Wartung der Anlagen zur Energieversorgung und Sicherheitstechnik am Standort Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-009-EU-ABIMO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der Anlagen zur Energieversorgung und Sicherheitstechnik am Standort Stuttgart
Gegenstand der Maßnahme sind die Wartungen der Anlagen zur Energieversorgung und Sicherheitstechnik am Standort der Auftraggeberin Vollmoellerstraße 11 in 70563 Stuttgart.
Die Leistungen werden in 2 Losen ausgeschrieben.
Los 1: Wartung der Anlagen zur Energieversorgung umfasst die Wartung der Mittelspannungsschaltanlagen, der Transformatoren, der Niederspannungsschaltanlagen, der Unterverteiler und die Stromversorger für die Elektrofahrzeuge sowie die dazugehörige Rufbereitschaft.
Die Wartungen sind jährlich auszuführen, lediglich die Wartung der Unterverteiler erfolgt im 4-Jahresabstand.
Als Vertragsbeginn ist das Datum der Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre mit Enddatum 31.12.2026 und mit der Option zur Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für 4 Jahre ca. 85.000 Euro netto, somit für die maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren ca. 170.000 Euro, netto.
Los 2: Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik umfasst die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung mit Zentral-Batterieanlage und Einzelbatterieleuchten und die Brandmeldeanlage mit der Brandmeldezentrale sowie die dazugehörenden Rufbereitschaften.
Die Wartungen sind vierteljährlich durchzuführen.
Als Vertragsbeginn ist das Datum des Zuschlages vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca.3 Jahre, mit Enddatum 31.12.2025 und mit der Option zur Verlängerung um 3x (dreimal) ein weiteres Jahr.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 50.000 Euro netto, somit für die maximale Laufzeit von 6 Jahren ca. 100.000 Euro netto.
Wartung der Anlagen zur Energieversorgung
Stuttgart
Wartung der Anlagen zur Energieversorgung umfasst die Wartung der Mittelspannungsschaltanlagen, der Transformatoren, der Niederspannungsschaltanlagen, der Unterverteiler und die Stromversorger für die Elektrofahrzeuge sowie die dazugehörige Rufbereitschaft.
Die Wartungen sind jährlich auszuführen, lediglich die Wartung der Unterverteiler erfolgt im 4-Jahresabstand.
Als Vertragsbeginn ist das Datum der Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre mit Enddatum 31.12.2026 und mit der Option zur Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für 4 Jahre ca. 85.000 Euro netto, somit für die maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren ca. 170.000 Euro, netto.
Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist zwingend erforderlich und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Sollte keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt worden sein, wird der Bieter von der weiteren Ausschreibung ausgeschlossen.
Die Koordinierung läuft über die Vergabestelle der Auftraggeberin
E-Mail:
[gelöscht]
Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit der Auftraggeberin zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik
Stuttgart
Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik umfasst die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung mit Zentral-Batterieanlage und Einzelbatterieleuchten und die Brandmeldeanlage mit der Brandmeldezentrale sowie die dazugehörenden Rufbereitschaften.
Die Wartungen sind vierteljährlich durchzuführen.
Als Vertragsbeginn ist das Datum des Zuschlages vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca.3 Jahre, mit Enddatum 31.12.2025 und mit der Option zur Verlängerung um 3x (dreimal) ein weiteres Jahr.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 50.000 Euro netto, somit für die maximale Laufzeit von 6 Jahren ca. 100.000 Euro netto.
Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist zwingend erforderlich und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Sollte keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt worden sein, wird der Bieter von der weiteren Ausschreibung ausgeschlossen.
Die Koordinierung läuft über die Vergabestelle der Auftraggeberin
E-Mail:
[gelöscht]
Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit der Auftraggeberin zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung der Anlagen zur Energieversorgung
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öf-fentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/