Patientenportal gemäß FTB 2 KHZG / KHSFV Referenznummer der Bekanntmachung: TG-2023-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drk-khg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.drk-khg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal gemäß FTB 2 KHZG / KHSFV
Die DRK Trägergesellschaft Süd-West beabsichtigt gemäß dem KHZG §19 (1) Fördertatbestand (FTB) Nr. 2 den Aufbau eines Patientenportals für das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahme-wettbewerb. Das Patientenportal muss gemäß dem FTB Nr. 2 der Kranken-hausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) mindestens die MUSS Kriterien der zugehörigen "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV" im Absatz 4.3.2 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen.
Das Patientenportal muss die Möglichkeit bieten, die KANN Kriterien zum Fördertatbestand Nr. 2 der vorab genannten Richtlinie gemäß Absatz 4.3.2 zu erfüllen.
Neben bereits in dem Leistungsverzeichnis (LV) benannten administrativen und behandlungsbezogenen Anwendungsfällen muss es der Einrichtung ermöglichen, weitere Anwendungsfälle, z.B. in Bezug auf eine Prozessunterstützung in dem Patientenportal zu definieren, zu etablieren und mit dem bestehenden Krankenhausinformationssystem (KIS) zu integrieren.
Nutzer des Patientenportals sind neben den Patienten mit ihren Angehörigen oder Vertretungsberechtigten, die Mitarbeiter der Einrichtung (wie Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sowie Zuweiser (wie Haus-, Facharzt oder Mitarbeiter eines MVZ) die, vom Patienten berechtigt, an Behandlungsprozessen teilhaben. Für die angesprochenen Nutzergruppen muss als Grundlage für die Beteiligung eine datenschutzkonforme Identifizierung ggf. in Abhängigkeit von der Art des Zugriffs erfolgen.
IT-technisch soll das Patientenportal nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden.
Für die An- und Einbindung des Patientenportals in die bestehenden IT Strukturen und Anwendungssysteme soll in der Einrichtung sowohl das KIS bzw. DMS mit seinen Schnittstellen als auch die im Aufbau befindliche Interoperabilitätsplattform (IOP) verwendet werden.
DRK Trägergesellschaft Süd-West mbH Auf der Steig 14 55131 Mainz DRK Krankenhaus Neuwied
Rechenzentrum
Marktstraße 104
56564 Neuwied
Die DRK Trägergesellschaft Süd-West beabsichtigt gemäß dem KHZG §19 (1) Fördertatbestand (FTB) Nr. 2 den Aufbau eines Patientenportals für das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahme-wettbewerb. Das Patientenportal muss gemäß dem FTB Nr. 2 der Kranken-hausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) mindestens die MUSS Kriterien der zugehörigen "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV" im Absatz 4.3.2 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen.
Das Patientenportal muss die Möglichkeit bieten, die KANN Kriterien zum Fördertatbestand Nr. 2 der vorab genannten Richtlinie gemäß Absatz 4.3.2 zu erfüllen.
Neben bereits in dem Leistungsverzeichnis (LV) benannten administrativen und behandlungsbezogenen Anwendungsfällen muss es der Einrichtung ermöglichen, weitere Anwendungsfälle, z.B. in Bezug auf eine Prozessunterstützung in dem Patientenportal zu definieren, zu etablieren und mit dem bestehenden Krankenhausinformationssystem (KIS) zu integrieren.
Nutzer des Patientenportals sind neben den Patienten mit ihren Angehörigen oder Vertretungsberechtigten, die Mitarbeiter der Einrichtung (wie Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sowie Zuweiser (wie Haus-, Facharzt oder Mitarbeiter eines MVZ) die, vom Patienten berechtigt, an Behandlungsprozessen teilhaben. Für die angesprochenen Nutzergruppen muss als Grundlage für die Beteiligung eine datenschutzkonforme Identifizierung ggf. in Abhängigkeit von der Art des Zugriffs erfolgen.
IT-technisch soll das Patientenportal nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden.
Für die An- und Einbindung des Patientenportals in die bestehenden IT Strukturen und Anwendungssysteme soll in der Einrichtung sowohl das KIS bzw. DMS mit seinen Schnittstellen als auch die im Aufbau befindliche Interoperabilitätsplattform (IOP) verwendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4D6S6NN5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]