AMD-Testbed Realisierung Baseline Referenznummer der Bekanntmachung: Q/S2AI/PA025/NA676
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
AMD-Testbed Realisierung Baseline
Ausgehend von der Simulationsumgebung der Firma INTEC, wie sie im Betriebs- und Unterstützungszentrum der Korvette Klasse K130 2. Los realisiert wurde, soll diese jetzt für die Zwecke des Air-and-Missile-Defence-Testbed (AMD-Testbed) genutzt und für zukünftige Anforderungen weiterentwickelt werden.
Mit diesen Realisierungsstufen werden die Fähigkeiten des AMD-Testbed bezüglich seiner Tauglichkeit als Simulations- und Referenzumgebung nachgewiesen.
Wilhelmshaven
1 Realisierung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Firma INTEC Industrie-Technik GmbH besitzt für die ausgeschriebene Leistung eine Alleinstellung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AMD-Testbed Realisierung Baseline
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.