Gemeinschaftsunterkunft Europastraße - Zweigeschossige Wohncontainer zur Miete Referenznummer der Bekanntmachung: 180, Ac - 50/2023-710

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 6321-855-1297
Fax: +49 6321-855-1219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1870e2095f6-154d32d4ac76dcd1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinschaftsunterkunft Europastraße - Zweigeschossige Wohncontainer zur Miete

Referenznummer der Bekanntmachung: 180, Ac - 50/2023-710
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98341000 Unterbringung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gemeinschaftsunterkunft Europastraße - Zweigeschossige Wohncontainer zur Miete

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Europastraße 6 in 67433 Neustadt an der Weinstraße

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße möchte auf dem Grundstück der Europastraße 6 seine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtetet um eine Containeranlage für ca. 70 Personen erweitern.

Die Anlage wird vom Auftraggeber gemietet für vorläufig 3 Jahre mit Option auf Verlängerung.

Die Leistung umfaßt die komplette Herstellung im Werk und auf dem Grundstück, Lieferung und Montage vor Ort einer Containeranlage mit 2 Geschoßen bestehend aus Bewohnerzimmern für 2 Personen, Dusch- und WC-Räume, Räume für Küchen, Waschmaschine und Trockner, Technik und Flur.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optioner der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Fertigstellung (Bezugsfertig) der gesamten Wohncontaineranlage bis 31.08.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen nach § 45 VgV einzureichen:

-Mindestumsatz in den letzten drei abgelaufenen Kalenderjahren.

Die in diesem Abschnitt lll.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.

Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung

von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung

durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei

Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die

Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):

Darüber hinaus ist als Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung mit dem Angebot die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (5. EU-Sanktionspaket) vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.

Neben der vorbezeichneten Nachweisführung der Eignung sind mit dem Angebot zwei Referenzen* über vergleichbare Leistungen einzureichen (Vordruck 09):

-Zweck des Referenzobjekts

(z.B. Wohnheim, Gemeinschaftsunterkunft, Saisonarbeiterunterkunft oder Bürogebäude).

-Die BGF beider Referenzobjekte muss mindestens 600 m² betragen.

-Die Fertigstellung dieser Referenzobjekte muss nach dem 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.

-Name des Auftraggebers und Kontaktdaten des jeweiligen Ansprechpartners

Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Erklärungen nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben

(Landestariftreuegesetz - LTTG) in seiner aktuellen Fassung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Unmittelbares Bedürfnis an Wohnraum für Asylsuchende

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fertigstellung (Bezugsfertig) der gesamten Wohncontaineranlage bis 31.08.2023

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2023

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