Unterhalts- und Glasreinigung der Bildungsstätten Bad Wilsnack und Schierke Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-005-EU-ABIBS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung der Bildungsstätten Bad Wilsnack und Schierke
Gegenstand der Maßnahme ist die Reinigung der Bildungsstätten der Auftraggeberin in Am Brink 1, Bad Wilsnack und in Brockenstraße 56, Schierke unterteilt in die Unterhaltsreinigung (Hotelähnlich) und in die Glasreinigung.
In den Bildungsstätten werden Seminare abgehalten, welche mehrtägig angeboten werden. Insofern übernachten die Seminarteilnehmer in der Bildungsstätte in Einzelzimmern mit eige-ner Nasszelle. Daraus ergeben sich Abreise- und Bleiberzimmer, die entsprechend zu reini-gen sind.
Bei der Glasreinigung ist die Belegsituation vor Ort zu beachten.
Eine Vor-Ort-Besichtigung ist zwingend notwendig.
Die Dienstleistungen werden in 4 Losen ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beginnt für alle Lose am 01.09.2023 und endet nach maximal 4 Jahren spätestens zum 31.08.2027.
Los 1: Unterhaltsreinigung Bad Wilsnack mit einem geschätzten jährlichen Volumen von ca. 420.000,00 Euro netto, bzw. geschätzten 1.680.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Los 2: Glasreinigung Bad Wilsnack mit einem geschätzten jährlichen Volumen von 20.000,00 Euro netto, bzw. geschätzten 80.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Los 3: Unterhaltsreinigung Schierke mit einem geschätzten jährlichen Volumen von ca. 415.000,00 Euro netto, bzw. geschätzten 1.660.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Los 4: Glasreinigung Schierke mit einem geschätzten jährlichen Volumen von ca. 20.000,00 Euro netto, bzw. geschätzten 80.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Unterhaltsreinigung Bad Wilsnack
19336 Bad Wilsnack
Die Bildungsstätte als 'hotelähnlicher Betrieb' verfügt über 221 Einzelzimmer mit angrenzender Nasszelle, hiervon ein Zimmer (ca. 25,18 qm) mit einer Ausstattung für Mobilitätseingeschränkte, in unterschiedlicher Größe überwiegend in der Größe von ca. 17,2 qm bis ca. 18,2 qm.
Daneben sind Verwaltungsräume, Seminarräume, Speisesaal, Umkleiden, Aufzüge, Freizeitbereiche, Treppen, Toilettenanlagen im öffentlich zugänglichen Bereich und weitere Räumlichkeiten vorhanden. All diese Räumlichkeiten sind zu reinignen, ggf. in unterschiedlichem Turnus (täglich, 2x wöchentlich, monatlich, etc.).
Aufmaß und Turnus können der Preisliste (Exceltabelle) und hier dem Excelbatt Außmaß/Flächenverzeichnis entnommen werden.
Im 'Hotelbereich' ist die Zimmerreinigung entweder als Abreise- oder als Bleiberzimmer auszuführen, entsprechend ändert sich die Anforderung an die Reinigung bezüglich des Umfanges.
Für die Dienstleistung der Unterhaltsreinigung in diesem Los wird ein jährliches Nettovolumen von ca. 420.000,00 Euro geschätzt. Für die geamte Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren ein Nettoauftragsvolumen von ca 1.680.000,00 Euro netto geschätzt.
Vertrqagsbeginn ist der 01.09.2023. Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre, diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Sonderkündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Dieser Auftrag verlängert sich automatisch 2mal um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 6 Monate zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
1) Preisänderungen:
Preisänderungen sind zu dem im Vertrag hinterlgegten Indexen möglich.
A. Eine Anpassung des Lohnkostenanteils ist möglich, soweit die Erhöhung auf eine Änderung der Lohnkosten des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerkes zurückgeht.
Hinweis: Sollte bereits bei der Angebotsabgabe eine entsprechende Tariferhöhung ab September 2023 feststehen, ist diese in das Angebot einzupreisen. Für Preiserhöhungen, welche die lohngebundenen Preisbestandteile betreffen, die danach erst wirksam werden, ist für die Anpassung anzugeben für welche Lohngruppen gemäß Gebäudereinigertarifvertrag und für welche Anzahl an Beschäftigten diese gelten. Beschäftige, für die der Mindestlohn gilt, bleiben unberücksichtigt.
B. Eine Anpassung der Kosten ist im Hinblick auf die Preisentwicklung für Reinigungsmittel nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex (Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte) für „Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermittel“ mit der lfd. Nr. 206, GP-Nr. 20 41 (Basiswert 2015=100) möglich. Ändert sich der Preisindex gegenüber dem Stand Januar 2023 (Wert: 117,2) bzw. der letzten Anpassung der Preise um mindestens 4 % nach oben oder nach unten kann eine Anpassung verlangt werden. Erstmalig nach 12 Monaten Vertragslaufzeit.2) Rechnungsübermittlung:
Die Auftraggeberin akzeptiert Rechnungen als E-Rechnung.
3) Zimmerbelegung:
Bei der Rechnungslegung ist zu berücksichtigen, dass nur die täglich belegten Zimmer, getrrennt nach Abreise- und Bleiberzimmer, abgerechnet werden können. Nicht belegte Zimmer bleiben bei der Reinigung und Abrechnung unberücksichtigt, soweit keine Sonderreinigung angeordnet wird.
Glasreinigung Bad Wilsnack
19336 Bad Wilsnack
Reinigung von ca. 2.810 qm Glasfläche bis zu 4x jährlich.
Dieser Auftrag verlängert sich automatisch 2mal um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 6 Monate zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Eine Anpassung des Lohnkostenanteils ist möglich, soweit die Erhöhung auf eine Änderung der Lohnkosten des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerkes zurückgeht.
Hinweis: Sollte bereits bei der Angebotsabgabe eine entsprechende Tariferhöhung ab September 2023 feststehen, ist diese in das Angebot einzupreisen. Für Preiserhöhungen, welche die lohngebundenen Preisbestandteile betreffen, die danach erst wirksam werden, ist für die Anpassung anzugeben für welche Lohngruppen gemäß Gebäudereinigertarifvertrag und für welche Anzahl an Beschäftigten diese gelten. Beschäftige, für die der Mindestlohn gilt, bleiben unberücksichtigt.
Die Auftraggeberin akzeptiert Rechnungen als E-Rechnung.
Unterhaltsreinigung Schierke
38879 Schierke
Die Bildungsstätte als 'hotelähnlicher Betrieb' verfügt über 120 Einzelzimmer mit angrenzender Nasszelle in den Größen von ca. 16,8 qm bis ca. 25,2 qm.
Daneben sind Verwaltungsräume, Seminarräume, Speisesaal, Umkleiden, Aufzüge, Freizeitbereiche, Treppen, Toilettenanlagen im öffentlich zugänglichen Bereich und weitere Räumlichkeiten vorhanden. All diese Räumlichkeiten sind zu reinignen, ggf. in unterschiedlichem Turnus (täglich, 2x wöchentlich, monatlich, etc.).
Aufmaß und Turnus können der Preisliste (Exceltabelle) und hier dem Excelbatt Außmaß/Flächenverzeichnis entnommen werden.
Im 'Hotelbereich' ist die Zimmerreinigung entweder als Abreise- oder als Bleiberzimmer auszuführen, entsprechend ändert sich die Anforderung an die Reinigung bezüglich des Umfanges.
Für die Dienstleistung der Unterhaltsreinigung in diesem Los wird ein jährliches Nettovolumen von ca. 415.000,00 Euro geschätzt. Für die geamte Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren ein Nettoauftragsvolumen von ca 1.660.000,00 Euro netto geschätzt.
Vertrqagsbeginn ist der 01.09.2023. Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre, diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Sonderkündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Dieser Auftrag verlängert sich automatisch 2mal um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 6 Monate zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
1) Preisänderungen:
Preisänderungen sind zu dem im Vertrag hinterlgegten Indexen möglich.
A. Eine Anpassung des Lohnkostenanteils ist möglich, soweit die Erhöhung auf eine Änderung der Lohnkosten des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerkes zurückgeht.
Hinweis: Sollte bereits bei der Angebotsabgabe eine entsprechende Tariferhöhung ab September 2023 feststehen, ist diese in das Angebot einzupreisen. Für Preiserhöhungen, welche die lohngebundenen Preisbestandteile betreffen, die danach erst wirksam werden, ist für die Anpassung anzugeben für welche Lohngruppen gemäß Gebäudereinigertarifvertrag und für welche Anzahl an Beschäftigten diese gelten. Beschäftige, für die der Mindestlohn gilt, bleiben unberücksichtigt.
B. Eine Anpassung der Kosten ist im Hinblick auf die Preisentwicklung für Reinigungsmittel nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex (Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte) für „Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermittel“ mit der lfd. Nr. 206, GP-Nr. 20 41 (Basiswert 2015=100) möglich. Ändert sich der Preisindex gegenüber dem Stand Januar 2023 (Wert: 117,2) bzw. der letzten Anpassung der Preise um mindestens 4 % nach oben oder nach unten kann eine Anpassung verlangt werden. Erstmalig nach 12 Monaten Vertragslaufzeit.
2) Rechnungsübermittlung:
Die Auftraggeberin akzeptiert Rechnungen als E-Rechnung.
3) Zimmerebelegung:
Bei der Rechnungslegung ist zu berücksichtigen, dass nur die täglich belegten Zimmer, getrrennt nach Abreise- und Bleiberzimmer, abgerechnet werden können. Nicht belegte Zimmer bleiben bei der Reinigung und Abrechnung unberücksichtigt, soweit keine Sonderreinigung angeordnet wird.
Glasreinigung Schierke
38879 Schierke
Glasreinigung von ca. 2.004,80 qm Glasfläche bis zu 4x jährlich
Dieser Auftrag verlängert sich automatisch 2mal um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 6 Monate zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Eine Anpassung des Lohnkostenanteils ist möglich, soweit die Erhöhung auf eine Änderung der Lohnkosten des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerkes zurückgeht.
Hinweis: Sollte bereits bei der Angebotsabgabe eine entsprechende Tariferhöhung ab September 2023 feststehen, ist diese in das Angebot einzupreisen. Für Preiserhöhungen, welche die lohngebundenen Preisbestandteile betreffen, die danach erst wirksam werden, ist für die Anpassung anzugeben für welche Lohngruppen gemäß Gebäudereinigertarifvertrag und für welche Anzahl an Beschäftigten diese gelten. Beschäftige, für die der Mindestlohn gilt, bleiben unberücksichtigt.
Die Auftraggeberin akzeptiert Rechnungen als E-Rechnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) HRA-/HRB-Nummer inkl. Registergericht ggf. zusätzlich Umsatzsteuer ID-Nummer (Dokument 05)
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt
2) Eigenerklärung zur Eignung gem. §§132,124 GWB (Dokument 06)
1) Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Dokument 07).
Hinweis: Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist das Jahr maßgebend in dem das Wirtschaftsjahr abgeschlossen ist (Bsp. WJ 2018/2019 erfolgt der Eintrag des Umsatzes im Jahr 2019).
2) Eigenerklärung zur Betreibshaftpflichtversicherung (Dokument 07)
Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall, pro Jahr 2-fach maximiert:
Personen- und Sachschäden: 3.000.000,00 Euro
Vermögensschäden: 3.000.000,00 Euro
Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 400.000,00 Euro
Abwasserschäden: 100.000,00 Euro
Schlüsselverlustschäden: 200.000,00 Euro
oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Dokument 07)
2) Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften, welche in den letzten 3 Geschäftsjahren eingesetzt wurden (Dokument 07)
3) Eigenerklärung zu Referenzen (Dokument 07)
4) Aufstellung des eingestzten Personals je Los (Dokument 07)
5) Aufstellung der eingesetzten Maschinen, Geräte und des Arbeitsmaterials je Los (Dokument 07)
Zur Prüfung seiner fachlichen Eignung hat der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes mindestens drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) vorzulegen, die nicht älter als drei (3) Jahre sind (Mindestanforderung), bezogen auf die Unterhalts- oder Glasreinigung. Als vergleichbare Referenzen werden solche angesehen, deren Laufzeit auch im Bereich Büroinnenreinigung / Unterhaltsreinigung mind. 1 Jahr beträgt.
Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden.
Preisänderungen:
Preisänderungen sind zu dem im Vertrag hinterlgegten Indexen möglich.
A. Eine Anpassung des Lohnkostenanteils ist möglich, soweit die Erhöhung auf eine Änderung der Lohnkosten des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerkes zurückgeht.
Hinweis: Sollte bereits bei der Angebotsabgabe eine entsprechende Tariferhöhung ab September 2023 feststehen, ist diese in das Angebot einzupreisen. Für Preiserhöhungen, welche die lohngebundenen Preisbestandteile betreffen, die danach erst wirksam werden, ist für die Anpassung anzugeben für welche Lohngruppen gemäß Gebäudereinigertarifvertrag und für welche Anzahl an Beschäftigten diese gelten. Beschäftige, für die der Mindestlohn gilt, bleiben unberücksichtigt.
B. Eine Anpassung der Kosten ist im Hinblick auf die Preisentwicklung für Reinigungsmittel nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex (Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte) für „Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermittel“ mit der lfd. Nr. 206, GP-Nr. 20 41 (Basiswert 2015=100) möglich. Ändert sich der Preisindex gegenüber dem Stand Januar 2023 (Wert: 117,2) bzw. der letzten Anpassung der Preise um mindestens 4 % nach oben oder nach unten kann eine Anpassung verlangt werden. Erstmalig nach 12 Monaten Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öf-fentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters un-verzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/