WBW BNA_Offener 2-phasiger Realisierungswettbewerb „Brückenschlag“ Bad Neuenahr-Ahrweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-28 Brückenschlag

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ag-bnaw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E66268832
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E66268832
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WBW BNA_Offener 2-phasiger Realisierungswettbewerb „Brückenschlag“ Bad Neuenahr-Ahrweiler

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-28 Brückenschlag
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Inhalt des Wettbewerbs sind im Realisierungsteil die Planung des Ersatzneubaus für die beim Ahrhochwasser 2021 zerstörte Kurgartenbrücke, und die ebenfalls zerstörte Casinobrücke. Hinzu kommen verschiedene angelagerte öffentliche Straßen- und Freiräume sowie Uferzonen im Umfeld der Brücken. Zusätzlich ist die Planung der Ufermauern der Ahr im Realisierungsteil Teil der Aufgabenstellung, für die nördlich gelegene Ahrterrasse sowie die südliche Fläche zwischen Kurgartenbrücke und Casinogebäude.

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Das Gesamtbudget für die jeweiligen Teilbereiche des Realisierungsteils stellt sich wie folgt dar:

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Kurgartenbrücke KG300+400 2.385.000,00 Euro netto

Casinobrücke (inkl. Rampen) KG300+400 1.917.500,00 Euro netto

Uferflächen (Verbau) KG300 1.865.000,00 Euro netto

Freiflächen (inkl. Radwege) KG500 3.798.142,25 Euro netto

Verkehrsflächen KG500 376.464,00 Euro netto

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Gegenstand des Wettbewerbs sind der hochbauliche-tragwerksplanerische Vorentwurf für die beiden Brückenbauwerke „Kurgartenbrücke“ sowie „Casinobrücke“, der freiraumplanerische Vorentwurf für die im Wettbewerbsgebiet befindlichen öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen sowie Uferzonen sowie der ingenieurtechnische Vorentwurf der Ufermauer und -befestigungen im Teilbereich des Realisierungsteils.

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Die Größe des Wettbewerbsgebietes beträgt insgesamt ca. 20.488 qm zzgl. Brückenkorridore.

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Die genaue Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung beschrieben.

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Das Verfahren wird als offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.

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Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs haben der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie die Ingenieurkammer des Landes Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer unter der Nummer 1/03/23 registriert.

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Das Verfahren wird als offener, 2-phasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt. In der zweiten Phase nach Beurteilung der Leistungen der ersten Phase, ist geplant, maximal 8 Teilnehmer zur weiteren Bearbeitung in der zweiten Phase aufzufordern.

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Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.

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Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

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Bieter im Verhandlungsverfahren können sowohl eine Bietergemeinschaft sein als auch ein Bieter mit Nachunternehmern. Die Ausloberin behält sich vor, einzelne Teilbereiche des Projektes separat zu vergeben.

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Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Das Verfahren ist anonym (RPW § 1.4).

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Voraussichtliche Termine des Verfahrens:

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Kolloquium: 12.04.23

Abgabe Planunterlagen 1. Phase: 01.06.23

Jury 1. Phase: 27.06.23

Abgabe Unterlagen 2. Phase: 07.09.23

Abgabe Modell 2. Phase: 21.09.23

Jury 2. Phase: 12.10.23

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten, Landschaftsarchitekten (Architekten und Landschaftsarchitekten gem. §75 (1) VgV), Tragwerksplanern und beratenden Ingenieuren (Beratender Ingenieur gem. §75 (2) VgV). Die Berechtigung zum Führen aller Berufsbezeichnungen muss vom Teilnehmer bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

- Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee

- Entwurfsidee und Konzeptumsetzung Brückenbauwerke

- Umgang mit der Topographie und der Bestandsbebauung

- Erfüllung der funktionalen Anforderungen, Hochwasserschutz

- Konstruktion und Materialeinsatz

- Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit, Barrierefreiheit

- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/06/2023
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 240.000,- zur Verfügung.

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Jeder Teilnehmer der zweiten Phase erhält bei rechtzeitiger Einreichung einer vollständigen und wertbaren Arbeit, die vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassen wird, ein Bearbeitungsentgelt. Die Hälfte der Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungsentgelt ausgeschüttet; jeder Teilnehmer der 2. Phase erhält ein anteiliges Bearbeitungshonorar.

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Für die verbleibende Summe ist die Aufteilung als Preissumme wie folgt vorgesehen:

Preise

1. 48.000,- €

2. 30.000,- €

3. 18.000,- €

Anerkennungen:

Für Anerkennungen ist eine Summe von 24.000,- € vorgesehen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird in gesetzlich geschuldeter Höhe zusätzlich ausgezahlt. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises und des ausgezahlten Bearbeitungsentgelts nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Guido Orthen, Bürgermeister BNAW (Sachpreisrichter)
Hermann-Josef Pelgrim, GF der AuEG (Sachpreisrichter)
Peter Diewald, Beigeordneter der Stadt BNAW (Sachpreisrichter)
Eberhard Neumann, Vertreter der AuEG, Abteilungsleiter Grünbau (Sachpreisrichter)
Richard Lindner, Ortsvorsteher BNAW (stv. Sachpreisrichter)
Mark Diekmann, Stadt BNAW, Leitung Tiefbauplanung (stv. Sachpreisrichter)
N.N. (stv. SachpreisrichterIn)
Alfred Bach, Bauingenieur, Stadt BNAW, Leiter Planungsstab Aufbau (Fachpreisrichter)
Gregor Bäumle, Architekt+Stadtplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Prof. Matthias Pfeifer, Tragwerksplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Jochen Schuh, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Thomas Wirth, Landschaftsarchitekt, Kitzingen (Fachpreisrichter)
Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden (stv. Fachpreisrichterin)
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Reichelsheim-Laudenau (stv. Fachpreisrichter)
Milan Schultz-Cornelius, Tragwerksplaner, Kaiserlautern (stv. Fachpreisrichter)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

[Hinweis: Vollständiger Abschnitt unter Teil A 15.2 der Auslobung, hier nur Auszüge]

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Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung gem. §8 RPW einen der Preisträger mit weiteren Leistungen im Rahmen einer Generalplanervergabe beauftragen. Die Beauftragung erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Honorarparameter gem. HOAI.

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft wird als Generalplaner (Generalplaner mit Nachunternehmern oder Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend beauftragt. Der Haftungsanteil wird bei einer Bietergemeinschaft auf den jeweiligen Leistungsanteil beschränkt.

Folgende Leistungen sind Bestandteile der Generalplanervergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:

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1. Objektplanung Brückenbauwerke gem. § 41 ff. HOAI

2. Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff. HOAI

3. Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI

4. Objektplanung Ingenieurbauwerk Ufermauer gem. § 41 ff.HOAI

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- Objektplanung Brückenbauwerke §41 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:

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o Honorarzone III Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz

o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert

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- Objektplanung Freianlagen §39 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:

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o Honorarzone IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz

o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert

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- Tragwerksplanung für alle Teilbereiche gem. §51 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:

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o Honorarzone III – IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz

o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert

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- Zeithonorar für zusätzliche und besondere Leistungen (Obergrenze) ALLE Leistungsbilder:

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o Büroinhaber / Projektleiter: 100 EUR/h netto

o Technische Mitarbeiter: 90 EUR/h netto

o Sonstige techn. Fachkräfte: 70 EUR/h netto

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Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.

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Im Anschluss a. d. Wettbewerbsverfahren wird nach der Eignungsprüfung (siehe Auslobung) gemäß §14 Abs.4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben.

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Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:

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1. Wettbewerbsergebnis 50%

2. Weiterentwicklung Entwurf (auf Basis der Preisgerichtsbeurteilung) 15%

3. Projektmanagement 15%

a. Kostenmanagement (5%)

b. Terminmanagement (5%)

c. Qualitätsmanagement (5%)

4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 20%

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[Fortsetzung in der Auslobung, Teil A 15.2]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023

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