23E0135 (LBB NL KO) JVA KO, San./Teileerneuerung Mauer Hüberlingsweg, Wachpersonal

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 056-165477)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbbnet.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

23E0135 (LBB NL KO) JVA KO, San./Teileerneuerung Mauer Hüberlingsweg, Wachpersonal

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

23E0135 (LBB NL KO) JVA KO, San./Teileerneuerung Mauer Hüberlingsweg, Wachpersonal

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 056-165477

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Anstatt:

(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.

(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:

1. Präqualifikation

Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.

Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.

2. Eigenerklärung

a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.

Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:

https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.

b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE).

c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.

(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.

muss es heißen:

(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes und die betriebserforderliche Erlaubnis nach §34a GeWO vorzulegen.

(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:

Eigenerklärung

a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen.

Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:

https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_LD_VHB_Bund_2017.pdf

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.

b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE).

c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.

(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über:

Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, so weiter Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

(2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:

1. Präqualifikation

Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.

Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.

2. Eigenerklärung

a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124(Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit

Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.

Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich

der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:

https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.

b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE).

c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.

(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.

(4) ggf. Ergänzungen eintragen

muss es heißen:

(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über:

Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

(2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:

Eigenerklärung

a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen.

Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:

https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_LD_VHB_Bund_2017.pdf

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.

b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE).

c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.

(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:

a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

(2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt

1.Präqualifikation

Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.

Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.

2. Eigenerklärung

a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.

Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.

b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE).

c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.

(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.

muss es heißen:

(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:

a) Der Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angaben nach FB 124 LD.

b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

(2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt

Eigenerklärung

a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen.

Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:

https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_LD_VHB_Bund_2017.pdf

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.

b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE).

c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.

(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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