Planungsleistungen zur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur
Planung des Aufbaus eines komplett neuen (Parkleit-)Systems und die Neugestaltung des Mobilitätsangebots
Das Zielsystem (Stadtinformationssystem (SIS)) setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
(1) Intensive Datenerfassung mittels neuen Detektoren und Sensoren
(2) Datenauswertung mittels künstlicher Intelligenz (KI) in einem SIS-Verkehrsrechner
(3) Datenbereitstellung im Rahmen eines Stadtinformationssystems mittels digitaler Anzeigetafeln
Die SWT – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR) beabsichtigt das bestehende Parkleitsystem komplett zu erneuern und um weitere Funktionen zu ergänzen.
Die Maßnahmen umfassen zunächst die (Über-)Planung der Sensoren und Detektoren. Hierbei sollen als Basis für das neue Parkleitsystem diverse Parkierungsanlagen in das System mitaufgenommen werden. Zudem sollen durch neue Detektoren/ Sensoren auch Verkehrsdaten wie die Verkehrsdichte (Fz/km) und die aktuelle Luftqualität ermittelt werden. Bei der Planung sind insbesondere der Datenschutz und die Datensicherheit im Zuge der Datenerhebung und -verarbeitung (Anonymisierung) relevant und zu beachten.
Alle erhobenen Daten sollen in einem neuen (virtuellen) Verkehrsrechner zusammenlaufen. Dieser soll mit einer künstlichen Intelligenz (KI) ausgestattet werden, mithilfe der das Verkehrsgeschehen optimiert werden kann. Die Ergebnisse der im Verkehrsrechner ausgewerteten Daten sollen mithilfe eines neuen und innovativen Stadtinformationssystems (SIS) für die Verkehrsteilnehmenden dargestellt werden. Dieses dynamische Parkleit- und Informationssystem, soll neben aktuell sinnvollen Leitrouten und Zielen auch zusätzliche Informationen wie Veranstaltungshinweise oder touristische Informationen darstellen.
Bei allen Maßnahmen soll insbesondere die Senkung von Immissionen im Vordergrund stehen. Dies kann bspw. durch den Einsatz moderner Technik und CO2-neutraler Stromversorgung sichergestellt werden. Darüber hinaus soll die Wirtschaftlichkeit des Projekts durch die Geringhaltung der Investitions- sowie späteren Wartungs- und Instandhaltungskosten angestrebt werden.
Die zu vergebenen Leistungen umfassen die Überführung der Vorkonzeptionen in eine Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung und Begleitung der Vergabe. Im Anschluss an die Vergabe ist die Bauüberwachung der technischen Ausstattung sowie bei den Verkehrsanlagen die Bauoberleitung auszuführen.
Berufserfahrung und Leistungsfähigkeit (40%)
- 50% Berufserfahrung
- 25% Entfernung
- 25% Anzahl Mitarbeitende (Verkehrstechnik)
Referenzen (60% )
- 30% Parkleitsysteme
- 30% Verkehrsrechner
- 30% Künstliche Intelligenz
- 10% Immissionsschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
2. Aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe sind, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Nachweis (Kopie genügt) einer bestehenden, aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von 15,00 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 4,00 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers (rechtsverbindliche Unterschrift obligatorisch), dass er im Auftragsfallbereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass dieses zum Abschluss eines entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
1. Angaben zur Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich Beschäftigten unter Angabe der Anzahl der Führungskräfte
2. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen.
3. Angabe zu Referenzprojekten, die mit dem gegenständlichen Projekt nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Angabe der Auftraggeber und der Leistung
Erklärung zum Landesttariftreuegesetz des Landes Rheinland-Pfalz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:
Stufe 1: Sie bewerben sich mit den geforderten Unterlagen bis zum unter Pkt. IV.2.2) genannten Datum bei der Vergabestelle.
Stufe 2: Nach Prüfung der Unterlagen und Zulassung zum Verfahren erhalten die geeignetsten Bewerber gem. der Bewertungsmatrix eine Aufforderung zur Angebotserstellung.
2.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
3.) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch (in Textform) bis zum 21.04.2023, 11:00 Uhr auf der Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Anträgen (in Papierform) ist nicht zugelassen.
4.) Fragen von Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zurichten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dementsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
5.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“