Bieterfragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, geht die Auftraggeberin im Zweifel von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten.
(xi) Nach der abschließenden Angebotswertung wird die Universitätsmedizin Mainz den bestplatzierten Bieter - sofern er den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt - dazu auffordern, den bzw. die Nachunternehmer zu benennen sowie Verpflichtungs-erklärungen und ggf. Eignungsnachweise für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8L6NC9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform DTVP zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Verfahrensrügen erfolgen ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB.
Soweit ein Nachprüfungsantrag auf eine Verfahrensrüge gestützt wird, ist der Nachprüfungsantrag u.a. gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die übrigen Voraussetzungen der Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/