Standsicherheitsprüfungen nach DIN 1076, 5 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 03-23-4005a, 03-23-4006b, 03-23-4007c, 03-23-4008d, 03-23-4009e
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standsicherheitsprüfungen nach DIN 1076, 5 Lose
Standsicherheitsprüfungen nach DIN 1076, 5 Lose
Position
Standsicherheitsprüfungen DIN 1076, 5 Lose
Ausgeschriebene Leistung
Standsicherheitsprüfungen nach DIN 1076, 5 Lose
Ausgeschriebene Leistung
Standsicherheitsprüfungen nach DIN 1076, 5 Lose
Ausgeschriebene Leistung
Standsicherheitsprüfungen nach DIN 1076, 5 Lose
Ausgeschriebene Leistung
Standsicherheitsprüfungen nach DIN 1076, 5 Lose
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Die Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
Deckungssumme aufzuweisen:
Personenschäden: 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögens- und Sachschäden: 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von
der Berufshaftpflicht einzuschließen.
-Ich/Wir erkläre/n, dass die Höhe der geforderten Deckungssumme
für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit
schon erreicht wird. Ein entsprechender Versicherungsnachweis
ist als Anlage beigefügt.
-Sofern die Höhe der Deckungssumme für die jeweiligen
Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde/n ich/wir
unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung
der Versicherungsdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung
für die Dauer des Vertrages vornehmen.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung ist als
Anlage beigefügt.
Benennung von mindestens drei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre ab Veröffentlichungsdatum des Vergabeverfahrens mit der Angabe von: Name/Anschrift Auftraggeber/Ansprechpartner/Tel.-Nr., Leistungszeitraum, Leistungsumfang (in Euro) und Leistungsgegenstand.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad
aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweis: Die Niederlassungen von Die Autobahn GmbH des Bundes gelten als verschiedene Auftraggeber.
Es können auch mehr als drei Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Die eingesetzten Mitarbeiter haben folgende Qualifikation vorzuweisen:
Der Verantwortlicher für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt für Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)"
muss über eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer 2-tägigen Seminarveranstaltung gemäß MVAS durch ein anerkanntes Institut verfügen.
Prüfer 1: Ingenieurqualifikation
Prüfer 2: Technikerqualifikation
Mindestens 1 Prüfer des Prüftrupps muss über den Nachweis einer Lehrgangsteilnahme im Programmsystem SIB-Bauwerke verfügen.
Mindestens 1 Prüfer des Prüftrupps muss über den Nachweis eines Schweißfachingenieurs verfügen.
Werden die Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist das Angebot aus dem Vergabeverfahren auszuschließen!
Der Bieter ist verpflichtet, die Nachweise über die Qualifikationen des einzusetzenden Personals mit seinem Angebot vorzulegen.
Beruft sich der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer gemäß den §§ 45, 46 VgV auf die Kapazitäten dieser Dritter, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind.
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (sieheTeilnahmeunterlagen).
Bezugshinweis: § 46 (3) Nr. 8 VgV
Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart.
1. Jahr:
2. Jahr:
3. Jahr:
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
- Nachweis der Haftplichtversicherung
- Urkalkulation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de