Unterhalts- und Grundreinigung des Interimschulgebäudes des Regino-Gymnasiums Prüm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung des Interimschulgebäudes des Regino-Gymnasiums Prüm
Unterhalts- und Grundreinigung des Interimsschulgebäudes des Regino-Gymnasiums Prüm vom 01.06.2023 bis 31.05.2027
54595 Prüm, Wandalbertstraße
Unterhalts- und Grundreinigung, Jahresreinigungsfläche Grundreinigung: 6.716,32 m², Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung: 607.672,71 m²
Leistungszeitraum: 01.06.2023 - 31.05.2027
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
In beiderseitigem Einvernehmen kann der Vertrag mehrmals um jeweils 1 Monat verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung Interimsschulgebäude
Ort: Faid
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Nr. II.1.7 und V.2.4 angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes könnte den berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens schaden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.