ex post IT-Personaldienstleistungen - Scan- und Konvertierungssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 420-026191
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post IT-Personaldienstleistungen - Scan- und Konvertierungssysteme
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den LDI als öffentlicher Auftraggeber (AG) benötigt die in der Teil B_Anlage 01_Preisblatt genannten Personaldienstleistungen zum Einsatz im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.
Die rheinland-pfälzische Justiz trat mit Wirkung zum 01.12.2016 dem "eIP-Verbund" bei. Sie beabsichtigt, mithilfe der Software elektronisches Integrationsportal (eIP) bis zum 01.01.2026 bei allen Gerichten im Land die elektronische Akte einzuführen.
Der System- und Anwendungsbetrieb erfolgt zentral im Rechenzentrum des LDI.
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz.
Gegenstand der Ausschreibung des LDI sind Betriebsunterstützungsleistungen für den weiteren Auf- und Ausbau und den Betrieb der in Teil B Leistungsbeschreibung genannten Scan-Umgebungen in Verbindung mit der Anbindung der entsprechenden Justiz-Fachverfahren.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden IT-Personaldienstleistungen von entsprechender Qualität beschafft, um so den Projekterfolg hinsichtlich der zeitlichen und fachlichen Ziele sicherzustellen.
Bei den ausgeschriebenen Personaldienstleistungen sind grundsätzlich zwei Anforderungsprofile zu unterscheiden:
- das Anforderungsprofil "A" (Programm-/Projektmanager oder Ingenieur),
- das Anforderungsprofil "B" (Projektmitarbeit - Spezialist).
Näheres ergibt sich aus Teil B Leistungsbeschreibung.
Im Anschluss an die dreijährige Grundlaufzeit hat der Auftraggeber einmal die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr zu verlängern. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Erklärung gegen-über dem Auftragnehmer, die diesem spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugegangen sein muss.
Der geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der maximalen Laufzeit des Vertrages maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge), hinzu kommt die gesetzliche MwSt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattersheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65795
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYE33
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/