Rahmenvereinbarung Weinveranstaltungslogistik inkl. Lagerung und Vermietung von Equipment Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0053-22-II-G
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55294
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutscheweine.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Weinveranstaltungslogistik inkl. Lagerung und Vermietung von Equipment
Rahmenvereinbarung Weinveranstaltungslogistik inkl. Lagerung und Vermietung von Equipment
Am Lagerort des Auftragnehmers.
Auftragsgegenstand ist die Logistik von Weinveranstaltungen inklusive Vorbereitung von Verkostungen, Lagerwirtschaft, Vertrieb, Versand und Vermietung von Weinveranstaltungsequipment.
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, die Rahmenvereinbarung bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Im Falle der Verlängerung endet die Rahmenvereinbarung jeweils nach weiteren zwölf Monaten oder bei Erreichung bzw. Ausschöpfung des maximalen Auftragsvolumens
Der Daten unter II.2.7) werden aus rein technischen Gründen angegeben. Die tatsächliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung dürfen vonfolgenden Einrichtungen beauftragt werden:
a) Deutscher Weinfonds AdöR (DWF), Platz des Weines 2, 55294 Bodenheim,
b) Deutsches Weininstitut GmbH (DWI), Platz des Weines 2, 55294 Bodenheim,
c) Deutsche Weinakademie GmbH (DWA), Platz des Weines 2, 55294 Bodenheim.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der der jährliche Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags hervorgeht. Der Umsatz muss bei mindestens 100.000,- Euro pro Jahr liegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Allgefahrenversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Bestehen (oder den Abschluss vor Beginn des Leistungszeitraums) einer Allgefahrenversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die die eingelagerten Weine und das eingelagerte Equipment [Einkaufswert ca. 200.000,- Euro (Durchschnitt im Jahresverlauf)] gegen Untergang, Abhandenkommen und Beschädigung zugunsten des Auftraggebers versichert. Die Versicherung muss auch Elementarschäden einbeziehen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Bestehen (oder den Abschluss vor Beginn des Leistungszeitraums) einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mind. 1.000.000,- Euro für Personenschäden, mind. 1.000.000,- Euro für Sachschäden und mind. 50.000,- Euro für Vermögensschäden in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Referenzen
Der Bieter weist mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte oder noch laufende Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung) erbrachten vergleichbaren Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nach, welche insbesondere die wiederholte Versendung von Weinen beinhalten müssen. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können.
Mindestens zwei dieser Referenzen müssen die wiederholte Versendung von Wein ins Ausland (Europäische Union und Drittstaaten) unter Einhaltung der Zoll- und Einfuhrbestimmugen umfassen.
- Eigenerklärung zum Lagerort (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bieter zum Leistungsbeginn über einen geeigneten Lagerort für die fach- und sachgerechte Lagerung von Wein (wenig Temperaturschwankungen, konstante Temperatur zwischen 10 und 15 °C) verfügt (siehe Vergabeunterlagen), in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis im aidf-Format,
- Preis- und Leistungsblatt,
- Umsetzungskonzept,
- Angebotsbestätigung,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Eigenerklärung zu den einzusetzenden Fachkräften.
C) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben sowie in der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführt.
D) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen).
G) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen).
H) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.