FFH-Monitoring LRT - Berichtsperiode 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_30/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
FFH-Monitoring LRT - Berichtsperiode 2019-2024
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Monitoring:
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (An-hang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelis-tet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission ei-nen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Ar-ten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden ba-sieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehr-jährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
FFH-Monitoring in Rheinland-Pfalz
Für 47 LRT und 86 FFH-Anhang II und IV-Arten erfüllt Rheinland-Pfalz (RLP) die Vorgaben des Bundes für das FFH-Monitoring. Seit 2020 wird in RLP die vom Bund vorgegebene SPF für einige Schutzgüter im Land erhöht, um Aussagen auf Landesebene über o. g. Schutzgüter treffen zu können. Mit Hilfe eines speziell für RLP entwickelten Prioritätenkonzeptes wurden die Schutzgüter in RLP bewertet. Ist ein Schutzgut im Sinne des Konzeptes in RLP als priori-tär eingestuft, wird die Stichprobenzahl analog zu den Bundesvorgaben bis auf 63 erhöht. Bei weniger Vorkommen als 63 wird das Schutzgut in einem Totalzensus (d. h. alle Vorkommen fallen in das FFH-Monitoring) erhoben.
Allgemein zu FFH-Monitoring Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz:
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen (Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung).
Für das Monitoring der FFH-LRT in RLP ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.
Zum Zweck der Durchführung des Monitorings, im Sinne der Berichtspflichten gegenüber der EU, möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen (vgl. auch Tabelle 2 auf Seite 3 de):
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Offen- und Grünland N
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 1 betrifft FFH-LRT Offen- und Grünland die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Altenkirchen, Westerwaldkreis, Neuwied, Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Offen- und Grünland W
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 2 betrifft FFH-LRT Offen- und Grünland die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Vulkaneifel, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Trier, Eifelkreis Bitburg-Prüm betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Offen- und Grünland M
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 3 betrifft FFH-LRT Offen- und Grünland die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Rhein-Hunsrück-Kreis, Birkenfeld, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Mainz, Alzey-Worms, Worms, Donnersbergkreis, Kusel betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Offen- und Grünland S
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 4 betrifft FFH-LRT Offen- und Grünland die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Bad Dürkheim, Südwest-Pfalz, Zweibrücken, Kaiserslautern, Pirmasens, Landau in der Pfalz, Südliche Weinstraße, Neustadt an der Weinstraße, Germersheim betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Gewässer
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 5 betrifft FFH-LRT Gewässer ganz Rheinland-Pfalz betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen N
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 6 betrifft FFH-LRT Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Altenkirchen, Westerwaldkreis, Neuwied, Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen W
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 7 betrifft FFH-LRT Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Vulkaneifel, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Trier, Eifelkreis Bitburg-Prüm betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen M
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 8 betrifft FFH-LRT Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Rhein-Hunsrück-Kreis, Birkenfeld, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Mainz, Alzey-Worms, Worms, Donnersbergkreis, Kusel betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen S
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Gelände
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
In RLP kommen nach aktuellem Wissensstand 47 FFH-LRT im Anhang I der FFH-Richtlinie vor, die dem FFH-Monitoring im Land unterliegen.
Los 9 betrifft FFH-LRT Wald, Moore, Halden, Felsen, Höhlen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Bad Dürkheim, Südwest-Pfalz, Zweibrücken, Kaiserslautern, Pirmasens, Landau in der Pfalz, Südliche Weinstraße, Neustadt an der Weinstraße, Germersheim betreffend.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
1. Überprüfung der SPF-Abgrenzungen und Durchführung des Monitoringprogrammes
2. Erstellung eines Endberichtes
Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich der Ziffer 3, die Ausführungsbestimmungen der Ziffer 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(1) Jedes Los ist für sich eine geschlossene Leistungseinheit und muss komplett vom Bieter erbracht werden.
Das Anbieten einzelner Lose ist zugelassen. Die Angebotsabgabe je Los ist bindend.
Die Vergabe der Lose an verschiedene Bieter ist möglich.
(2) Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose leistungsfähig und -willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
(3) Für den Fall, dass ein Bieter mehr Zuschläge erhält, als seine Leistungsfähigkeit hergibt, ist er von den die individuelle Leistungsfähigkeit überschreitenden Losen bei der Bezuschlagung auszuschließen. Die Entscheidung darüber, für welches Los der Bieter ausgeschlossen würde, richtet sich nach der vom Bieter festgelegten Rangfolge.
(4) Mögliche Rabattgewährungen des Bieters, welche dem Auftraggeber im Falle einer Gesamtvergabe oder Vergabe mehrerer Lose gewährt werden, sind im Anschreiben nachvollziehbar und klar anzubieten.
Die Rabattierungen können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bieter, welcher die Rabattierung angeboten hat, in allen betroffenen Losen - unter Berücksichtigung der Rabattierung - das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Eine Gesamtbetrachtung erfolgt nicht.
Es kommt also darauf an, dass die - ggf. rabattierten - Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.
Für jedes Los ist ein gesondertes Preisblatt abzugeben.
Die Abgabe von nur einem Preisblatt für mehrere Lose ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offen- und Grünland N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offen- und Grünland M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offen- und Grünland S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hatzenbühl
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wald, Moore, Halden, Felsen N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wald, Moore, Halden, Felsen M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://biodata.gmbh
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wald, Moore, Halden, Felsen S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hatzenbühl
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 06.01.2023; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt (302) und Rabattgewährung gemäß Anschreiben (301b) sind zulässig.
Bei den Angaben zum Gesamtwert handelt es sich um Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYE91
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.