Untersuchung der Organisation der Universitätsmedizin Mainz Referenznummer der Bekanntmachung: SC4-2023-0160
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unimedizin-mainz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aln-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung der Organisation der Universitätsmedizin Mainz
Beratungsleistungen zur Untersuchung der Organisation der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg Universität Mainz
55131 Mainz
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist eine Beratungsleistung zu beauftragen, die im Wesentlichen eine Untersuchung der Organisation der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg Universität Mainz (im Folgenden: "Auftraggeber" oder "UM") zum Gegenstand hat. Bei klarem Bekenntnis zur wissenschaftlichen Autonomie und der Anerkennung der Leistungen in der Krankenversorgung sollen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung erarbeitet werden, die einen Mehrwert für Beschäftigte sowie Patientinnen und Patienten haben und insbesondere organisatorisch die im Rahmen der Bau-Masterplanung angestrebte stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit und gemeinsame Nutzung von Ressourcen vorbereiten.
Ziel des Gesamtprojektes ist einerseits die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur insbesondere an den Schnittstellen zwischen den einzelnen Vorstandsressorts, dem Vorstand und den medizinischen Betriebseinheiten sowie zentralen Querschnittseinrichtungen und den einzelnen medizinischen Betriebseinheiten. Weiterhin soll durch das Projekt eine stringente Projektcontrolling- und Governancestruktur aufgebaut werden, die es Aufsichtsrat und Vorstand erlaubt, die Projekte zur Transformation der UM eng zu monitoren und zu steuern.
Die Arbeit soll auch - eng abgestimmt auf die Zielstrukturen des Baumasterplans - sicherstellen, dass über die neue Organisationsstruktur und durch die Sanierungsprojekte angestoßenen Prozessänderungen auch die Chancen neu errichteter Gebäude gut genutzt werden können. Diese Verbesserung soll durch Optimierungen im Vorfeld zur Umsetzung des Baumasterplans teilweise auch schon frühzeitig realisiert werden. Sie tritt aber auch in der Nutzung neuer Infrastruktur nur dann ein, wenn die Strukturen, Prozesse und Abläufe an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dies muss rechtzeitig in die Wege geleitet werden.
Daneben sind durch die Weiterentwicklung der Organisation und die Durchführung weiterer Sanierungsmaßnahmen erhebliche Verbesserungen des wirtschaftlichen Ergebnisses der UM anzustreben.
Das Projekt ist daher auch eng mit der in einem separaten Projekt in Erstellung befindlichen Betriebsorganisationsplanung zu verzahnen und hat diese zu reflektieren. Die Erstellung der Betriebs- und Organisationsplanung ist aber kein Bestandteil dieses Auftrags, ebenso nicht die eigentliche Umsetzung der Sanierungsprojekte, nur deren Projektcontrolling.
Gegenstand des Auftrags sind zwei Schwerpunkte:
Im Rahmen des Auftrags liegt ein Schwerpunkt auf der Analyse der Struktur der UM, wobei Schnittstellen zwischen den einzelnen Einrichtungen der Universitätsmedizin, den Gremien, dem Vorstand und den Einrichtungen sowie zwischen Forschung und Lehre und Krankenversorgung weiterentwickelt werden sollen. Die bestehenden Strukturen müssen so hinterfragt und entwickelt werden, dass Verbesserungen insbesondere an diesen Schnittstellen nicht nur einen effizienteren Einsatz von vorhandenen Ressourcen ermöglichen, sondern einen Mehrwert sowohl für Beschäftigte als auch die Qualität der Behandlung von Patientinnen und Patienten ergeben.
Die Analyse der Struktur der UM umfasst folgende fünf Aufgabenstellungen:
I. Gegenstand der Analyse muss beispielhaft insbesondere sein
- Größe des Vorstandes und Aufgabenverteilung im Vorstand
- Bedeutung der Pflege im Vorstand
- Zentrale Verwaltung und Verwaltung Forschung und Lehre
Zusammenarbeit der Stabstellen
II. Abgrenzung von Aufgaben und Verantwortung zwischen zentralen Einheiten und den einzelnen medizinischen Betriebseinheiten wie z.B.
- Datenschutz
- Beschaffungen u.a. im Bereich der Medizingüter
- Standards der Stationsorganisation sowie Bildung von interdisziplinären Einheiten
III. Zuständigkeiten und Steuerungsansätze für die Personalplanung und Personaleinsatz
- Möglichkeiten klinik- und institutsübergreifender Personalplanung
- Fachkräftemangel und mögliche Reaktionen auf unbesetzte Stellen
- Fremdpersonaleinsatz
- Vertragsgestaltung (nicht zuletzt im AT-Bereich) und Vertragsstandards
- Anzahl von W3 und W2 Professuren in den einzelnen Medizinischen Betriebseinheiten
IV. Struktur und Zuständigkeiten interner Beratungs-, Beteiligungs- und Entscheidungsgremien
- Fachbereichsrat mit Ausschüssen
- Klinik- und Pflegeausschuss
- Medizinischer Beirat und weitere Beiräte (z. B. Vertretungen von Fächergruppen)
- Gremien, die den Vorstand zu Angelegenheiten wie Investitionen oder klinische Ressourcen beraten
V. Prozesse zur Gründung, Änderung oder Zusammenlegung medizinischer Betriebseinheiten; Formen der Zusammenarbeit medizinischer Betriebseinheiten
- Kriterien für eigenständige medizinische Betriebseinheiten
- Aktuelles Konzept des Vorstands zur Zentrenbildung unter den Aspekten einer medizinischen, strukturellen und ökonomischen Verbesserung der Zusammenarbeit
- Anzahl der medizinischen Betriebseinheiten
- Möglichkeiten der Anpassung
- Fachliche und wirtschaftliche Synergien konsequenter Zusammenarbeit
- Organisation von Intensiv- und Notfallmedizin
Auf dieser Strukturanalyse aufbauend erwartet der Auftraggeber konkrete Vorschläge zur organisatorischen, strukturellen und inhaltlichen Verbesserung sowie konkrete Projektvorschläge und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation einschließlich der Bewertung und ggf. Priorisierung der laufenden Arbeiten inklusive der Identifikation zusätzlich zu realisierender Potentiale. Die laufenden Sanierungsprojekte werden dabei einem externen Projektmanagement und -controlling unterstellt.
Ziel ist es, die gemeinsame Sanierungsgruppe aus Universitätsmedizin und Aufsichtsrat in die Lage zu versetzen, den Sanierungsprozess zu steuern und den Erfolg zu überwachen.
Die Berichtspflichten des auszuwählenden Beratungsunternehmens werden auch direkt gegenüber dem Aufsichtsrat bestehen.
Hinzu kommt das Projektcontrolling der Sanierungsprojekte.
Die vorstehenden Leistungen im Anschluss an die Strukturanalyse bilden den zweiten Schwerpunkt des Auftragsgegenstandes.
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag einseitig einmal um 12 Monate zu verlängern.
Zunächst werden die form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Fehlen geforderte Nachweise, Erklärungen und/ oder Angaben, behält sich der Auftraggeber vor, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Sofern der Bewerber dieser Aufforderung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt, führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb. Sodann werden die Teilnahmeanträge anhand folgender Ausschlusskriterien geprüft:
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beschäftigt aktuell mindestens 40 fest angestellte Mitarbeiter, die mit der Beratung im Gesundheitswesen betraut sind sowie geeignet sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen.
2. der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat min. 5 Mio. EUR Umsatz/p.a. im Bereich des Gesundheits-wesens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 - 2021)
3. Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen den Projektleiter und seinen Stellvertreter mit den unter nachfolgender Ziffer 4 genannten Kenntnissen namentlich benennen und deren Vita inkl. Qualifikationen und Erfahrungen aufzeigen. Zudem müssen der Projektleiter und sein Stellvertreter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
4. Für den Projektleiter und seinen Stellvertreter müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Der Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Beratung von deutschen Krankenhäusern oder Unikliniken nachweisen. Vom Projektleiter muss außerdem mindestens zwei Projekte ähnlichen Inhalts, d.h. ein Organisations- und Strukturentwicklungsprojekt an einer deutschen Universitätsklinik, durchgeführt haben.
- Der Stellvertreter der Projektleitung muss mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Beratung von deutschen Krankenhäusern oder Unikliniken nachweisen.
- Stellvertreter oder Projektleiter müssen weiterhin Erfahrung in der Steuerung von wirtschaftlichen Sanierungsprojekten an einer deutschen Universitätsklinik durch mindestens zwei abgeschlossene Projekte nachgewiesen haben.
5. Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich mindestens drei Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Beratungsprojekte mit vergleichbaren Inhalten für deutsche Unikliniken seit dem 1.1.2018 nachweisen.
Zudem werden die Eignungsnachweise gemäß den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vorgabe bewertet.
Bei Punktgleichheit des viert- und der nächstplatzierten Bewerbers entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, weniger als vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, sofern weniger als vier Bewerber ihre Eignung nachweisen können.
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag einseitig einmal um 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat min. 5 Mio. EUR Umsatz/p.a. im Bereich des Gesundheitswesens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 - 2021) erzielt.
Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft den vorgenannten Mindestumsatz nicht nachweisen, führt dies zum Ausschluss.
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beschäftigt aktuell mindestens 40 fest angestellte Mitarbeiter, die mit der Beratung im Gesundheitswesen betraut sind sowie geeignet sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen.
2. Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft müssen den Projektleiter und seinen Stellvertreter mit den unter nachfolgender Ziffer 3 genannten Kenntnissen namentlich benennen und deren Vita inkl. Qualifikationen und Erfahrungen aufzeigen. Zudem müssen der Projektleiter und sein Stellvertreter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
3. Für den Projektleiter und seinen Stellvertreter müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Der Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Beratung von deutschen Krankenhäusern oder Unikliniken nachweisen. Vom Projektleiter muss außerdem mindestens zwei Projekte ähnlichen Inhalts, d.h. ein Organisations- und Strukturentwicklungsprojekt an einer deutschen Universitätsklinik, durchgeführt haben.
- Der Stellvertreter der Projektleitung muss mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Beratung von deutschen Krankenhäusern oder Unikliniken nachweisen.
- Stellvertreter oder Projektleiter müssen weiterhin Erfahrung in der Steuerung von wirtschaftlichen Sanierungsprojekten an einer deutschen Universitätsklinik durch mindestens zwei abgeschlossene Projekte nachgewiesen haben.
4. Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich mindestens drei Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Beratungsprojekte mit vergleichbaren Inhalten für deutsche Unikliniken seit dem 1.1.2018 nachweisen.Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet oder der Auftragsbeginn fällt in den Zeitraum ab diesem Stichtag. In jedem Fall muss der erfolgreiche Auftragsabschluss nach dem 1.1.2018 erfolgt sein.
Als vergleichbar anerkannt werden nur Referenzen, bei denen die Beratung nicht ausschließlich eine Klinik, medizinische Betriebseinheit oder Organisationseinheit betroffen war und auch die Auswirkungen auf die wissenschaftliche Arbeit der Organisationseinheiten berücksichtigt wurden. Projekte, die die Zusammenlegung von mehreren Organisationseinheiten zum Gegenstand hatten, können als Referenz herangezogen werden.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss die vorstehenden Vorgaben unter Ziffer III.1.3) Nr. 1 - 4 vollständig erfüllen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird für den bestplatzierten Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Bei der Auftragsausführung ist Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Deutschen Vergabeportal unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Den Bewerbern werden damit die wesentlichen Rahmenbedingungen des Auftrags mitgeteilt. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal
einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0A6APD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.