Wartungs- und Betreiberleistungen für die Gebäude Kulturzentrum Mainz und Frankfurter Hof
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]37
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbm.mainz.de/partner/kmg-kulturzentren-mainz/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs- und Betreiberleistungen für die Gebäude Kulturzentrum Mainz und Frankfurter Hof
Zur Betreiberorganisation sowie einem möglichst störungsfreien Veranstaltungsbetrieb sucht der Auftraggeber einen Dienstleister für Wartungs- und Betreiberleistungen. Das erforderliche Leistungsspektrum beinhaltet neben klassischen Wartungstätigkeiten auch umfassende Betreiberleistungen, wie z.B. Inspektionsrundgänge, Optimierung von Anlagenbetriebsparametern sowie Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen.
- Kulturzentrum Mainz (KUZ)
Dagobertstraße 20B,
55116 Mainz
- Frankfurter Hof Mainz
Augustinerstraße 55
55116 Mainz
Die Gebäude Kulturzentrum Mainz und Frankfurter Hof sind Bestandteil der
Beteiligungsgesellschaft Kulturzentren Mainz GmbH (KMG) und bilden eine von vier Säulen
der städtischen zentralen Beteiligungsgesellschaft Stadt Mainz GmbH (ZBM) ab. Überwiegend
werden die Gebäude als Veranstaltungsstätte für Kongresse, Konzerte, Musikevents oder
Kleinkunstveranstaltungen genutzt. Aufgrund des Nutzungscharakters der Gebäude sind auch
in den Nebenzeiten ggf. Einsätze im Falle von Störungsereignissen erforderlich. Im Gegenzug
können viele Wartungs- und Inspektionstätigkeiten während der normalen Arbeitszeiten
durchgeführt werden.
Zur Sicherstellung einer Betreiberorganisation sowie einem möglichst störungsfreien Veranstaltungsbetrieb sucht der Auftraggeber einen Dienstleister für Wartungs- und Betreiberleistungen. Das erforderliche Leistungsspektrum beinhaltet neben klassischen Wartungstätigkeiten auch umfassende Betreiberleistungen, wie z.B. Inspektionsrundgänge, Optimierung von Anlagenbetriebsparametern sowie Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen.
Auftraggeber kann mit einseitiger Erklärung den Leistungszeitraum zweimal um je zwölf Monate (1 Jahr) verlängern. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen.
Auswahlprüfung nach Teilnahmewettbewerb:
Haben mehr als 4 geeignete Bieter alle Eignungskriterien erfüllt, erfolgt eine Auswahlentscheidung. Unter Beachtung der Grundsätze von Wettbewerb, Gleichbehandlung; Transparenz und Verhältnismäßigkeit hat der Auftraggeber Auswahlkriterien
betreffend den Jahresumsatz der letzten 3 Jahre, Referenzprojekte, der Mitarbeiteranzahl sowie dem Prozentualen Anteil der Eigenleistung des Jahresumsatzes betreffend der letzten 3 Jahre festgelegt, anhand derer die 4 Bieter ermittelt werden, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Nähere Infos in den Vergabeunterlagen.
Auftraggeber kann mit einseitiger Erklärung den Leistungszeitraum zweimal um je zwölf Monate (1 Jahr) verlängern. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
Mindestjahresumsatz mit Wartungs- und Betreiberleistungen
Eigenerklärung zum Umsatz aus Wartungs- und Betreiberleistungen jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr für die vergleichbaren Leistungen muss mindestens 1.000.000,00 EUR betragen.
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden (für die Einzelperson) EUR 5.000.000,00 und Sachschäden EUR 5.000.000,00. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die
Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Einsatz eines integrierten Managementsystem, IPS, CAFM oder vergleichbar.
Mind. drei Referenzprojekten aus dem Bereich der Wartungs- und Betreiberleistungen für vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren.
Anzahl der Beschäftigten im Betrieb mehr als 10 Vollzeitangestellte oder 10 Vollzeitäquivalente Mitarbeiter
Verpflichtungserklärung Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 2 a LTTG
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von tarifvertraglichen Pflichten gem. § 64 AEntG und § 4 LTTG
Russlanderklärung
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Tatbeständen nach §§ 123, 124 GWB
Erklärung über prozentualen Anteil der Eigenleistung vom Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Bieterfragen
Bieterfragen sind spätestens bis zum
27.03.2023 (Teilnahmewettbewerb) bzw. 08.05.2023 (Verhandlungsverfahren)
einzureichen, um eine sachgerechte Bearbeitung zu ermöglichen. Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und als solche wöchentlich auf die Vergabeplattform hochgeladen.
Mündlich, telefonisch oder schriftlich eingehende Bieterfragen außerhalb der Vergabeplattform werden nicht beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]