Klinikum Worms 02/2023: Systempartnerschaft Bewirtschaftung Referenznummer der Bekanntmachung: Klinikum Worms 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-worms.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Worms 02/2023: Systempartnerschaft Bewirtschaftung
Das Klinikum Worms beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb die Vergabe der Instandhaltung nach DIN 31051 in der jeweils aktuellen Version, der in der Anlage 1 aufgeführten Anlagen, Geräte und Systeme einschließlich aller damit zusammenhängenden Organisationsleistungen in den klinischen Bereichen.
Das Klinikum Worms beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb die Vergabe der Instandhaltung nach DIN 31051 in der jeweils aktuellen Version, der in der Anlage 1 aufgeführten Anlagen, Geräte und Systeme einschließlich aller damit zusammenhängenden Organisationsleistungen in den klinischen Bereichen. Der Auftragnehmer (AN) hat insbesondere die nachfolgenden Leistungspflichten zu erfüllen:
- Sicherstellung einer hohen, an die Erfordernisse der medizinischen Nutzung angepassten Verfügbarkeit der Geräte, Anlagen und Systeme bei Einhaltung aller qualitativen gesetzlichen Vorgaben aus u.a. MPDG und MPBetreibV und ggf. weitere;
- Steigerung der Nutzungsflexibilität der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme;
- Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Sicherstellung der Kostenplanbarkeit für den Betrieb der medizinischen Infrastruktur;
- Sicherstellung einer hohen Kundenzufriedenheit für das Klinikum Worms bzw. Auftraggeber (AG);
- Beachtung interner Prozesse wie bspw. IT, Hygiene und die Prüfung der Röntgenschürzen;
- Zertifizierung der hauseigenen Medizintechnikbewirtschaftungsprozesse mind. nach DIN EN ISO 9001 und nach DIN EN ISO 13485
Wie die Leistungspflichten bezüglich der Bewirtschaftung im Einzelnen zu erfüllen sind, ergibt sich aus dem Bewirtschaftungskonzept sowie dem Leistungsvertrag. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine Verlängerungsoption von mindestens 12 Monaten ist beabsichtigt. Die Vergabestelle wird sich eine darüber hinausgehende Verlängerung in den Vertragsregelungen nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Verhandlungsverfahren vorbehalten.
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausge-schlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
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1. Auswahlkriterium: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen:
Gewertet wird der Durchschnitt der Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen aus Dienstleistungsaufträgen in den Bereichen Bewirtschaftung Medi-zintechnik, ggf. in Bezug auf das beherrschende Unternehmen. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet. Die Bewertung erfolgt gem. Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer C. II. Nr. 1.
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2. Auswahlkriterium Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Gewertet wird der Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges), ggf. Angaben für das beherrschende Unternehmen für den in Deutschland maßgeblichen (Geschäfts-)Bereich. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl gewertet. Die Bewertung erfolgt gem. Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer C. II. Nr. 2.
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3. Auswahlkriterium Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C III Nr. 7/8.
Die Bewertung der Anzahl erfolgt gem. Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen.pdf Ziffer C. II. Nr. 3.
Die Klinikum Worms gGmbH addiert darüber hinaus die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3) hinzu. Die Vergabestelle legt dazu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Gewertet werden Unternehmensreferenzen, in denen der Bewerber Leistungen im Zuge der Bewirtschaftung von Medizingeräten in einem Krankenhaus verantwortet hat, sofern sie die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und da-mit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird dann der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung für das Auswahlkriterium multipliziert.
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Mindestanforderungen an Referenzen:
- Bewirtschaftung von Medizingeräten mind. 3 Jahre
- Gesamtauftragsvolumen 3,0 Mio. EUR brutto
- Start Leistungserbringung ab 01.01.2015
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Punktewertung [jede Referenz kann eine Maximalpunktzahl von in Summe 100 Punkten erhalten, je nach erbrachter bzw. dargestellter Leistung]:
- gesamthafte Bewirtschaftung der MT eines Maximal- oder Schwerpunktversorgers (oder vergleichbar) (30 Pkt) ODER
- gesamthafte Bewirtschaftung der MT eines Grund- und Regelversorgers (oder vergleichbar) (30 Pkt.) ODER
- Bewirtschaftung einzelner Gerätecluster (10 Pkt.);
- zusätzliche Leistungen im Bereich Bewirtschaftung softwaregestützter Medizingeräte (15 Pkt.)
- zusätzliche Leistungen im Bereich Beratung Reinvestitionsplanung (20 Pkt.)
- zusätzliche Leistungen im Bereich Beratung Prozesskostenoptimierung) (10 Pkt.);
- öffentlicher Auftraggeber (15 Pkt.);
- KRITIS-Haus (10 Pkt.)
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4. Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
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5. Benachrichtigung Teilnahmeanträge
Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Vorlage eines zugehörigen Nachweises
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2) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 1 Millionen Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
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5a) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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5b) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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6) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 1 Millionen Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5a) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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5b) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
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8) Mindestanforderung:
Bewerber haben mindestens fünf Referenzen nachzuweisen, die die Mindestanforderungen erfüllen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Mindestanforderungen an Referenzen:
- Bezuschlagte Vertragslaufzeit der Bewirtschaftung von Medizingeräten beträgt mind. 3 Jahre
- Gesamtauftragsvolumen größer und gleich 3,0 Mio. EUR brutto
- Start Leistungserbringung ab 01.01.2015
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9) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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10) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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11a) Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485:2021 oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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11b) Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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12) Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Anzugeben sind:
Mitarbeiter in den Bereichen
- Projektmanagement
- Medizintechnik
- Support
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13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
8) Mindestanforderung:
Bewerber haben mindestens fünf Referenzen nachzuweisen, die die Mindestanforderungen erfüllen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Mindestanforderungen an Referenzen:
- Bezuschlagte Vertragslaufzeit der Bewirtschaftung von Medizingeräten beträgt mind. 3 Jahre
- Gesamtauftragsvolumen größer und gleich 3,0 Mio. EUR brutto
- Start Leistungserbringung ab 01.01.2015
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Eintrag im Korruptionsregister oder in einem entsprechenden Register erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich dem Auftraggeber zu melden, vgl. Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung vom 22. Januar 2019- FM - 0308-0004-0401-415 (MinBl. 2019 S. 14)
17) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
18) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
19) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
20) Verpflichtungserklärung nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
21) Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Ausschlussgründe
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6AF1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]