Gemeinschaftsunterkunft Europastraße - Zweigeschossige Wohncontainer zur Miete Referenznummer der Bekanntmachung: 180, Ac - 50/2023-710
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinschaftsunterkunft Europastraße - Zweigeschossige Wohncontainer zur Miete
Gemeinschaftsunterkunft Europastraße - Zweigeschossige Wohncontainer zur Miete
Europastraße 6 in 67433 Neustadt an der Weinstraße
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße möchte auf dem Grundstück der Europastraße 6 seine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtetet um eine Containeranlage für ca. 70 Personen erweitern.
Die Anlage wird vom Auftraggeber gemietet für vorläufig 3 Jahre mit Option auf Verlängerung.
Die Leistung umfaßt die komplette Herstellung im Werk und auf dem Grundstück, Lieferung und Montage vor Ort einer Containeranlage mit 2 Geschoßen bestehend aus Bewohnerzimmern für 2 Personen, Dusch- und WC-Räume, Räume für Küchen, Waschmaschine und Trockner, Technik und Flur.
Optioner der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr
Fertigstellung (Bezugsfertig) der gesamten Wohncontaineranlage bis 31.08.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen nach § 45 VgV einzureichen:
-Mindestumsatz in den letzten drei abgelaufenen Kalenderjahren.
Die in diesem Abschnitt lll.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung
von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
Darüber hinaus ist als Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung mit dem Angebot die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (5. EU-Sanktionspaket) vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Neben der vorbezeichneten Nachweisführung der Eignung sind mit dem Angebot zwei Referenzen* über vergleichbare Leistungen einzureichen (Vordruck 09):
-Zweck des Referenzobjekts
(z.B. Wohnheim, Gemeinschaftsunterkunft, Saisonarbeiterunterkunft oder Bürogebäude).
-Die BGF beider Referenzobjekte muss mindestens 600 m² betragen.
-Die Fertigstellung dieser Referenzobjekte muss nach dem 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.
-Name des Auftraggebers und Kontaktdaten des jeweiligen Ansprechpartners
Die in diesem Abschnitt lll.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Erklärungen nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG) in seiner aktuellen Fassung
Abschnitt IV: Verfahren
Unmittelbares Bedürfnis an Wohnraum für Asylsuchende
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fertigstellung (Bezugsfertig) der gesamten Wohncontaineranlage bis 31.08.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.