Freigestellter Schülerverkehr zur St. Martin-Schule Bitburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr zur St. Martin-Schule Bitburg
Beförderung von Schülern vom Wohnort zur St. Martin-Schule in Bitburg und zurück
SMa-N (Einzugsbereich Neuerburg)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Neuerburg"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
SMa-I (Irrel)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsgebiet "Irrel"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
SMa-K (Kyllburg)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Kyllburg"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
SMa-S (Speicher)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Speicher"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung zur Eignung ganz oder in Teilen als ausreichenden Eignungsnachweis anzuerkennen.
Sofern der Bieter in einem amtlichen Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter mit dem Angebot auf die Präqualifizierung hinweist und die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung zu Arbeitskräften und Fahrzeugen
- Erklärung falls bzgl. der Eignung andere Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
- Erklärung falls bzgl. Leistungen/Teilleistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist auf Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nach FB 236 vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung zur Eignung ganz oder in Teilen als ausreichenden Eignungsnachweis anzuerkennen. Sofern der Bieter in einem amtlichen Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter mit dem Angebot auf die Präqualifizierung hinweist und die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Unternehmens vorzulegen. Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle hat der Bieter die Eigenerklärungen in Bezug auf die Eignung und das Nichtbestehen von Ausschlussgründen für jeden der vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Dem Angebot ist die Erklärung über die Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend der Regelungen dieses Gesetzes beizufügen. Eine entsprechende Mustererklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.
Es dürfen nur Fahrer eingesetzt werden, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV) bzw. die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen. Es dürfen keine einschlägig vorbestraften Personen gemäß § 72a SGB VIII als Fahrer oder Begleitpersonal eingesetzt werden.
Für den Betrieb der Fahrzeuge ist jeweils eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 100 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden abzuschließen und während des gesamten Leistungszeitraumes aufrecht zu erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt in dem in Art. 5k genannten Umfang auch in Bezug auf Unterauftragnehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in der Verantwortung des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle unverzüglich zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.